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Entstrickung ohne Realisation durchbricht das ertragsteuerlich immanente Prinzip der Besteuerung realisierter Gewinne. Als Phänomen der Ertragsbesteuerung wird Entstrickung auf Ebene des Binnenmarktes zum Strukturproblem. Transnationale Entstrickung ist Fiskalentstrickung, in Abgrenzung zu nationaler, systembedingter Entstrickung. Der nationalstaatliche Fiskus sieht Steuersubstrat abwandern und seinen Besteuerungszugriff gefährdet, sobald das Wirtschaftsgut aus der Staatenzugehörigkeit herausbricht. Transnationale Binnenmarktbewegungen erfordern die Auseinandersetzung mit Unionsrecht und mit einer Grundspannung zwischen Grundfreiheitsrechten und nationalstaatlicher Autonomie. Entstrickung...
Unser modernes Strafrechtsbild ist geprägt von dem Gedanken, dass das Strafrecht den Bürgern ein freies und friedliches Zusammenleben unter Gewährleistung aller verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte sichert. Der Einsatz des Strafrechts bedarf der Legitimation und darf nicht aus moralischen Vorstellungen oder Gedanken abgeleitet werden. Strafbar kann es demnach nicht sein, wenn ein Rechtsgutsträger über ein ihm disponibles Rechtsgut frei verfügt. Oftmals stehen hierbei der strafrechtliche Lebensschutz und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in einem Spannungsverhältnis. Die vorliegende Arbeit hat untersucht, wie sich dieses Spannungsverhältnis in der höchstrichterlichen Judikatur entwickelt hat und wie es nunmehr gelöst wird. Konkret stellt sich hierbei die Frage, wie es strafrechtlich bewertet wurde, wenn jemand einen Tötungserfolg mitverursacht hat, der zugleich auf einem freiverantwortlichen Willensentschluss des Opfers beruhte.
Konversionsmaßnahmen an Minderjährigen und unter Willensmängeln leidenden Erwachsenen wurden im Jahr 2021 unter Strafandrohung im neu geschaffenen „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ verboten. Während der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode bereits weitreichende Änderungen des Gesetzes vorsieht, hat die Rechtswissenschaft dem Thema bisher nur wenig Beachtung geschenkt. Die Verfasserin nimmt die fehlende öffentliche Wahrnehmung der verheerenden Auswirkungen von Konversionsmaßnahmen zum Anlass, das Gesetz näher zu untersuchen. Nomenklatur und Systematisches unterzieht sie einer kritischen Würdigung und beleuchtet Aspekte des Ultima-ratio-Prinzips vor dem Hintergrund einer Strafbarkeit von Konversionsmaßnahmen nach dem Strafgesetzbuch. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der potentiellen Anhebung der Schutzaltersgrenze und der Streichung der Straffreiheit für Fürsorge- und Erziehungsberechtigte. Das Werk verblüfft mit der Erkenntnis, dass dieses unscheinbar daherkommende Gesetz mehr juristische Einzigartigkeiten bereithält, als sein Name zu assoziieren vermag.
Die stationäre Krankenhausversorgung ist seit jeher ein großer Kostenfaktor für die Gesetzliche Krankenversicherung. Der Gesetzgeber bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der freien wirtschaftlichen Kräfteentfaltung und der sozialrechtlichen Planung, um die Versorgungssicherheit für die Bürger zu gewährleisten und gleichzeitig die Beitrags- und Steuerzahler nicht mit unnötig hohen Kosten zu belasten. Die Budgetierung der Krankenhäuser war und ist das vom Gesetzgeber vorgesehene, zentrale Instrument, um die divergierenden Ziele auszugleichen. Zur kurzfristigen und schnellen Konfliktlösung bei einer gescheiterten Budgetvereinbarung hat der Gesetzgeber in den 1980er Jahren die Schiedsstelle nach § 18a KHG etabliert, die anstelle der Parteien das Budget des Krankenhauses festsetzt. Welche Befugnisse der Gesetzgeber der Schiedsstelle in Form einer Letztverantwortung eingeräumt hat und inwiefern der Schiedsspruch einer gerichtlichen Kontrolle entzogen ist, wird im Rahmen dieser Arbeit untersucht.
