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Aleksandra Ligocka untersucht den Rechtsrahmen fur eine polizeiliche Verfolgung uber die deutsch-polnische Grenze und liefert im Ergebnis Antworten auf folgende vier Fragen: Unter welchen Bedingungen durfen die im Inland nacheilenden Polizeibeamten die Grenze uberschreiten? Uber welche Befugnisse verfugen sie auf dem fremden Hoheitsgebiet und auf welche Art und Weise durfen diese Befugnisse ausgeubt werden? Welche Rolle kommt den Beamten des Gebietsstaates im Zusammenhang mit den Verfolgungsmassnahmen auslandischer Hoheitstrager zu?Die Autorin liefert konkrete Losungsansatze fur die auftauchenden Auslegungsprobleme, zeigt die Mangel der bestehenden Regelung auf und formuliert Verbesserungsvorschlage. Die so gewonnenen Erkenntnisse weisen eine unionsweite Dimension auf und konnen fur das Nacheilen uber Grenzen der anderen Schengen-Staaten fruchtbar gemacht werden.
Kriminalität kennt keine territorialen Grenzen. Kriminelle Einzeltäter und kriminelle Netzwerke sind seit langem auf Internationalität ausgerichtet. Eine effektive Kriminalitätsbekämpfung durch inländische Polizei- und Justizorgane ist deshalb ohne grenzüberschreitende Informationsgewinnung kaum denkbar. Der vorliegende Tagungsband befasst sich mit den wichtigen Fragen der zwischenstaatlichen polizeilichen Zusammenarbeit am Beispiel Deutschlands und Polens. Eine Vielzahl der Regelungen und insbesondere die Unterschiede in der Auslegung der einschlägigen Vorschriften durch die Behörden beider Nachbarstaaten sowie bestehende Systemunterschiede hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft erschweren die Gewinnung von Informationen sowie ihre Verwertung als Beweismittel in einem nationalen Strafverfahren. Die versammelten Beiträge gehen vertieft auf die skizzierten Probleme ein, enthalten ferner Vorschläge für die Auslegung der einschlägigen Vorschriften und bieten Ansatzpunkte für eine weitere wissenschaftliche Diskussion.
Ob man einen anderen auch mit Gewalt gegen eine dritte Person gemass 240 StGB notigen kann, ist ungeklart. Zu denken ist an Falle, in denen der Tater ein Kind vor den Augen des Vaters misshandelt, um diesen zu einem Verhalten zu zwingen. Dawid Ligocki wendet sich zunachst dem umstrittenen Gewaltbegriff zu und pruft, ob man die Strafbarkeit unter Ruckgriff auf ein weites Verstandnis der strafrechtlichen Gewalt begrunden kann. Sodann untersucht er, ob und inwieweit die Anwendung von Gewalt gegen Dritte unter den Notigungstatbestand fallt. Bei der Analyse kommt der Gesetzessystematik eine besondere Bedeutung zu. Weiterhin wird die Frage erortert, ob zwischen dem Opfer der Gewalt und dem Opfer der Notigung eine bestimmte Nahebeziehung vorliegen muss. Der Verfasser schlagt eine differenzierte Losung uber die objektive Zurechnung vor.
Includes legislation.