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Increasingly, international governmental networks and organisations make it necessary to master the legal principles of other jurisdictions. Since the advent of international criminal tribunals this need has fully reached criminal law. A large part of their work is based on comparative research. The legal systems which contribute most to this systemic discussion are common law and civil law, sometimes called continental law. So far this dialogue appears to have been dominated by the former. While there are many reasons for this, one stands out very clearly: Language. English has become the lingua franca of international legal research. The present book addresses this issue. Thomas Vormbaum is one of the foremost German legal historians and the book's original has become a cornerstone of research into the history of German criminal law beyond doctrinal expositions; it allows a look at the system’s genesis, its ideological, political and cultural roots. In the field of comparative research, it is of the utmost importance to have an understanding of the law’s provenance, in other words its historical DNA.
Das Buch enthält die erste vollständige Darstellung des strafrechtlichen Schutzes des sozialistischen Eigentums in der DDR. Sozialistisches Eigentum war nach dem Selbstverständnis der DDR das Volkseigentum, das Eigentum sozialistischer Genossenschaften und das Eigentum ihrer Parteien und Massenorganisationen. Bereits in der SBZ, als für Angriffe gegen sozialistisches Eigentum noch das RStGB galt, begann sich eine Sonderrechtsentwicklung herauszukristallisieren, die, zunächst geprägt durch die Stalin-Ära, bei Eigentums- und Vermögensdelikten gegen das Volkseigentum härtere Strafen verlangte als bei Delikten gegen das übrige Eigentum. Bereits im Strafrechtsergänzungsgesetz von 1958 ...
Anlässlich des neuen § 217 StGB behandelt das Buch die hochaktuellen Themen assistierter Suizid und professionalisierte Suizidbeihilfe (z.B. ärztliche Suizidassistenz, Sterbehilfevereine). Es stellt die alte Rechtslage in einen Gesamtkontext und bietet einen Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Neuregelung. Eine rechtsphilosophische Grundlegung und eine Analyse der wichtigsten Besonderheiten aus der anwaltlichen Praxis runden das Werk ab.
Im ersten Kapitel der Arbeit wird die Problemstellung und die Methode der Darstellung erläutert, im zweiten Kapitel die Gesetzgebung im Deutschen Partikularrecht. Der dritte Teil beginnt mit der Entstehung des Reichsstrafgesetzbuchs, nachfolgend werden die Reformversuche bis zum Beginn der Strafrechtsreform mit dem Schwerpunkt "Umsturzvorlage", die Entwürfe von 1909 bis 1930, die politischen Perioden der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus und die Gesetzgebung nach 1945 dargestellt.
Das Werk untersucht die Entstehung Saarbrückens zur „Großstadt" 1909, rechtliche Entwicklungen in Saarbrücken im und unmittelbar nach dem 1. Weltkrieg, das Saarstatut, Saarbrücken während der Zeit des Völkerbundmandats 1920-1935, die Saarabstimmung von 1935, Saarbrücken in der Zeit des Nationalsozialismus sowie die rechtlichen Entwicklungen in Saarbrücken nach 1945. Innerhalb der einzelnen Kapitel werden sachliche Schwerpunkte gebildet.
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Die Stasi spielte in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Justizkaderpolitik eine weitaus bedeutendere Rolle als bisher angenommen. Die Arbeit beschreibt den konspirativen Teil der Untersuchungen der Stasi, die drehbuchartige Vorbereitung der Strafprozesse in der Militärjustiz und die mündlichen und schriftlichen Absprachen mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Sie zeigt, dass die Stasi den Strafvollzug in der Militärjustiz im Griff hatte.