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Auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten: • kompakte Darstellung der zentralen Materien des Wirtschaftsstrafrechts (einschließlich der Ordnungswidrigkeiten) für einen schnellen Überblick in der Praxis. • Aufzeigen der Zusammenhänge zwischen den Strafnormen und den Bezugsnormen des vorgelagerten Zivil- oder Verwaltungsrechts sowie der Bezüge zum Europarecht • Vermittlung der Grundstruktur der unübersichtlichen Materie des Wirtschaftsstrafrechts • bewusste Schwerpunktsetzung bei besonders praxisrelevanten Aspekten und häufigen Problemkreisen • zuverlässiges Hilfsmittel für effektives und zielführendes Arbeiten. Neu aufgenommen wurden in die 3. Auflage die Bereiche „Lebensmittelstrafrecht“ , „Geschmacksmusterstrafrecht“ und „Compliance“.
Uniform customs administration is of great importance for the EU and the competitiveness of EU businesses in global trade. However, the EU's so-called executive federalism raises the potential for the non-uniform application of EU customs law. This problem has already arisen in the European Communities – Selected Customs Matters WTO dispute settlement. Therefore, the central research question of this book concerns the challenge presented to executive federalism in the EU Customs Union by the WTO. It also examines those safeguard measures for uniform customs administration which are in operation. Valuable empirical analysis of the decision-making procedures and practices of the national cus...
Der Heidelberger Kommentar bietet mit seinem interdisziplinären Autorenteam aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft eine praxisorientierte und ausgewogene Kommentierung der StPO, die das Strafverfahren aus jedem Blickwinkel betrachtet. Die Erläuterungen orientieren sich an der neusten höchstrichterlichen Rechtsprechung, gehen aber ausführlich auf strittige Fragen ein, bieten Argumentationshilfen und zeigen Alternativen auf. Die Kommentierung legt stärkeres Augenmerk auf die Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Position des Beschuldigten, was insbesondere für die Verteidigung interessante Ansätze bietet. Die Europäische Menschenrechtskonvention beeinflusst zunehmend Auslegun...
Nach Teil 2 (Juni 1988 bis 1996) setzt Ernst Hunsicker in Teil 3 (1997 bis 2004 und die Zeit danach) seine authentischen Polizei- und Kriminalgeschichten fort. Teil 3 enthält auch einen Exkurs durch einige Jahre als Pensionär mit ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Kriminalitätskontrolle. Es geht also detailliert weiter mit authentischen Geschichten mit lokalem bis internationalem Bezug sowie Menschlichem und auch Privatem. Presseveröffentlichungen, Fotos und Bilder runden das Gesamtbild ab. Viele – auch bekannte – Persönlichkeiten, die Ernst Hunsicker in seinem Polizeileben begegnet oder in einen Zusammenhang zu bringen sind, werden namentlich genannt und sind gesondert in einem Personenregister verzeichnet. Die Highlights aus allen Teilen hat der Autor in seinem Buch „Geschichten aus dem Polizei- und Kriminaldienst von 1962 bis 2004 – Authentische Highlights von der Polizeischule bis zur Pensionierung in Wort und Bild“ zusammengefasst.
Auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten: • kompakte Darstellung der zentralen Materien des Wirtschaftsstrafrechts (einschließlich der Ordnungswidrigkeiten) für einen schnellen Überblick in der Praxis. • Aufzeigen der Zusammenhänge zwischen den Strafnormen und den Bezugsnormen des vorgelagerten Zivil- oder Verwaltungsrechts sowie der Bezüge zum Europarecht • Vermittlung der Grundstruktur der unübersichtlichen Materie des Wirtschaftsstrafrechts • bewusste Schwerpunktsetzung bei besonders praxisrelevanten Aspekten und häufigen Problemkreisen • zuverlässiges Hilfsmittel für effektives und zielführendes Arbeiten. Die 5. Auflage berücksichtigt die zahlreichen wichtigen Gesetzesänderungen in den verschiedenen Spezialmaterien und bringt das bewährte Standardwerk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur. Das interdisziplinäre Autorenteam aus Rechtsanwälten, Verwaltungsjuristen, Richtern und Staatsanwälten, die in der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis tätig sind, sowie Hochschullehrern mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht, bürgt für Kompetenz und Praxisbezug.