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Marc Weindel untersucht systematisch die unterschiedlichen Objektivierungskonzeptionen der Verlustantizipation durch außerplanmäßige Abschreibungen bei aktivischen Vermögensbestandteilen nach GoB und IFRS. Er entwickelt er einen Konkretisierungsrahmen für außerplanmäßige Abschreibungen von zur Veräußerung gehaltenen Vorräten und zur weiteren Nutzung bestimmten Vermögensbestandteilen.
Die sachgerechte Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes - und seiner zentralen Bestandteile Basiszinssatz und Risikozuschlag - ist für die Unternehmensbewertung von großer Bedeutung. Allerdings fehlen anerkannte Methoden und Vorgehensweisen zu seiner eindeutigen und widerspruchsfreien Festlegung, sodass dieses Thema bei gerichtlichen Verfahren häufig den zentralen Streitpunkt bildet. Basierend auf der Analyse der betriebswirtschaftlichen Theorie identifiziert und diskutiert Volker Metz Grundsätze und Methoden, die zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes beitragen sollen. Hierbei werden insbesondere gängige Verfahren fundiert untersucht und es werden neue Lösungsansätze vorgestellt. Die intensive Auseinandersetzung mit der Sichtweise der Rechtsprechung zur Ermittlung des Basiszinssatzes und der Risikoprämie sowie die hierbei zutage tretenden Abweichungen von den identifizierten Grundsätzen zur Festlegung dieser Komponenten werden kritisch gewürdigt.
Anne Najderek identifiziert systematisch strukturiert die wesentlichen Probleme der Einpassung der IFRS. Als Bindeglied zwischen den beiden Harmonisierungsphasen der Bilanzrichtlinien und IAS-Verordnung wird der True-and-fair-View-Grundsatz untersucht und der Forderung einer fair presentation gemäß IFRS gegenübergestellt; dieser Grundsatz wird dabei als Harmonisierungsgrenze identifiziert.
Im Rahmen einer normative Analyse des § 289 HGB konkretisiert Matthias Maucher Inhalte einer wohlverstandenen Lageberichterstattung. Er identifiziert Regelungsprobleme der US-amerikanischen MD&A bzw. der konkretisierenden Rechtsprechung und zeigt wesentliche systembedingte Unterschiede zum Informationssystem Lagebericht auf.
Christina Reifschneider beleuchtet den kapitalmarktrechtlichen Anlegerschutz aus der Perspektive der Rechnungslegung in institutionenökonomischer Weise. Sie zeigt, dass durch eine sachgerechte Anwendung ökonomischer Modelle der Informationsverarbeitung an Kapitalmärkten Sanktionierungsprobleme zumindest teilweise zugunsten eines wirksamen informationellen Anlegerschutzes gelöst werden können.
Die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS gilt – insbesondere für Softwareverträge – als faktische Regelungslücke. In der Praxis ist daher eine Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen zu beobachten. Jan Fürwentsches würdigt die geltenden IFRS-Normen als inkonsistent und unzureichend konkretisiert. Die Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen wird für in Deutschland geschlossene Mehrkomponentenverträge unter Rückgriff auf die einschlägige Zivilrechtsprechung konkretisiert; eine so vorgenommene Lückenschließung wird als grundsätzlich zulässig gewürdigt.
Stephan Kaiser identifiziert Grundsätze und Methoden, die zur ordnungsgemäßen Ermittlung der Rückstellungen für Stilllegungsverpflichtungen beitragen. Ansatz-, Bewertungs- und Passivierungszeitpunktkriterien werden fundiert untersucht, systematisch strukturiert und anhand der relevanten Sachverhalte konkretisiert.
Florian Franke untersucht, ob und in welchem Umfang entgeltlich erworbene bzw. unvergütete Synergien Niederschlag in der Vermögens- und Ertragslage einer Unternehmung nach geltendem und nach künftigem Handelsrecht (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) finden.
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Die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoB), die auch die Steuerbilanz prägen, und die International Financial Reporting Standards (IFRS) bilden die zentralen Regelwerke der Rechnungslegung in Deutschland. Das Buch vermittelt beide Bilanzsysteme systematisch und fallorientiert. Nach einem einführenden Fall werden in 13 Fällen aus den Bereichen Aktivierung, Passivierung und Bewertung die wesentlichen Unterschiede vermittelt. Für die 10. Auflage wurden die Fälle 1, 4, 5 und 9 neu konzipiert, alle übrigen Fälle aktualisiert und hinsichtlich der neuesten Rechtsprechung und Literatur ergänzt.