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English summary: Article 6, paragraph 4, items d) and e) of the Rome I Regulation establish various capital market-related categories which are excluded from the general consumer protection under the special conflict of laws rule for consumer contracts in article 6 of the Rome I Regulation. Andrea Isabell Dicke examines the scope of application and practical relevance of this exemption provision. German description: Finanzinstrumente", "offentliche Ubernahmeangebote" und "multilaterale Systeme" - In der Rom I-VO wendet der europaische Gesetzgeber aus dem Kapitalmarktrecht bekannte Begriffe erstmalig auch im Internationalen Privatrecht der vertraglichen Schuldverhaltnisse an. Er stellt in Art...
Referenzwerte finden breite Verwendung in Finanzinstrumenten und Vertragen. Trotz ihrer weitreichenden Integration in das Finanzsystem bedurfte es des Bekanntwerdens verschiedenster Manipulationen, bis dieser bedeutsame Bereich in den Fokus von Gesetzgebern und Aufsichtsbehorden ruckte. Die 2014 erfolgte Erganzung der VO (EU) 596/2014 (MAR) um ein Verbot der Referenzwertmanipulation sah erstmals explizit die Sanktionierung von Manipulationen vor, adressierte jedoch nicht den kritischen Wertschopfungsprozess von Referenzwerten. Zur Beseitigung dieses regulatorischen Vakuums wurde 2016 die VO (EU) 2016/1011 (BMR) erlassen, die einen umfassenden aufsichtsrechtlichen Rahmen fur Referenzwerte etabliert. Unter Einordnung der BMR in das Gesamtbild des europaischen Kapitalmarktrechts und die internationalen Reformbestrebungen setzt sich Kristina L. Gutte kritisch mit dem durch die BMR geschaffenen Rechtsrahmen fur Referenzwerte auseinander und zeigt an zahlreichen Stellen Umsetzungsmoglichkeiten fur die Praxis auf.
Caroline S. Rupp vergleicht die nationalen Grundpfandrechte Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, Frankreichs und Italiens und entwickelt im Anschluss einen neuen Vorschlag für eine »Eurohypothek«, ein gemeinsames Grundpfandrecht für Europa. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Möglichkeiten und Risiken des Einsatzes als verkehrsfähiges Sicherungsrecht.
Die im Lichte eines kunftigen optionalen Instruments diskutierten Entwurfe fur ein europaisches Vertragsrecht (PECL, DCFR) verzichten in Anlehnung an internationale Vorgaben (CISG, UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts) auf einen Verzugstatbestand und ordnen die Verzogerung der Leistung in die allgemeine Nichterfullungshaftung ein. In einem weiteren Modell (Code Europeen des Contrats) wird hingegen bewusst an einem Verzugstatbestand festgehalten. Welche Losung ist im Lichte der Schuldner- und Glaubigerinteressen am sinnvollsten? Eva Lein beantwortet diese Frage in einer breit angelegten Untersuchung des geplanten europaischen Leistungsstorungsrechts vor dem Hintergrund internationaler Vorgaben, des Unionsprivatrechts, der historischen Grundlagen der Leistungsverzogerung sowie verschiedener nationaler Rechtsordnungen in West- und Osteuropa. Aus ihrer Analyse leitet sie auch Vorschlage fur das deutsche Schuldrecht ab.
Das Internationale Gesellschaftsrecht steht im Fokus von Wissenschaft und Praxis in der EU. Auch der japanische Gesetzgeber hat sich mit der Kodifikation der herrschenden Grundungstheorie und mit der Neuregelung des Fremdenrechts zum Schutz vor Scheinauslandsgesellschaften befasst. Die Analyse der aktuellen japanischen Rechtslage ist insbesondere fur das deutsche Internationale Gesellschaftsrecht aufschlussreich, das derzeit (teilweise) von der Sitz- zur Grundungstheorie ubergeht. Der Rechtsvergleich mit Japan, das im Laufe seiner Geschichte verschiedenen Stromungen und auslandischen Einflussen ausgesetzt war, ist besonders vielschichtig. Eva Schwittek analysiert das Internationale Gesellschaftsrecht Japans aus rechtsvergleichender Perspektive und bezieht die historischen, rechtspolitischen und wirtschaftlichen Zusammenhange ein. Damit liegt erstmals eine umfassende Studie dieses Rechtsgebiets in einer westlichen Sprache vor.
English summary: For a long period of time, conflicts in individual labor law have not been perceived as a meaningful type of conflict in Japan. For the first time, at the beginning of the new millennium, two systems were introduced, which provided for all of Japan, nationally unified regulations particularly for the settlement of conflicts within individual labor law. A joint-committee procedure through district labor bureaus was created in 2001, following the Act on Promotion of the Resolution of Individual Labor-related Disputes, and the procedures for labor tribunal committees at the district court level was instituted in 2006. Japan is considered to be a country, in which conflicts are ...
Eine grenzuberschreitende Uberweisung besteht regelmassig aus einer Kette von Giroverhaltnissen, die vom Uberweisenden uber eine oder mehrere Banken bis zum Uberweisungsempfanger reicht. Bei einer fehlerhaften Ausfuhrung der Uberweisung stellt sich zum einen die Frage nach der Ruckgewahr des Uberweisungsbetrags. Zum anderen ist zu klaren, ob und auf welche Weise dem Uberweisenden etwaige Folgeschaden ersetzt werden mussen. Traditionellerweise wird das anwendbare Recht fur jeden bilateralen Girovertrag in der Uberweisungskette gesondert ermittelt, wodurch Normenwiderspruche entstehen konnen. Jaroslav Cejka setzt sich mit der Fragestellung auseinander, ob dieser segmentbezogene Ansatz im internationalen Uberweisungsrecht interessengerecht ist, oder ob der sachliche Zusammenhang der einzelnen rechtlichen Glieder einer Uberweisung es erfordert, eine einzige Rechtsordnung auf den gesamten Uberweisungsvorgang anzuwenden.
Gegenstand der Dissertation ist eine umfassende Aufarbeitung der kollisionsrechtlichen Aspekte der internationalen Unternehmensübernahme. Der Autor behandelt die Frage, welches Vertrags-, Sachen-, Wertpapier-, Gesellschafts- und Aufsichtsrecht auf eine internationale Übernahme anwendbar ist. Diese einzelnen Rechtsgebiete werden einerseits separat aus kollisionsrechtlicher Sicht erläutert. Andererseits wird das Übernahmerecht als rechtsgebiets- und methodenübergreifende Querschnittsmaterie einer kollisionsrechtlichen Gesamtbetrachtung zugeführt. Dabei wird die Thematik aus Sicht des internationalen Privatrechts sowie des Wirtschaftskollisionsrechts behandelt. Das Buch stellt kollisionsrechtliche Werkzeuge zum Umgang mit positiven und negativen Normenkonflikten bei internationalen Übernahmen zur Verfügung und zeigt praktische Lösungsansätze auf.
Immer mehr Deutsche lassen sich im Ausland von Leihmüttern Kinder austragen, die sie als eigene aufziehen wollen. Ist das Kind nach der Rückkehr dann aber rechtlich ihr Kind? Die Leihmutterschaft wird heftig diskutiert. In Literatur und Rechtsprechung wurden dabei bisher die Grund- und Menschenrechte des Kindes häufig vernachlässigt. Das will dieses Buch ändern.