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Foundations of Property Law: Things as Objects of Property Rights is an abridged translation of the first volume of Christian von Bar's Gemeineuropäisches Sachenrecht -a milestone in European private law theory, and in comparative property law more broadly. Radical in content and scope, the English version examines the dynamics of interaction between the objects, contents, and holders of property. The conceptual framework of 'property law' is presented as a domain of erga omnes monopoly rights that govern the relationship between persons and objects of value. Within that framework, a reciprocal relationship is illustrated between "property rights" and their objects; property rights play a r...
Die Funktionsweise der Eigentumsubertragung gehort zu den Grundentscheidungen einer Rechtsordnung. Die Rechte Deutschlands, Brasiliens und Portugals stehen in dieser Frage jeweils fur einen eigenen Losungstyp. Wahrend das deutsche Recht dem Trennungs- und dem Abstraktionsprinzip sowie dem Traditions- oder Ubergabeprinzip folgt, liegen dem brasilianischen Recht das Einheits- und das Traditionsprinzip zugrunde. Das portugiesische Recht kommt dagegen im Grundfall der Ubereignung mit dem Einheitsprinzip aus; einen Publizitatsakt wie die Ubergabe erfordert es nicht (Konsensprinzip). Neben diesen Prinzipien und dem Erwerb beweglicher und unbeweglicher Sachen vom Berechtigten und Nichtberechtigten finden die in den lusitanischen Rechten bedeutsamen Rechtsinstitute der Ersitzung und des Immobilien-Vorvertrags Beachtung. Marietta Pietrek pladiert abschliessend fur die Unterstutzung der Kombination aus Ubergabe, Trennung und Abstraktion in internationalen Harmonisierungsbe strebungen.
Im Zuge der europaischen Kollisionsrechtsharmonisierung hat der gewohnliche Aufenthalt erheblich an Bedeutung gewonnen. Inhaltlich und strukturell ist der Begriff aber weitgehend unerschlossen. Unklar ist auch, ob er einheitlich gehandhabt werden kann. Bettina Rentsch nimmt diese Unsicherheit zum Anlass, um den gewohnlichen Aufenthalt sowohl historisch als auch konzeptionell und rechtspolitisch zu analysieren. Sie entwickelt eine rechtsaktubergreifende Begriffssystematik, die sich an Gegenstand und Reichweite der unionskollisionsrechtlichen Rechtswahlbestimmungen orientiert. Der so skizzierte, rechtswahlakzessorische Aufenthaltsbegriff nimmt das Gesetzesrecht ernst und fuhrt unterschiedliche kollisionsrechtliche Rechtsquellen zusammen. So konnen Koharenzdefizite im Europaischen Kollisionsrecht auf lange Sicht durch die Rechtsdogmatik eingehegt werden.
In der gegenwärtigen Staatsschuldenkrise stellt sich die Frage, ob ein Schuldnerstaat seinen privaten Anleihegläubigern die Einrede des Staatsnotstandes entgegenhalten kann. Die herrschende Meinung lehnt dies ab.Dabei ist die Einrede des Staatsnotstands Ausdruck einer fundamentalen Rechtsgüter- und Pflichtenkollision: Auf der einen Seite steht der Anleihevertrag, die Bindung an das Wort, das Sich-Gebunden-Fühlen an seine Erklärung, kurz: die Vertragstreue. Diese konfligiert mit der Pflicht des Staates zur Existenzsicherung gegenüber der eigenen Bevölkerung. Zugespitzt formuliert: Die Zahlungspflicht "nach außen" steht in Antinomie zur Existenzsicherungspflicht "nach innen" - das Privatrecht kollidiert mit dem Staats- und Völkerrecht, der contrat privé mit dem contrat social .In einer solchen Kollisionslage - so die These dieser Studie - kann sich ein Staat auf ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht wegen Pflichtenkollision analog § 275 Abs. 3 BGB berufen.
Os direitos reais constituem o núcleo duro do Direito civil. Os princípios, a posse e o registo preenchem o essencial da ordenação jurídica das coisas corpóreas. O relevo é imediato; mas além disso, o Direito das coisas funciona como a grande matriz do controlo humano sobre as riquezas do Planeta. Ao interesse formativo, os direitos reais somam uma dimensão prática incontornável, expressa em centenas de decisões judiciais. O presente XIII volume do Tratado de Direito civil, à semelhança dos volumes que o antecedem, surge como obra autónoma. Assume um desafio amadurecido: o de disponibilizar, à luz dos mais recentes avanços nacionais e europeus, o tratamento da área mais forte da nossa Ciência do Direito.
English summary: The entire judicature of the European Court of Justice regarding the freedom of establishment of companies can be traced back to one uniform premise: interpreting the fundamental freedoms according to the principle of mutual recognition. Caspar Behme elucidates both content and functioning of this principle; a principle which, at the same time, serves as the European Union standard for member states that undertake to regulate the transnational mobility of companies through their respective conflict of laws rules, company and transformation laws. German description: Die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften wird bislang vorwiegend aus einem kol...
Das Internationale Gesellschaftsrecht steht im Fokus von Wissenschaft und Praxis in der EU. Auch der japanische Gesetzgeber hat sich mit der Kodifikation der herrschenden Grundungstheorie und mit der Neuregelung des Fremdenrechts zum Schutz vor Scheinauslandsgesellschaften befasst. Die Analyse der aktuellen japanischen Rechtslage ist insbesondere fur das deutsche Internationale Gesellschaftsrecht aufschlussreich, das derzeit (teilweise) von der Sitz- zur Grundungstheorie ubergeht. Der Rechtsvergleich mit Japan, das im Laufe seiner Geschichte verschiedenen Stromungen und auslandischen Einflussen ausgesetzt war, ist besonders vielschichtig. Eva Schwittek analysiert das Internationale Gesellschaftsrecht Japans aus rechtsvergleichender Perspektive und bezieht die historischen, rechtspolitischen und wirtschaftlichen Zusammenhange ein. Damit liegt erstmals eine umfassende Studie dieses Rechtsgebiets in einer westlichen Sprache vor.
Nach heute ganz herrschender Meinung wirkt die Rechtskraft ausschliesslich zwischen den Prozessparteien. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind insbesondere in 68 Abs. 3, 74, 265 f., 325 ff., 613 ZPO sowie in 407 Abs. 2 BGB normiert. Matthias Fervers zeigt, dass weder die Grundregel noch die Ausgestaltung der Ausnahmen zu angemessenen Ergebnissen fuhren. Im ersten Teil der Arbeit untersucht der Autor die Defizite der gesetzlichen Regelungen und ihrer Interpretation und nimmt jeweils eine dogmatisch-systematische Neubestimmung vor. Anschliessend entwickelt er eine grundlegende und vom herrschenden Verstandnis abweichende Konzeption zur Rechtskraftwirkung gegenuber Dritten, die sich auch fur die Konstellation des kollektiven Rechtsschutzes fruchtbar machen lasst.
Immer mehr Deutsche lassen sich im Ausland von Leihmüttern Kinder austragen, die sie als eigene aufziehen wollen. Ist das Kind nach der Rückkehr dann aber rechtlich ihr Kind? Die Leihmutterschaft wird heftig diskutiert. In Literatur und Rechtsprechung wurden dabei bisher die Grund- und Menschenrechte des Kindes häufig vernachlässigt. Das will dieses Buch ändern.