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Auch der dritte Band der Arbeitsgespräche zum Verwaltungsrecht wendet sich an Wissenschaftler:innen und Praktiker:innen, die daran interessiert sind, die neueren Entwicklungen im Verwaltungsrecht kritisch zu reflektieren. Der Band ist dem Generalthema "Verwaltungshandeln" gewidmet. Jeweils aus wissenschaftlicher und praktischer Perspektive werden die Maßstäbe des Verwaltungshandelns, die Auswahl und der Einsatz von Handlungsformen, die Selbstprogrammierung der Verwaltung, die Wahrnehmung von Entscheidungsspielräumen, das Verwaltungshandeln unter Unsicherheit und die Verwaltungsvollstreckung im Verwaltungsverbund thematisiert. Die Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie bilden einen...
Seit 2014 beaufsichtigt die Europaische Zentralbank die grossten Banken der Eurozone. Dabei wendet sie auch Rechtsnormen an, die die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung europaischer Vorgaben erlassen haben. Bislang galt im Europaischen Verwaltungsrecht allerdings der Grundsatz, dass Einrichtungen der EU im direkten Vollzug lediglich das Unionsrecht durchfuhren. Davon ausgehend beleuchtet Tobias Pascher die Auswirkungen des neuartigen umgekehrten Vollzugs auf den Rechtsschutz, Entscheidungsspielraume und Nichtanwendungspflichten der Verwaltung sowie das Haftungsrecht. Besonderes Augenmerk legt er auf die Vereinbarkeit dieses Durchfuhrungsmodus mit dem Primarrecht und den grundgesetzlichen Integrationsschranken, um so der Frage nachzugehen, ob der umgekehrte Vollzug in der Finanzaufsicht kunftig fur weitere Sachgebiete Modell stehen konnte.
Recht haben und Recht bekommen sind auch im Verwaltungsrecht zwei sehr unterschiedliche Dinge. Anders als im Zivilprozess kann die praktische Beweisbarkeit von Anspruchen nicht in den Bereich der Parteienverantwortung geschoben werden. Denn der gesetzlich geregelte Untersuchungsgrundsatz verpflichtet dem Grunde nach die verfahrensfuhrende Behorde bzw. das erkennende Gericht dazu, den Tatsachenstoff eines Verfahrens zu ermitteln. Pia Wirtz untersucht die Folgen der Unaufklarbarkeit von Tatsachen in verwaltungsrechtlichen Verfahren. Zugleich beschaftigt sie sich mit der Verteilung der Verantwortung fur die Beibringung des Tatsachenstoffes unter dem Untersuchungsgrundsatz und implementiert unter Berucksichtigung aktueller tatsachlicher Entwicklungen im Beweislastsystem den Begriff der "formellen Mitwirkungslast".
Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stell...
Beauftragte finden sich sowohl in gesetzlich geprägten als auch zunehmend in gesetzesfreien Bereichen. In dieser Untersuchung werden die historische Entwicklung und die charakteristischen Merkmale der Bundesbeauftragten und der Beauftragten der Bundesregierung analysiert. Dabei stehen auch die Probleme, die mit dem Einsatz von Beauftragten für den demokratischen Rechtsstaat verbunden sind, im Fokus. Die meisten Beauftragten können durch ihre Informationstätigkeit lediglich faktisch das Geschehen im Staat beeinflussen. Es wird empfohlen, einerseits die Anzahl der Beauftragten zu begrenzen und andererseits besonders bedeutende Beauftragte mit mehr Befugnissen auszustatten. Eine solche Aufwertung macht eine gesetzliche Regelung der Tätigkeit der Beauftragten erforderlich. Eine verfassungsrechtliche Normierung ist nur bei Beauftragten mit herausragender Bedeutung anzustreben. Als solche sind der Beauftragte gegen Antisemitismus und der Datenschutzbeauftragte hervorzuheben.
Die verwaltungsrechtlichen Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten werden im Bereich der Forderpolitiken durch ein komplexes Durchfuhrungsregime ausgestaltet. Bei der Gestaltung der Politik durch die EU mithilfe von Finanzbeihilfen aus ihrem eigenen Haushalt streiten zwei ambivalente Grundsatze des Primarrechts um einen Ausgleich: die Autonomie der durchfuhrenden mitgliedstaatlichen Stellen auf der einen und die Letztverantwortlichkeit der Kommission fur die Ausfuhrung des Haushalts auf der anderen Seite. Das in seiner Grundstruktur einheitliche Durchfuhrungsregime hat indes uber funf Jahrzehnte die Periodizitat der Gesetzgebung uberdauert. Sven Wedemeyer nimmt den vollzogenen Wechsel zur dezentralen, leistungsorientierten Gestaltung und Durchfuhrung der Forderpolitiken zum Anlass, um die Anforderungen an das Durchfuhrungsregime, seine Funktion und Wirkweise im Analyseraster der ubergeordneten Legitimationsarchitektur der EU zu untersuchen.