Ein freiheitlich-demokratischer Staat erfordert die Partizipation des Volkes, welche ihrerseits eine Meinungs- und Willensbildung voraussetzt. Elementar hierfür ist die Kenntnis von Informationen, welche auch zur Verfolgung von Rechten erforderlich ist. Während im Verwaltungsrecht, in welchem es früher keinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gab, bereist ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat, ist dies in der Justiz noch nicht geschehen. Das Informationsfreiheitsgesetz gilt nur für die Exekutive, nicht jedoch für die Judikative. Die Dissertation untersucht die Unterschiede zwischen den Informationen der drei Gewalten und zeigt auf, dass ein Paradigmenwechsel auch in der Justiz erfolgen sollte. Ferner wird die Praxis der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, sowie die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz beleuchtet. Als positives Beispiel wird Schweden untersucht, welches den Zugang zu amtlichen Informationen in ihrer Verfassung verankert hat.
Die Verfasserin nimmt die sogenannte Dritte Numerus clausus-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017 zum Anlass, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Hochschulzulassungsrecht grundlegend zu untersuchen. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob sich ein rein örtlich geltender Numerus clausus vor dem Grundgesetz leichter rechtfertigen lässt als ein bundesweit geltender Numerus clausus. Diese Frage wird vor dem Hintergrund der heutigen Hochschullandschaft, die durch Schwerpunktsetzung und Profilbildung geprägt ist, neu aufgeworfen. Auf der Grundlage der herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Hochschulzulassungsrecht wird sodann untersucht, ob das geltende Recht diesen Anforderungen entspricht und wie es zukünftig in verfassungskonformer Weise ausgestaltet werden kann.
Die ambulante zahnärztliche Versorgung war lange vom „Idealtypus“ des selbstständig tätigen Zahnarztes in eigener Praxis geprägt, der in eigener wirtschaftlicher Verantwortung seine Praxis führte. Mit der Einführung der Kooperations- und Organisationsform des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Jahre 2004 veränderte sich dieses Leitbild zunehmend. Seitdem haben auch institutionelle Leistungserbringer die Möglichkeit, an der ambulanten zahnärztlichen Versorgung teilzunehmen. Gleichzeitig öffnete sich damit der ambulante Gesundheitsmarkt auch für versorgungsfremde Investoren. Diese vom Gesetzgeber selbst angestoßene Entwicklung versuchte dieser fortan durch verschiedene ...
Unterliegt illegales Vermögen dem strafrechtlichen Vermögensschutz? Die Beantwortung dieser Frage ist seit Jahren in der Strafrechtswissenschaft umstritten und führt zu einer Vielzahl an Meinungen. Stärken und Schwächen der in der Literatur vertretenen Ansichten sind bis heute Gegenstand einer andauernden wissenschaftlichen Diskussion. Dennoch fehlt es an einer umfassenden Untersuchung der höchstrichterlichen Rechtsprechungspraxis – diese Lücke soll die vorliegende Arbeit schließen. Um die Fülle der dafür untersuchten Entscheidungen systematisch darzustellen, wurden diese in verschiedene Fallgruppen eingeordnet. Die Bildung der Fallgruppen basiert nicht wie üblich auf einem phänomenologischen Ansatz, sondern auf einem konsequenten systematisch-dogmatischen Ansatz. Dies ermöglicht die Betrachtung bekannter Sachverhaltskonstellationen im neuen Licht.
Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Funktion der Eidesformeln in den deutschen Verfassungen des 19. und 20. Jahrhunderts unter Einordnung in den historischen Kontext. Dabei analysiert der Verfasser die Entwicklung konstitutioneller Eide und deren Prägung durch Religiosität im jeweils vorherrschenden politischen System. Die Untersuchungen zeigen auf, wie Eidesformeln regelmäßig in komprimierter Form ein Abbild sich wandelnder Gesellschaftsordnungen und der Entwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat geben.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war die Sowjetische Militäradministration (SMAD) bestrebt, bereits frühzeitig Verfassungsentwürfe zu entwickeln. Es war das Ziel, hierdurch eine Vorbild-Verfassung zu entwickeln, an der sich andere Verfassunggeber in den verschiedenen Besatzungszonen in Deutschland orientieren sollten, um so einen größtmöglichen Einfluss der SMAD zu gewährleisten. Die Einbeziehung ideologischer Vorstellungen der SMAD sowie die Sicherstellung eines Staatsaufbaus nach sozialistischen Prinzipien sollten dabei durch demokratische Elemente und Vorgehensweisen verschleiert werden. Aufgrund dieser Gegensätze wird die Verfassung von Mecklenburg (1947) näher beleuchtet: Wie waren Vorgängerverfassungen ausgestaltet? Wer waren die Verfassungsväter? Unter welchen Einflüssen stand die Verfassunggebung? Und wie war die Verfassung ausgestaltet? Zudem wird die Frage aufgeworfen, was nach dem Ende der DDR von dieser Verfassung bleibt.