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Die vorliegende Festschrift erscheint zum 70. Geburtstag von Frieder Dünkel. Versammelt sind fünfundfünfzig Beiträge von Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern, Mitstreiterinnen und Mitstreitern, Freundinnen und Freunden – viele Autorinnen und Autoren sind dabei mehreren dieser Kategorien zuzuordnen. Zusammengekommen sind dabei Beiträge aus 21 Ländern aus den Bereichen, in denen Frieder Dün-kel forschend und lehrend aktiv war und ist – Kriminologie, Kriminalpolitik, strafrechtliche Sanktionen, Jugendstrafrecht, Straf- und Maßregelvollzug. Es finden sich Rückblicke und Überblicke, Fallstudien und Detailaufnahmen, Dauerbrenner und aktuelle Probleme, Theorie und Empirie, Landesspezifisches, Europäisches und Internationales.
Die Globalisierung fuhrt zu einer spurbaren Erhohung der Konkurrenz zwischen Unternehmen. Diese erfordert eine permanente Uberprufung der bestehenden Strukturen und Prozesse im Hinblick auf betriebliche Effektivitat und Effizienz. Systematische und gezielte Anpassungen sind ohne Organisationsdiagnostik und Organisationsentwicklung nicht denkbar. Der vorliegende Band gibt einen theoriegeleiteten Einblick in die Verfahren der Diagnostik von Strukturen und Prozessen und zeigt die Grundzuge der aktiv betriebenen Organisationsanpassung auf. Auf die klassische Organisationsentwicklung wird ebenso eingegangen wie auf das moderne Qualitats- und Change Management. Im Vordergrund steht die Darstellung logischer und statistischer Instrumente, die der systematischen Ursachenfindung und Durchsetzung von geplanten Veranderungsmassnahmen dienen. Ausfuhrungen zur Evaluation dieser Massnahmen runden das Buch ab.
Traffic violations represent by far the most significant number of misconducts punished by law. This is due to the fact that the majority of the population actively participates in road traffic. Despite the importance of this topic, only a limited number of empirical studies have been conducted about traffic offenses. The present study intends to reduce this deficit in the field of traffic infringements by analyzing nationwide data about sentences and cases of repeated offenses, differentiating by seriousness of the misdemeanors and their general and traffic specific penalties. For the first time, a complete data set from the "Bundeszentralregister" (Federal Central Criminal Register) is evaluated. This traffic violation data set contains records of 250,000 people. As a result, this research incorporates nearly all people convicted in a specific year in Germany. Under due consideration of criminal records, these data are classified into distinct categories depending on the seriousness of the offense and the type of punishment. Furthermore, this study appraises the correlation between traffic specific reconviction rates and the success of related punishments.
Das neue Gesetz zur Krankhaushygiene zeigt die zunehmende Bedeutung des Themas! Informieren Sie sich über alle Aspekte des Hygienemanagements und der Infektionsprävention in medizinischen und sozialen Einrichtungen. Es wird auf Risikofaktoren ebenso eingegangen wie auf Fragen der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit. Neu in der 2. Auflage: Alle Kapitel unter Berücksichtigung der aktuellen RKI-Empfehlungen überarbeitet Neu u.a.: Multiresistente Erreger / Antibiotikastrategien in verschiedenen Fachgebieten / Infektionsschutz in Heimen und in der Altenpflege und in der Ambulanten Krankenpflege / Wassersicherheitsplan / Prävention postoperativer Wundinfektionen / Sicherheitskultur und Qualitätsmanagement
Heinz Schöch, der am 20. August 2010 seinen 70. Geburtstag feiert, ist einer der renommiertesten Strafrechtler und Kriminologen Deutschlands. Die hiermit zu diesem Anlass vorgelegte Festschrift umfasst den gesamten Bereich des Strafrechts von der Kriminologie über das Jugendstrafrecht, den Strafvollzug, das materielle Strafrecht und die Sanktionen bis zur Forensik und Rechtsmedizin sowie darüber hinaus auch Fragen der juristischen Ausbildung. Sie spiegelt damit die ganze Bandbreite des Wirkens und des Werkes von Heinz Schöch wider.
Die Publikation befasst sich mit der Frage, wie in einzelnen Bundesländern konzeptionell und praktisch mit Gefangenen mit einem besonderen Sicherungsbedarf verfahren wird. Die empirische Befragung bezieht sich auf 7 Bundesländer (Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen), deren Justizverwaltungen im Jahr 2018 befragt wurden. Angesichts der Probleme der Vollzugsgestaltung bei als „gefährlich“ angesehenen Gefangenen und insbesondere im Bereich des Terrorismus mit der Gefahr der Radikalisierung während eines Vollzugsaufenthalts liegt die besondere Brisanz und Aktualität der Arbeit auf der Hand. Die Verfasserin bietet einen bundesländervergleichenden Überblick und analysiert ausgewählte Vorgehensweisen anhand von menschenrechtlichen Standards (European Prison Rules, Mandela-Rules), der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie den vom Anti-Folter-Komitee des Europarates (CPT) entwickelten Grundsätzen.
Der Schutz von Ehe und Familie hat Verfassungsrang und entfaltet seine Bedeutung im Strafvollzug in besonderem Maß, zumal das Grundrecht durch den Freiheitsentzug in intensivem Maß eingeschränkt wird. Die obergerichtliche Rechtsprechung war damit seit Bestehen des StVollzG wiederholt mit Fragen der Gewährleistung einer den Schutz von Ehe und Familie beachtenden Vollzugsgestaltung befasst. Durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 und im Gefolge die Verabschiedung von Landesstrafvollzugsgesetzen ist eine familien- und ehefreundliche Gestaltung des Vollzugs zu einem zentralen Thema geworden, insbesondere im Kontext der Besuchsregelungen. Der Autor hat ausgehend von den verfassungsrechtlichen Vorgaben und der empirischen Lebenslaufforschung die Bedeutung familiärer Bindungen für die Wiedereingliederung und Rückfallvermeidung sowie die Fragen einer familienorientierten Vollzugsgestaltung umfassend bearbeitet und legt zukunftsweisende Lösungen de lege lata und de lege ferenda vor. Auf der Basis liberal-rechtsstaatlicher Grundorientierung wird ein überzeugendes Konzept der familienfreundlichen Vollzugsgestaltung entwickelt.
Der sogenannte Beschlussarrest oder auch Beuge- bzw. Ungehorsamsarrest stellt in der jugendrichterlichen Praxis eigentlich ein Ärgernis dar, denn er wird immer dann relevant, wenn ein verurteilter Jugendlicher oder Heranwachsender die angeordneten Weisungen oder Auflagen nach dem JGG nicht erfüllt. Er stellt sozusagen das jugendrechtliche Pendant zur Ersatzfreiheitsstrafe im Erwachsenenstrafrecht dar, geht aber in Teilbereichen weit darüber hinaus, da er sogar bei Ordnungswidrigkeiten wie Schulabsentismus in Betracht gezogen werden kann (vgl. § 98 Abs. 2 OWiG). Der Jugendarrest insgesamt stand schon seit den 1970er Jahren in der Kritik. Die Meinungen zwischen Abschaffung und Ausgestaltun...