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Das Rechtsinstitut des Ausschlusses der Minderheitsaktion re aus einer Aktiengesellschaft gegen eine Barabfindung existiert in Deutschland seit 2002. Mit der Umsetzung der Europ ischen Richtlinie 2004/25/EG wird das aktienrechtliche Rechtskonstrukt durch die im Jahre 2006 in das bernahmerecht eingef hrte Norm weiterentwickelt. Eine wie in Deutschland existierende und sich erg nzende Dualit t der Normen der 327a ff. AktG und 39a Wp G kennt das russische Aktienrecht nicht. Der Ausschluss der Minderheitsaktion re aus der Gesellschaft erfolgt dort i.d.R. gem Art. 84.8 ruAktG, das im Wege der Adoptierung der Europ ischen Richtlinie 2004/25/EG in das russische Aktienrecht eingef hrt wurde. Diese S...