Arbeiten Rechtswissenschaft und Rechtspraxis kooperativ und produktiv zusammen? Ist in letzter Zeit ein "Bruch" zwischen beiden Spharen zu beobachten? Und: Wer beeinflusst wen? Das Verhaltnis von Wissenschaft und Praxis ist gerade im Verwaltungsrecht Gegenstand handfester Kontroversen. Galt das Verhaltnis lange Zeit als konsolidiert, wird von Teilen der Wissenschaft jungst behauptet, Verwaltungsrechtswissenschaft und Verwaltungsrechtspraxis befanden sich in einem Prozess des "Auseinanderdriftens": Methodische Grundlagendiskussionen in der Wissenschaft wurden von der Praxis kaum mehr rezipiert, zahlreiche Themengebiete des Besonderen Verwaltungsrechts wurden trotz ihrer grossen Praxisrelevanz von der Wissenschaft ignoriert. Paul Huther untersucht das Verhaltnis von Wissenschaft und Praxis im Verwaltungsrecht aus empirischer und historischer Perspektive. In diesem Rahmen nimmt er die personellen, institutionellen, formalen und inhaltlichen Verflechtungen von Verwaltungsrechtswissenschaft und Verwaltungsrechtspraxis von 1949 bis heute in den Blick.
Die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen hat angesichts geopolitischer Spannungen rasant an Bedeutung gewonnen. Mit der Verordnung (EU) 2019/452 wurde daher erstmals einen Regulierungsrahmen für die Investitionskontrolle auf Ebene des Unionsrechts eingeführt. Die Arbeit zielt auf eine systematische Erfassung der normativen Begründung der Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen sowie ihrer Verschränkung mit nationalem Verwaltungsrecht. Hierzu erfolgt neben einer Einbettung der Verordnung in das System der Europäischen Union und des Unionsrechts eine eingehende Auseinandersetzung mit den Schutzgütern des Überprüfungsverfahrens sowie mit dem neuen Kooperationsmechanismus zw...
Vielfalt der Themen Anlässlich seines 75-jährigen Jubiläums im Jahr 2024 gibt das Finanzgericht Hamburg eine Festschrift mit 17 Fachaufsätzen verschiedener Autorinnen und Autoren heraus. Die Festschrift widmet sich einerseits dem von den Finanzgerichten im Allgemeinen und dem Finanzgericht Hamburg im Besonderen zu gewährenden Rechtsschutz in den Bereichen des nationalen und internationalen Steuer-, Zoll- und Marktordnungsrechts. Andererseits beschäftigen sich die Verfasserinnen und Verfasser mit der Rechtsfortbildung im nationalen und europäischen Kontext, zu der das Finanzgericht Hamburg in den vergangenen 75 Jahren nicht unerhebliche Beiträge geleistet hat. Rückblick und Ausblick ...
Die Regulierung von Glucksspielwerbung zahlt zu den wichtigsten Instrumenten der Glucksspielregulierung. Im Zentrum steht ein zielorientierter Regulierungsansatz. Hiernach sollen Art und Umfang von Glucksspielwerbung eine Kanalisierung zu legalen Glucksspielangeboten ermoglichen, gleichzeitig aber auch dem Ziel der Spielsuchtpravention hinreichend Rechnung tragen. Bereits das Spannungsverhaltnis dieser beiden Ziele zeugt von der Komplexitat, mit der sich der regulatorische Zugriff auf Glucksspielwerbung konfrontiert sieht. Diese entbindet den Staat jedoch nicht von der Beachtung verfassungsrechtlicher Direktiven. Eine verhaltnismassige Zuordnung der sich gegenuberstehenden Grundrechtspositionen ist bei der Regulierung ebenso erforderlich wie die Wahrung rechtsstaatlicher Mindestanforderungen bei der Ausgestaltung und Anwendung der Werberestriktionen. Sebastian Walisko zeigt, dass die glucksspielrechtliche Werberegulierung in ihrer gegenwartigen Ausgestaltung und ihre praktische Umsetzung durch Behorden und Gerichte grundrechtliche und rechtsstaatliche Anforderungen nur unzureichend erfullt.