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Dieses Lernbuch für Referendare vermittelt strukturiert und prägnant den gängigen strafprozessualen Prüfungsstoff staatsanwaltlicher Assessorklausuren. Entlang der verschiedenen Klausurprüfungspunkte werden die ausbildungsrelevanten Vorschriften der StPO behandelt, wie sie den Autoren in der Auswertung zahlreicher Examensklausuren der letzten Jahre begegnet sind. Gegliedert in einen materiellen, einen prozessualen sowie einen abschließenden praktischen Teil sind insbesondere hinreichender Tatverdacht, Beweismittel und deren Verwertbarkeit, Anklage bzw. Einstellung sowie die verschiedenen Anträge und Verfügungen übersichtlich dargestellt. Fallbeispiele und Klausurtipps veranschaulichen dabei die Ausführungen und unterstützen den systematischen Zugang zu typischen Fallgestaltungen in der Staatsanwaltsklausur. Zahlreiche Formulierungshinweise sowie die regionalen Besonderheiten berücksichtigende Muster helfen beim Verfassen von Anklageschrift und Begleitverfügungen.
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Der Referendarklausurenkurs im Zivilrecht ist ein Arbeitsbuch, das speziell auf die Bedürfnisse von Referendaren zugeschnitten ist und eine optimale Vorbereitung auf die immer mehr an Bedeutung gewinnenden Anwaltsklausuren im Assessorexamen ermöglicht. Sämtliche der 11 Fälle sind an Originalklausuren angelehnt, die als Prüfungsaufgaben im 2. Staatsexamen verschiedener Bundesländer gestellt wurden. Die Musterlösungen sind vollständig ausformuliert und zeigen so realitätsnah die Anforderungen in der Prüfung. Vorangestellt sind jeweils eine Lösungsskizze sowie Vorüberlegungen mit Hinweisen zur richtigen Klausurstrategie. Einen zusätzlichen Lernservice bietet der jeder Klausur angegliederte Wiederholungs- und Vertiefungsteil zu den Aspekten, die im Examen erfahrungsgemäß Schwierigkeiten bereiten. Die Zusammenstellung der prüfungsrelevanten Problemkreise mit Literatur- und Rechtsprechungshinweisen, Antragsformulierungen und Kontrollfragen ermöglicht ein schnelles Repetieren des Prüfungsstoffs.
Das deutsche Strafrecht unterscheidet verschiedene Beteiligungsformen. Während einerseits in § 25 StGB die einzelnen Formen von Täterschaft normiert sind, ist andererseits die Teilnahme in § 26 StGB (Anstiftung) und § 27 StGB (Beihilfe) geregelt. Thomas Rotsch setzt bei der Erkenntnis an, dass eine überzeugende Abgrenzung dieser Beteiligungsformen bis heute nicht gelungen ist. In Überwindung des klassischen Einheitstätersystems unternimmt er erstmals den Versuch, die Grundlage für eine normativ-funktionale Straftatlehre zu schaffen, die auf jegliche - terminologische wie sachliche - Differenzierung verzichtet. In diesem zweistufigen normativen System strafunrechtsrelevanter Zuständigkeit erfolgt eine Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortlichkeit allein über die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Rechtsgutsbeeinträchtigungen.
Probleme und Tücken des Strafverfahrens anschaulich dargestellt: Praxisorientiert: Darstellung des Strafverfahrens vom Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung der Tatsacheninstanz bis zum Urteil und dem anschließenden Rechtsmittelverfahren Anschaulich: Wiedergabe einer Originalakte bis zur Revisionsentscheidung Nutzerfreundlich: spezielle Kapitel zu Besonderheiten der Revision und zu prozessualen Zwangsmitteln Hilfreich: Beispielsfälle, Formulierungs- und Entscheidungsmuster einschließlich kompletter Urteilsbeispiele