You may have to Search all our reviewed books and magazines, click the sign up button below to create a free account.
This article-by-article Commentary on EU Regulations 2016/1103 and 2016/1104 critically examines the uniform rules adopted by the EU to deal with the property relations of international couples, both married and in registered partnerships. Written by experts from a variety of European countries, it offers a comprehensive side-by-side discussion of the two Regulations to provide context and a deeper understanding of the issues of jurisdiction, applicable law and recognition of judgements covered.
Die Kommissionsvorschlage zum Internationalen Eheguterrecht und zum Internationalen Guterrecht fur eingetragene Partnerschaften sollen einen klaren Rechtsrahmen fur grenzuberschreitende vermogensrechtliche Wirkungen einer Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft schaffen. Katja Dengel analysiert die vorgeschlagenen Texte auf der Basis eines Vergleichs aller mitgliedstaatlichen Sach- und Kollisionsrechte. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich, die objektiven und subjektiven Anknupfungsmomente sowie ausgewahlte Fragen des Allgemeinen Teils. Der Vorschlag zur Vereinheitlichung des Internationalen Guterrechts fur eingetragene Partnerschaften wird daruber hinaus unter dem Gesichtspunkt einer moglichen Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beleuchtet. Die Arbeit mundet in konkrete Verbesserungsvorschlage.
Die Funktionsweise der Eigentumsubertragung gehort zu den Grundentscheidungen einer Rechtsordnung. Die Rechte Deutschlands, Brasiliens und Portugals stehen in dieser Frage jeweils fur einen eigenen Losungstyp. Wahrend das deutsche Recht dem Trennungs- und dem Abstraktionsprinzip sowie dem Traditions- oder Ubergabeprinzip folgt, liegen dem brasilianischen Recht das Einheits- und das Traditionsprinzip zugrunde. Das portugiesische Recht kommt dagegen im Grundfall der Ubereignung mit dem Einheitsprinzip aus; einen Publizitatsakt wie die Ubergabe erfordert es nicht (Konsensprinzip). Neben diesen Prinzipien und dem Erwerb beweglicher und unbeweglicher Sachen vom Berechtigten und Nichtberechtigten finden die in den lusitanischen Rechten bedeutsamen Rechtsinstitute der Ersitzung und des Immobilien-Vorvertrags Beachtung. Marietta Pietrek pladiert abschliessend fur die Unterstutzung der Kombination aus Ubergabe, Trennung und Abstraktion in internationalen Harmonisierungsbe strebungen.
Im Europa des 21. Jahrhunderts sehen sich nationale Gesetzgeber und Rechtspraxis damit konfrontiert, dass verschiedene Rechtsmassen Geltung beanspruchen. Neben dem nationalen Recht wirkt heute vor allem das Recht der EU in vielen Bereichen vorrangig oder wird dort gesetzt, wo noch kein nationales Recht existiert. Dabei ist die Situation eine hoch dynamische, die nicht nur durch die nationale und europäische Gesetzgebung gestaltet wird, sondern auch durch die Rechtsprechung von drei Gerichtshöfen (BVerfG, EuGH und EGMR) geprägt ist. So führt die Rechtsprechung des EuGH und des EGMR zunehmend dazu, dass in vielen Bereichen das nationale Recht hinterfragt und geändert wird. Nach einem einl...
Das internationale Privatrecht und das internationale Zivilverfahrensrecht der EU haben in den letzten Jahren gerade im Bereich des Familien- und Erbrechts durch die Einfuhrung mehrerer Verordnungen einen grundlegenden Wandel erfahren. In diesen Verordnungen ist insbesondere die Tendenz zu beobachten, den Parteien die Wahl des anzuwendenden Rechts und des Gerichtsstands innerhalb gewisser Grenzen zu ermoglichen. Marlene Brosch untersucht diese Rechtsakte umfassend hinsichtlich der Zulassigkeit, der formellen und materiellen Gultigkeit der Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einem Vergleich der einzelnen Verordnungen, um Unstimmigkeiten und Lucken festzustellen. Darauf aufbauend diskutiert Marlene Brosch verschiedene Losungsvorschlage mit dem Ziel, die zahlreichen Regeln zur Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung koharenter auszugestalten.
Im deutschen Kreditsicherungsrecht kommt der Sicherungstreuhand in Form der Sicherungsubereignung und Sicherungsabtretung eine zentrale Rolle zu. Im Gegensatz dazu war in Frankreich, abgesehen von einigen wenigen Fallen gesetzlicher Normierung mit sehr begrenztem Anwendungsbereich, eine treuhanderische Sicherheit lange Zeit unbekannt. Diesem als unbefriedigend empfundenen Zustand wollte der franzosische Gesetzgeber im Jahr 2007 durch Einfuhrung der fiducie Abhilfe schaffen, die in der Auspragung als fiducie-surete einer Verwendung als Kreditsicherheit offensteht. Christian Fix unterzieht die neu geschaffene franzosische Sicherungstreuhand einer Untersuchung aus rechtsvergleichender Perspektive. Die Herausarbeitung der dogmatischen Grundlagen der fiducie-surete steht dabei im Vordergrund der Betrachtung. Zugleich liefern die gewonnenen Untersuchungsbefunde wichtige Hinweise fur die praktische Verwendung der fiducie-surete als Kreditsicherheit.
Die im Lichte eines kunftigen optionalen Instruments diskutierten Entwurfe fur ein europaisches Vertragsrecht (PECL, DCFR) verzichten in Anlehnung an internationale Vorgaben (CISG, UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts) auf einen Verzugstatbestand und ordnen die Verzogerung der Leistung in die allgemeine Nichterfullungshaftung ein. In einem weiteren Modell (Code Europeen des Contrats) wird hingegen bewusst an einem Verzugstatbestand festgehalten. Welche Losung ist im Lichte der Schuldner- und Glaubigerinteressen am sinnvollsten? Eva Lein beantwortet diese Frage in einer breit angelegten Untersuchung des geplanten europaischen Leistungsstorungsrechts vor dem Hintergrund internationaler Vorgaben, des Unionsprivatrechts, der historischen Grundlagen der Leistungsverzogerung sowie verschiedener nationaler Rechtsordnungen in West- und Osteuropa. Aus ihrer Analyse leitet sie auch Vorschlage fur das deutsche Schuldrecht ab.
Nils Lund analyzes litigation against multiple defendants under the EU jurisdiction rules. He develops general guidelines for the joinder of claims and applies those guidelines to various constellations of practical significance in patent and antitrust litigation.