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Politicians and regulators do not run businesses. Bribery and Corruption is for managers who do. It will help you transform uncertainties and problems created via legislation and regulations (such as The UK Bribery Act, The Proceeds of Crime Act, The Foreign Corrupt Practices Act, Sarbanes-Oxley) into opportunities to: ¢ Maintain entrepreneurial, profitable, and enjoyable working environments while easily surpassing compliance standards ¢ Control incoming, internal, outgoing, competitive corruption and fraud ¢ Take decisions in grey areas, confidently Bribery and Corruption frames control and compliance in an entirely different way: not as a brake on your company’s forward motion but as...
Accessible and jargon-free and available in both print and electronic formats, the one-volume Encyclopedia of Transnational Crime and Justice contains a range of up-to-date entries that not only reflect transnational crime, but transnational justice.
Mit der zunehmenden Ausweitung und Verdichtung des europäischen Rechtsmaterials im Bereich des Privatrechts mehren sich Vorschriften, die im Interesse der Zukunftsoffenheit und Anpassungsfähigkeit relativ vage und wertungsoffen sind. Insoweit stellt sich vor dem Hintergrund der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzordnung die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungeneine solcheRegelungstechnik das Angleichungsziel überhaupt erreichen kann und welcher Ebene innerhalb des Mehrebenensystems der Gemeinschaft die Aufgabe der Konkretisierung zukommen soll. Noch dringender und von viel grundsätzlicherer Bedeutung ist freilich die Bestimmung derjenigen Methoden und Kriterien, die die Konkretisierungsentscheidungen zum Europäischen Privatrechts im Einzelfall rational begründbar, diskutierbar und vorallem konsensfähig machen können. Dabei kann es nicht um eine beschreibende Darstellung des hergebrachten, rein formalen, Methodenkanons gehen. Anzusetzen ist vielmehr bei den der europäischen Wirtschaftsverfassung und dem Sekundärrecht zugrundeliegenden Prinzipien und Werten.
Whistleblowing kann dazu dienen, die Öffentlichkeit über Missstände zu informieren, die andernfalls für immer verborgen geblieben wären und sogar strafbares Verhalten ans Tageslicht fördern. Dennoch existieren Straftatbestände, die das Verhalten von Whistleblowern jedenfalls tatbestandlich erfassen. Mit der Vorschrift des § 5 Nr. 2 GeschGehG und insbesondere dem HinSchG hat der Gesetzgeber nunmehr Tatbestände geschaffen, die erlaubtes Whistleblowing fördern sollen. Ob diese ausreichend sind, um Whistleblower hinreichend zu schützen, ist Gegenstand dieser Arbeit.
Whistleblower (dt. "Hinweisgeber") sind als Organisationsinsider unerlässliche Quelle für die Meldung von Informationen über Missstände, die ohne ihren Einsatz verborgen blieben. Einerseits vielfach als Beispiel für Zivilcourage gelobt, andererseits nicht selten als Denunzianten angesehen, sahen sie sich in der Vergangenheit oftmals Sanktionen ausgesetzt, die weitere Meldungen unterbinden und Nachahmer abschrecken sollten. Da ein dezidierter gesetzlicher Hinweisgeberschutz bisher in Deutschland nicht existierte, standen Rechtswissenschaft und -praxis in der Vergangenheit vor der Herausforderung, einen angemessenen rechtlichen Schutz für Whistleblower aus allgemeinen Normen und Rechtsgr...
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle und von Meldekanälen regelt. Der Gesetzgeber kommt damit seiner Verpflichtung aus der sog. EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) nach und hat diese in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Die Funktion der internen Meldestelle kann durch sog. Meldestellen...