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Das Werk beschäftigt sich umfassend mit den rechtlichen Implikationen einer postmortalen Befruchtung. Wesentlicher Bestandteil ist eine detaillierte verfassungsrechtliche Prüfung des in § 4 Abs. 1 Nr. 3 ESchG enthaltenen absoluten Verbotes. Zentraler Aspekt ist zudem die Rechtsstellung des verbotswidrig posthum gezeugten Kindes. Von Bedeutung sind hier insbesondere Vorschriften des Abstammungs-, Erb- und Unterhaltsrechts. Weiterer Schwerpunkt ist die Darstellung des spanischen Rechts. Die Regelung der postmortalen Befruchtung, ihre Voraussetzungen und die rechtliche Position des Kindes stehen im Fokus. Unter vergleichender Heranziehung des spanischen Rechts werden schließlich mögliche Alternativregelungen sowohl im Hinblick auf die postmortale Befruchtung als auch hinsichtlich der Rechtsstellung des Kindes entwickelt. Die für die Regelung der postmortalen Befruchtung bedeutsame Frage der rechtlichen Qualifizierung menschlichen Keimmaterials findet hier besondere Beachtung.
Die Arbeit beleuchtet erstmals umfassend die transplantations- und arzneimittelrechtlichen Rahmenbedingungen der assistierten Reproduktion beim Menschen, ohne dabei Abgrenzungsfragen zu anderen Gesetzen, insbesondere dem Embryonenschutzgesetz, außer Acht zu lassen. Sie verfolgt das Ziel, die wesentlichen transplantations- und arzneimittelrechtlichen Rahmenbedingungen für die assistierte Reproduktion einschließlich ihrer systematischen Zusammenhänge herauszuarbeiten. Stetiger Bezugspunkt sind die Anforderungen und Probleme der reduktionsmedizinischen Praxis.
Man entnehme der Eizelle einer Kinderwunschpatientin in vitro den Zellkern, transferiere ihn in die ebenfalls zuvor entkernte Eizellhülle einer fremden Frau und verwende die modifizierte Eizelle im Anschluss zur Befruchtung - so der Ansatz der Mitochondrienersatztherapie. Verhindert werden soll auf diese Weise eine über das mütterliche Eizellzytoplasma erfolgende Vererbung defekter Mitochondrien, die andernfalls eine u.U. schwere Erkrankung des Abkömmlings zur Folge haben könnte.Das 1991 als Strafgesetz in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz verbietet den Austausch dieser Zellbestandteile dennoch - wenn auch nicht lückenlos. Maja Caroline Lehmann analysiert die bestehenden Strafbarkeitsrisiken und erarbeitet einen Reformvorschlag, der die aufgedeckte Inkonsistenz des geltenden Rechts beseitigt und eine einzelfallbezogene begrenzte Zulassung der Methode ermöglicht. Abschließend überprüft sie die sich dabei ergebenden grundrechtlichen Beschränkungen auf ihre verfassungsrechtliche Legitimation.
Die Frage der rechtlichen Zulassigkeit der Praimplantationsdiagnostik gehorte uber viele Jahre zu den am meisten diskutierten Fragen im deutschen Reproduktionsmedizinstrafrecht. Sie fuhrte zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei den beteiligten Medizinern, weshalb diese Diagnosemethode in Deutschland grundsatzlich nicht angewendet wurde. Im Jahr 2011 erliess der Deutsche Bundestag das Praimplantationsdiagnostikgesetz, das die Anwendung der Praimplantationsdiagnostik in Deutschland erstmals in Ausnahmefallen explizit zuliess. In England wird diese Methode seit vielen Jahren praktiziert und ist auch ausdrucklich gesetzlich geregelt. Sabrina Ducker vergleicht die deutsche und englische Herangehensweise und erarbeitet Vorschlage fur die zukunftige rechtliche Regelung der Praimplantationsdiagnostik in Deutschland.
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit den allgegenwärtigen Fragen, welches rechtliche Schicksal der menschliche Körper nach dem Tod nimmt, ob der Leichnam vererbt wird und wer in welchem Umfang über ihn bestimmen darf. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass das Totenfürsorgerecht als wesentlicher Bestandteil des - im Grundgesetz als Staatszielbestimmung zu verankernden - sog. postmortalen Persönlichkeitsschutzes auf die Wahrung der Pietät ziele und zuvörderst dem Willen des Verstorbenen verpflichtet sei. Bei unbekanntem Verstorbenenwillen dürfe der Totenfürsorgeberechtigte aber in einigen wenigen Bereichen auch eigene Entscheidungen über den ihm anvertrauten Leichnam treffen. Der Umgang mit dem Leichnam lasse sich bislang keinem bekannten Rechtsinstitut zuordnen und stelle Gewohnheitsrecht dar. Gegenwärtig herrsche Rechtsunsicherheit. Zur Behebung des gesetzgeberischen Defizits schlägt die Autorin ein Bundesgesetz vor und unterbreitet hierfür einen Gesetzesvorschlag.
Der erste Band der neuen Buchreihe vereinigt ausgewählte Beiträge im Spannungsfeld von Recht und Medizin, die die thematische Vielfalt dieses interdisziplinären Faches abdecken. Der Band umfasst wichtige Forschungsergebnisse des medizinrechtlichen Seminars an der Georg-August-Universität Göttingen, das ganz wesentlich vom interdisziplinären Dialog von Lehrenden und Lernenden aus beiden Fachdisziplinen Jura und Humanmedizin lebt. Thematisch stehen vor allem die aktuellen Entwicklungen der modernen Medizin auf den Gebieten der Stammzellbiologie, der Perinatalmedizin, der Arzneimitteltherapie und der Transplantationsmedizin im Fokus, aber auch klassische medizinrechtliche Themen wie das der Patientenselbstbestimmung, der Schweigepflicht oder des Rechts am Lebensende.
Der vorliegende Band enthält eine Sammlung von Aufsätzen zum Thema Leihmutterschaft aus Blickrichtungen verschiedener Disziplinen, die allesamt jeweils an den aktuellen Forschungsstand anknüpfen. Das Buch wendet sich an Interessierte aller Fächer, die sich mit der kontrovers diskutierten Frage nach einer Liberalisierung von Leihmutterschaftsmodellen befassen und gibt dabei einen Einblick in die Grundlagen der Diskussion in den relevanten Fächern Philosophie, Psychologie, Soziologie, Rechtswissenschaft und Medizin.
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen gehört in Deutschland seit Jahren zu den in der Öffentlichkeit besonders kontrovers diskutierten Fragen. Aus ethischer, rechtlicher und sozialwissenschaftlicher Perspektive wirft die Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen und induzierten pluripotenten Stammzellen in der Grundlagenforschung, der sich abzeichnenden klinischen Anwendung oder auch der ebenfalls näher rückenden Nutzung von Stammzellen als Testsystemen eine Reihe von Fragen auf, die, neben eher allgemeinen Fragen der Ethik der Stammzellforschung, den Fokus der Beiträge des vorliegenden Sammelbandes bilden.