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„Verwaltungsrecht in der Klausur" präsentiert das prüfungsrelevante Verwaltungsrecht erstmals Open Access und an der Prüfungsrealität der Studierenden ausgerichtet. Die Darstellung orientiert sich dabei an der typischen Struktur verwaltungsrechtlicher Klausuren; das relevante Wissen und die zu beherrschenden Streitstände werden als Elemente der gutachterlichen Darstellung erläutert. Ausgehend von der verwaltungsprozessualen Einkleidung werden die zentralen Strukturen und Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts und des examensrelevanten Besonderen Verwaltungsrechts wissenschaftlich an den klausurrelevanten Stellen aufbereitet. Die Ausführungen berücksichtigen zudem das individuelle Lernniveau, indem zwischen Grundlagen-, Examens- und Hausarbeitswissen unterschieden wird. Beispiele runden die Darstellung ab.
Die öffentliche Hand tritt vermehrt selbst als Bieter in Vergabeverfahren auf. Gegenstand ihres Interesses ist es, Leistungen der Daseinsvorsorge zu rekommunalisieren. Die Arbeit untersucht, ob und welchen vergaberechtlichen Bindungen die Öffentliche Hand dabei unterliegt. Ausgehend vom primär- und verfassungsvergaberechtlichen Rahmen wird die Bedeutung des Kartellvergaberechts, der Verordnung (EG) 1370/2007, des § 46 EnWG und des Haushaltsvergaberechts für den Aufgabenzugriff der Öffentlichen Hand entfaltet. Auf einer tieferliegenden Ebene wird untersucht, ob Primär- und Verfassungsrecht vergaberechtliche Privilegien der Öffentlichen Hand wie die Inhouse-Ausnahme begrenzen oder ob sie vielmehr einer vergabewettbewerblichen Strukturierung des binnenorganisatorischen Bereichs der Verwaltung entgegenstehen. Abschließend nimmt sich die Arbeit den Möglichkeiten einer rekommunalisierungsfreundlichen Gestaltung des Vergabeverfahrens an.
Demokratie ist die Staatsform der Offentlichkeit, doch auch der demokratische Verfassungsstaat bedarf vertraulicher Bereiche, um seine Funktionen erf\llen zu konnen. Der Staat unterwirft sich selbst einem umfassenden, abgestuften und ausgekl\gelten Geheimnisschutzregime. Komplex wird der Geheimnisschutz, wenn private Unternehmen in dieses Regime einbezogen werden, etwa weil sie sicherheitsrelevante Auftrage des Staates annehmen. Durch einen offentlich-rechtlichen Vertrag m\ssen sich diese Unternehmen durch Ubernahme des sog. Geheimschutzhandbuchs bestimmten Standards der Vertraulichkeit unterwerfen, sei es auf die handelnde Personen, sei es auf die Weitergabe entsprechender Informationen bezogen. Vorliegendes Buch lotet Moglichkeiten und Grenzen der Erstreckung dieses staatlichen Vertraulichkeitsregimes auf private Unternehmen aus.
Die Unterwerfungserklärung ist in § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO normiert. Nach herrschender Meinung handelt es sich um eine prozessuale Erklärung. Diese einhellige Erkenntnis wirft Fragen auf, denn die Unterwerfungserklärung wird nicht in einem gerichtlichen Verfahren vor einem Organ der Rechtsprechung abgegeben. Im vorliegenden Werk wird eine Neubetrachtung der Unterwerfungserklärung entwickelt. Die Unterwerfungserklärung ist gerichtet auf die Schaffung eines Vollstreckungstitels. In diesem Zusammenhang setzt sich die Autorin auch mit der Rechtsnatur des Leistungsurteils und der vollstreckbaren notariellen Urkunde auseinander.
Das Buch behandelt das Verwaltungsverfahren einschließlich Verwaltungsvollstreckung und Verwaltungsrechtsschutz. Besondere Beachtung findet zudem das - nicht nur für die Praxis wichtige - Thema "Bescheid". Prüfungsschemata, Aufbaumuster, Schaubilder sowie Formulierungsvorschläge ermöglichen ein sowohl praxis- als auch prüfungsorientiertes Studium. Das Autorenteam hat sich für die 12. Auflage aus dem Kreis der HochschullehrerInnen der HSPV NRW erweitert und verjüngt.
Verwaltungsakte werden zwar von nationalen Behorden erlassen, ihre Wirkung und Reichweite erstrecken sich aber auch uber Staatsgrenzen hinweg. Grenzuberschreitenden Verwaltungsakten kommt im Mehrebenensystem des Volker-, Europa- und nationalen Rechts vielerorts Bedeutung zu. Man denke nur an die Wirkung von Fuhrerscheinen, Verwaltungsstrafen, Produktzulassungen oder Visa. Insofern war es naheliegend, dieses ausserst praxisrelevante, aber noch nicht konzis und umfassend erforschte Thema der grenzuberschreitenden Verwaltungsakte aufzugreifen. Dadurch soll nicht nur der Rechtswissenschaft, sondern auch dem Rechtsanwender Hilfestellung bei praktischen Problemen (beispielsweise dem Fuhrerscheintourismus, der Anerkennung von Berufsqualifikationen oder von Studienleistungen und Prufungen), die allzu oft mit Unklarheiten und unerwunschten Ergebnissen verbunden sind, geboten werden.