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V. 1. Medicina legal -- v. 2. Psiquiatría forense.
Die Handhabung des Mordparagrafen ( 211 StGB) und seine Abgrenzung zum Totschlag erweisen sich als hochst unbefriedigend. Dies ist umso misslicher, als 211 StGB die Hochststrafe, lebenslange Freiheitsstrafe, zwingend anordnet. So existiert weder ein uberzeugendes Abgrenzungskonzept, noch stellt die zunehmend favorisierte restriktive Interpretation der Einzelmerkmale des Mordtatbestands eine uberzeugende Losung dar. Uber die Reformbedurftigkeit der Totungstatbestande gibt es seit langem einen Konsens, aber nicht daruber, wie eine solche Reform aussehen konnte. Anette Grunewald untersucht, wie sich das vorsatzliche Totungsdelikt dogmatisch und normativ schlussig voneinander abstufen lasst. Dem zugrunde gelegten freiheitstheoretischen Ansatz entsprechend lasst sich eine solche Abstufung nur mit Kriterien leisten, die sich als spezifisch rechtliche und nicht nur als sittliche oder moralische ausweisen lassen.
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English summary: The modern state's monopoly on violence makes it difficult to justify the citizen's right to use physical force in certain emergency situations. Stefan Klingbeil shows how traditional legal instruments such as the right to self-defence can be re-interpreted within the normative framework of the constitutional state. German description: In der Rechtslehre mehren sich seit langerem die Bedenken gegen die tradierte Gewaltrechtsdogmatik. Vor dem Hintergrund der wachsenden Kritik unterzieht Stefan Klingbeil die Not- und Selbsthilferechte einer eingehenden Revision. Er zeigt auf, dass sich diese Rechtsbehelfe nur dann friktionslos in das System der Gesamtrechtsordnung einfugen, we...
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