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This monograph -- written by an historian and Norwegian diplomat -- considers the past Westphalian Paradigm and present Popular Sovereign Paradigm of the international order, and discusses possible elements of a new paradigm for a global order suitable to address contemporary problems that transcend national borders.
Das Zweite Symposion zu Economy, Criminal Law, Ethics (ECLE) fand am 20. und 21. November 2009 zu dem Thema "Die Finanzkrise, das Wirtschaftstrafrecht und die Moral" am Institute for Law and Finance ILF an der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt. Der vorliegende Tagungsband enthält die dort von ausgewiesenen Experten gehaltenen Vorträge.
Für den erfolgreichen Abschluss strafrechtlicher Mandate! Der AnwaltKommentar StGB erläutert alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Auch die Neuauflage des Kommentars - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung, - bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen, - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst, - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen, - überzeugt durch besondere Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen. Der Kommentar ist in 1. Auflage beim Deutschen Anwaltverlag erschienen.
Die Einführung in das Strafrecht und Strafprozeßrecht wendet sich in erster Linie an Jurastudenten und an Fachhochschulstudenten mit Nebenfach Rechtswissenschaft. Im Allgemeinen Teil werden schwerpunktmäßig die Strafzwecke und dogmatische Grundfragen wie Tatbestandsbindung, Rechtswidrigkeit, Schuld, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Täterschaft und Teilnahme, Versuch, etc. behandelt. Der Besondere Teil wird exemplarisch am Beispiel der Tötungsdelikte, jedoch unter Einbeziehung auch anderer wichtiger Delikte, wie insbesondere der Eigentums-, Verkehrs- und Umweltstraftaten, beschrieben. Das Strafprozeßrecht ist auf dem historischen Hintergrund des Verhältnisses von Staat und Einzelnem, unter Betonung der verfassungsrechtlichen Bezüge dargestellt. Zu allen Teilen sind wichtige Gerichtsentscheidungen angeführt.
Der vorliegende Tagungsband behandelt die weit reichenden und intensiven Kontroversen, die gegenwärtig über - gesellschaftsrechtlich-ökonomisch wichtige Teile berührende - Grundfragen der staatlichen Wirtschaftsverfassung geführt werden. Dabei geht es auch darum, den Stellenwert staatlicher Regulierungen neu zu bestimmen. Rechtlich geht es um - weitere - Reformen des Gesellschaftsrechts, Fortschreibung der Regeln der "Corporate Governance" und auch um neue Interpretationen einschlägiger verfassungsrechtlicher Normen. Organisatorisch sind Wirtschaftsaufsicht durch die Behörden und die Einrichtung bzw. Fortentwicklung von Compliance-Abteilungen in den Unternehmungen das Arbeitsfeld.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 17 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Institut für Strafrecht und Kriminologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Untreue gemäß § 266 StGB ist eine der zentralen Normen des Wirtschaftsstrafrechts. Führt ein unternehmerisches Handeln innerhalb großer Wirtschaftsunternehmen oder Banken zu einem finanziellen Verlust und nimmt daraufhin die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266 StGB zumeist im Mittelpunkt. Aufgrund der Bedeutung in der strafrechtlichen Praxis haben sich bis heute verschiedene Fallgruppen der Untreue herausgebildet. Ein besonderer An...
This textbook offers a comprehensive overview of the general section of criminal law. Its structure is twofold. The basic structures, which are essential for new students for gaining basic understanding, are firstly explained in detail and illustrated using numerous case studies. This is followed by selected problem areas for examination candidates; the main theories in science and practice are illustrated using case studies, and practice-relevant problems are clarified by means of a revision course. The overviews (structure and examination diagrams; problem areas) and definitions placed at the end have the same purpose.
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O crime de recebimento indevido de vantagem abrange as situações em que o particular oferece, promete ou concede ao funcionário uma vantagem para o exercício da função, sendo punível com prisão até três anos ou multa. A lei penal portuguesa inspirou-se diretamente na lei alemã. O que merece ser destacado nesta norma incriminadora é o facto de não se exigir que a vantagem se destine à gratificação de ações ou omissões concretas por parte do funcionário, bastando que haja uma conexão genérica com o exercício da função. Ora, a aplicação desta norma incriminadora pelos tribunais alemães não tem sido isenta de dificuldades. Nada melhor do que analisar então os casos da jurisprudência alemã, a fim de antecipar as dificuldades no tocante à aplicação deste recente tipo de crime da lei portuguesa.
Das Staatsangehorigkeitsprinzip stellt nach dem Territorialitatsprinzip das zweitbedeutendste volkerrechtliche Geltungsprinzip dar. In Anwendung dieses Prinzips und unter Berufung auf eine besondere tatsachliche Nahebeziehung beansprucht der deutsche Gesetzgeber traditionell Strafgewalt uber Auslandstaten durch und gegen eigene Staatsangehorige. Angesichts weitreichender Migrationsbewegungen wird der Annahme einer besonderen Nahebeziehung aber zunehmend der Boden entzogen und es drangt sich die Frage auf, ob die Anknupfung an die Staatsangehorigkeit heute noch zeitgemass ist. Nicola Beyer pladiert fur die Aufgabe des Staatsangehorigkeitsprinzips unter Hinwendung zu einem eng konzipierten Domizilprinzip. Dazu betrachtet sie eingehend das Volkerrecht und wendet sich anschliessend verfassungs- und unionsrechtlichen Fragestellungen zu, wobei sie weder rechtsgeschichtliche Entwicklungen noch intra- und interdisziplinare Bezuge aus dem Blick lasst.