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The book deals with tax planning with holding companies located in Europe, Asia of the Caribbean. It analyses the problem of repatriating U.S. profits from Europe, going far beyond the routing of income via different companies. Instead, the approach includes an analysis of the interdependencies between international tax competition, holding company regimes, and tax planning concepts in order to establish a basis for tax planning measures regardless of the fast changing legal environment for holding companies in the different countries.
Das Gemeinschaftsrecht innerhalb der europäischen Gemeinschaft greift nachhaltig in das deutsche Ertragsteuer- und Gesellschaftsrecht ein. Mobilitätsbeschränkungen für Unternehmen stehen damit unter dem Vorbehalt des Gemeinschaftsrechts. José A. Campos Nave untersucht die ertragsteuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Probleme einer identitätswahrenden Sitzverlegung der GmbH in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Der Autor stellt die betriebswirtschaftliche Ausgangssituation dar, die ein Unternehmen zu einer Sitzverlegung motivieren könnte, und analysiert die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten, eine Sitzverlegung durchzuführen. Darauf aufbauend zeigt er die ertragsteuerlichen Konsequenzen einer derartigen Sitzverlegung auf und beleuchtet die europarechtlichen Grundlagen zur Durchführung der gesellschaftsrechtlichen Sitzverlegung. Die sich hieraus ableitenden steuerrechtlichen Konsequenzen bewertet er auch im Hinblick auf die europäischen Grundfreiheiten. Eine Empfehlung zur Anpassung der entsprechenden Normen und zur europarechtskonformen Lösung der Problematik schließt die Arbeit ab.
Unterhält ein ausländisches Unternehmen eine Betriebsstätte in Deutschland, wird es in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (sog. Inbound-Fall). Auch für den umgekehrten Fall, dass ein deutsches Unternehmen eine Betriebsstätte in einem anderen Staat unterhält (sog. Outbound-Fall), spielt die Betriebsstätte bei der deutschen Besteuerung eine nicht unerhebliche Rolle. Egal welchen der beiden Fälle man betrachtet, sobald ein Unternehmen in mindestens zwei Staaten tätig wird, kommt man um den Begriff der Betriebsstätte nicht mehr herum. Dies gilt sowohl für das nationale deutsche Steuerrecht, als auch für das jeweils andere nationale Steuerrecht. Um eine doppelte Besteuerung zu ve...
Die Betriebsstätte stellt im internationalen Steuerrecht einen besonderen Anknüpfungspunkt für das Besteuerungsrecht dar. Trotz fehlender Rechtspersönlichkeit rechtfertigt die Erfüllung des Betriebsstättentatbestandes ein Besteuerungsrecht für den jeweiligen Betriebsstättenstaat. In welcher Höhe das Besteuerungsrecht besteht, wird durch die anzuwendende Gewinnabgrenzungsmethode bestimmt. Erst durch Überarbeitung des OECD-Musterabkommens 2010 besteht der Fokus auf Anwendung einer einzigen Gewinnabgrenzungsmethode. Das deutsche Steuerrecht hat sich diesem OECD-Ansatz (sog. AOA) angeschlossen. Ausgehend von dieser Neuausrichtung in der Betriebsstättengewinnabgrenzung untersucht Aurel...
Hans Baldung Grien, the most famous apprentice and close friend of German artist Albrecht Dürer, was known for his unique and highly eroticised images of witches. In paintings and woodcut prints, he gave powerful visual expression to late medieval tropes and stereotypes, such as the poison maiden, venomous virgin, the Fall of Man, 'death and the maiden' and other motifs and eschatological themes, which mingled abject and erotic qualities in the female body. Yvonne Owens reads these images against the humanist intellectual milieu of Renaissance Germany, showing how classical and medieval medicine and natural philosophy interpreted female anatomy as toxic, defective and dangerously beguiling....
Grenzüberschreitend tätige Banken betreiben das Auslandskreditgeschäft vornehmlich durch rechtlich unselbständige Filialen. Auf Ebene des Steuerrechts sind die Erfolgsbeiträge der einzelnen Unternehmensteile zu separieren und zwischen den tangierten Fiskalhoheiten abzugrenzen. Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2010 fingiert die Betriebsstätte zu diesem Zwecke als selbständiges und unabhängiges Unternehmen und erkennt die durch die Betriebsstätte übernommenen Risiken als Abgrenzungskriterium. Dieser Vorstoß hat weitreichende Folgen für die Gewinnabgrenzung bei Bankbetriebsstätten. Bankgeschäft ist Risikogeschäft. Kapitalmarktorientierte Instrumente des Risikotransfers machen Risiken zur „Handelsware“ multinationaler Banken. Die bankbetriebliche Realität steht in Kontrast zu den OECD-Empfehlungen.