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Versicherungsgesellschaften sind bei der Wahl ihres Unternehmensgegenstandes durch das geltende Aufsichtsrecht erheblich eingeschränkt. Gemäß § 7 Abs. 2 VAG dürfen sie "neben Versicherungsgeschäften nur solche Geschäfte betreiben, die hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen". Diese Vorschrift stellt einen weitreichenden Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Berufs- und Gewerbefreiheit der Unternehmen dar. In der jüngeren Vergangenheit hat das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) verschiedentlich Untersagungsverfügungen gegen Versicherer auf diese Norm gestützt. Die Geschäftskreisbeschränkung der Versicherungsunternehmen dient darüber hinaus auch -...
Der Autor widmet sich in seiner Dissertation einem zentralen und vieldiskutierten privatrechtlichen Thema: den Beratungspflichten im Versicherungs-, Anlageberatungs- und Kreditsektor. Beim Erwerb von Finanzprodukten geht es dem Kunden stets darum, einen gegenwärtigen oder künftigen Finanzbedarf planmäßig zu decken und die Auswahlentscheidung ist nicht selten von Bedeutung für die gesamte weitere wirtschaftliche Existenz. Deshalb gelten für die Beratung in den einzelnen Branchen des Finanzsektors jeweils detaillierte Spezialregeln. Häufig sind die Zwecke der Produkte jedoch austauschbar; ein Sparplan kann zum Beispiel dieselbe Funktion erfüllen wie eine Lebensversicherung. Schmidt ste...
Das vorliegende Buch behandelt umfassend die rechtlichen Fragestellungen des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung. Dieser Tarif ist durch alle substitutiven Krankenversicherungsunternehmen anzubieten und beinhaltet einen Kontrahierungszwang, der jeder der PKV zugeordneten Person die Absicherung des Krankheitsrisikos ermöglichen soll. Nach eine grundlegenden Einführungen widmet sich das Buch zunächst den rechtlichen Rahmenbedingungen des Basistarifs, indem die einzelnen gesetzlichen Vorgaben wie etwa die Verpflichtung zum Angebot des Basistarifs und der Zugang zu diesem Tarif sowie der Leistungsumfang und dessen branchenweite Einheitlichkeit dargestellt werden. Der Leistungsumfa...
Der VVaG-Gleichordnungskonzern ist das Resultat einer historisch begründeten Spartentrennung und findet in den einschlägigen konzernrechtlichen Regelungen praktisch keine Berücksichtigung. Dies gilt in haftungsrechtlicher, betriebsverfassungsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht. Darüber hinaus berücksichtigen auch die Vorschriften über Konzernabschlüsse den VVaG-Gleichordnungskonzern nicht ausdrücklich. Diese fehlende legislatorische Erwähnung ist für die betroffenen Unternehmen ein echter Wettbewerbsnachteil. Es gilt - zum Teil außerordentlich komplexe - rechtlich zulässige Ausweichstrategien zu kreieren, die dabei helfen, diesen durch legislatorische Unterlassung begründ...
Der Gesetzgeber hat im Zuge der Umsetzung der durch die EU-Vermittlerrichtlinie aufgestellten Vorgaben den abschlussorientierten Vermittlerbegriff in das Versicherungsvertragsgesetz aufgenommen und ein gewerberechtliches Erlaubnisverfahren für die Versicherungsvermittlung eingeführt. Die gesetzliche Regelung hat zu einer Vielzahl von Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen erlaubnispflichtigen Vermittlungen und erlaubnisfreien Tätigkeiten geführt. Das Werk stellt den gegenwärtigen Erkenntnisstand dar und beschäftigt sich zudem mit den auf europäischer Ebene praktizierten Courtagesystemen und den Auskunfts- und Informationsrechten des Versicherungsnehmers. Des Weiteren wird ausführlich der Frage nachgegangen, wer bei der GmbH und den Personenhandelsgesellschaften Inhaber der gewerberechtlichen Erlaubnis und damit dem gesetzlichen Polarisationsprinzip unterworfen ist.Das Buch bietet eine umfassende Erläuterung der geltenden Rechtslage zum Versicherungsvertrieb aber auch zur Versicherungsberatung und richtet sich insoweit an sämtliche mit der Versicherungsvermittlung befassten Personen und Unternehmen.
Ein ganzheitliches Risikomanagement (Enterprise Risk Management) soll Unternehmensexistenz und -erfolg langfristig sichern. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Corporate Governance und den Risikomanagementprozess, der Risiken adäquat identifiziert, analysiert, bewertet, steuert und überwacht. Das Buch vermittelt ein tiefes Verständnis des Risikomanagements in Versicherungsunternehmen, wobei die mögliche Risikobewertung und die Bestimmung der Risikotragfähigkeit beispielhaft für einen fiktiven Schaden-/Unfallversicherer durchgeführt werden.
The potential impact of the turn of the century on microchip-driven systems, from cars to power stations, has been well documented. Legal issues such as warranties and liabilities are still being contested. This report comprises a series of articles examining the legal issues surrounding the impact of the Year 2000 problem, with specific reference to the computer, banking and insurance sectors. It includes a news section which carries late-1990s developments in international jurisdictions.
Der Autor konzentriert sich auf die Besonderheiten bei der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Finanzkomglomeraten im Hinblick auf die Themen Organkontrolle, ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Risikokonzentrationen, Eigenmittelausstattung und konglomeratsinterne Transaktionen sowie auf die darauf aufbauenden Eingriffsbefugnisse der BaFin. Einleitend wird verdeutlicht, welche gesetzlichen Einschränkungen speziell für Versicherungsunternehmen im Hinblick auf ein branchenübergreifgendes Tätigwerden und die Bildung eines Allfinanzkonzerns bestehen. Erstmalig wird in diesem Werk das Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz zugrunde gelegt und die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den bisher geltenden Regelungen aufgezeigt. Auch auf die Änderungen im Zuge der eingeplanten Umsetzung von Solvency II wird im jeweiligen Zusammenhang eingegangen. Das Werk richtet sich an Versicherungsunternehmen und Banken sowie an sonstige einem Finanzkonglomerat angehörige Unternehmen. Ferner an den Gesetzgeber, an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und an alle, die sich mit den fortschreitenden Veränderungen des Versicherungs- und Bankenaufsichtsrechts befassen.