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A Wall Street Journal, Financial Times, and Bloomberg Businessweek Book of the Year Why our banking system is broken—and what we must do to fix it New bank failures have been a rude awakening for everyone who believed that the banking industry was reformed after the Global Financial Crisis—and that we’d never again have to choose between massive bailouts and financial havoc. The Bankers’ New Clothes uncovers just how little things have changed—and why banks are still so dangerous. Writing in clear language that anyone can understand, Anat Admati and Martin Hellwig debunk the false and misleading claims of bankers, regulators, politicians, academics, and others who oppose effective reform, and they explain how the banking system can be made safer and healthier. Thoroughly updated for a world where bank failures have made a dramatic return, this acclaimed and important book now features a new preface and four new chapters that expose the shortcomings of current policies and reveal how the dominance of banking even presents dangers to the rule of law and democracy itself.
English summary: Since the privatization of the public sector and the emergence of organized capital markets in the Arab world, the organizational structures and financing models of many Arab corporations have been subject to profound change. Where until recently, the corporate landscape knew only the model of the closed family business and the individual enterprise, more and more Arab companies now offer shares to a wide circle of investors or finance themselves through market-listed bonds. Against this background, Carlo Pohlhausen examines the principles of civil, corporate and capital market law governing corporate finance in the capital markets of Egypt, the United Arab Emirates, Saudi A...
Das Werk befasst sich mit Eigenkapital und Fremdkapital in rechtsvergleichender, rechtspolitischer und interdisziplinärer Perspektive. Die Grenzziehung zwischen Gesellschaftsbeteiligung und Schuldvertrag hat erhebliche Bedeutung für die Mitwirkungsrechte und Vermögenslage eines Investors; vor allem aber knüpft das Steuerrecht erhebliche Rechtsfolgen an die Grenzziehung zwischen Eigen- und Fremdkapital bei der Besteuerung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften, aber auch bei der internationalen Zuordnung von Steuergütern. Zu diesen Themen werden umfangreiche Länderberichte präsentiert (Brasilien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Österreich, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten), einzelne Sachthemen behandelt (Doppelbesteuerungsrecht, Quellensteuern, Zinsschranke und Gesellschafterfremdfinanzierung) und der ökonomische Hintergrund analysiert. In einem systematischen Eingangskapitel werden rechtspolitische Grundzüge und Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufgezeigt.
Die im Lichte eines kunftigen optionalen Instruments diskutierten Entwurfe fur ein europaisches Vertragsrecht (PECL, DCFR) verzichten in Anlehnung an internationale Vorgaben (CISG, UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts) auf einen Verzugstatbestand und ordnen die Verzogerung der Leistung in die allgemeine Nichterfullungshaftung ein. In einem weiteren Modell (Code Europeen des Contrats) wird hingegen bewusst an einem Verzugstatbestand festgehalten. Welche Losung ist im Lichte der Schuldner- und Glaubigerinteressen am sinnvollsten? Eva Lein beantwortet diese Frage in einer breit angelegten Untersuchung des geplanten europaischen Leistungsstorungsrechts vor dem Hintergrund internationaler Vorgaben, des Unionsprivatrechts, der historischen Grundlagen der Leistungsverzogerung sowie verschiedener nationaler Rechtsordnungen in West- und Osteuropa. Aus ihrer Analyse leitet sie auch Vorschlage fur das deutsche Schuldrecht ab.
Die Kommissionsvorschlage zum Internationalen Eheguterrecht und zum Internationalen Guterrecht fur eingetragene Partnerschaften sollen einen klaren Rechtsrahmen fur grenzuberschreitende vermogensrechtliche Wirkungen einer Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft schaffen. Katja Dengel analysiert die vorgeschlagenen Texte auf der Basis eines Vergleichs aller mitgliedstaatlichen Sach- und Kollisionsrechte. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich, die objektiven und subjektiven Anknupfungsmomente sowie ausgewahlte Fragen des Allgemeinen Teils. Der Vorschlag zur Vereinheitlichung des Internationalen Guterrechts fur eingetragene Partnerschaften wird daruber hinaus unter dem Gesichtspunkt einer moglichen Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beleuchtet. Die Arbeit mundet in konkrete Verbesserungsvorschlage.
Mit der Rom III-Verordnung, durch die sich mehrere EU-Mitgliedsstaaten im Wege der Verstarkten Zusammenarbeit auf einheitliche Kollisionsnormen fur die Ehescheidung verstandigt haben, hat die Europaische Union erstmalig fur eine zentrale familienrechtliche Frage eigenstandige europaische Kollisionsregeln entwickelt. Aus diesem Anlass untersucht Claudia Raupach das Scheidungskollisionsrecht in der Europaischen Union, wie es sich nach Inkrafttreten der Verordnung darstellt. Dabei unterzieht sie nicht nur die neugeschaffene Verordnung einer tiefgreifenden und detaillierten Analyse und Bewertung, sondern nimmt auch die einschlagigen Kollisionsnormen der nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten sowie die Grunde fur deren Nichtteilnahme in den Blick. Auf diese Weise gelingt es ihr, neben den inhaltlichen Vorzugen und Problemen der Verordnung auch Gemeinsamkeiten und Kompromissmoglichkeiten mit den nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten zu beleuchten und Wege zur Weiterentwicklun g des europaischen internationalen Familienrechts aufzuzeigen.
Der zunehmenden Bedeutung der grenzuberschreitenden Korruptionsbekampfung hat der deutsche Gesetzgeber durch eine betrachtliche Ausweitung strafrechtlicher Sanktionsdrohungen Rechnung getragen. In zivilrechtlicher Hinsicht sind indes allein die diesen normtheoretisch vorgelagerten Verhaltensnormen ? insbesondere als "gesetzliche Verbote" - von Bedeutung. Unter konsequenter Beachtung der Einheit der Rechtsordnung untersucht Christian Kalin das komplexe Zusammenspiel in- und auslandischer korruptionsbezogener Verhaltensnormen sowohl im privatrechtlichen wie auch im strafrechtlichen Kontext. Dabei entwickelt er ein normtheoretisch begrundetes, differenziertes kollisionsrechtliches Anknupfungssystem, welches neben der Heranziehung von Verhaltensnormen als gesetzliche Verbote auch eine abgeschwachte Beachtung auslandischer Verhaltensnormen innerhalb eines kollisionsrechtlichen Subsystems zu erklaren vermag und so ein neues Licht auf die traditionelle Problematik der Eingriffsnormen wirft.
Im deutschen Kreditsicherungsrecht kommt der Sicherungstreuhand in Form der Sicherungsubereignung und Sicherungsabtretung eine zentrale Rolle zu. Im Gegensatz dazu war in Frankreich, abgesehen von einigen wenigen Fallen gesetzlicher Normierung mit sehr begrenztem Anwendungsbereich, eine treuhanderische Sicherheit lange Zeit unbekannt. Diesem als unbefriedigend empfundenen Zustand wollte der franzosische Gesetzgeber im Jahr 2007 durch Einfuhrung der fiducie Abhilfe schaffen, die in der Auspragung als fiducie-surete einer Verwendung als Kreditsicherheit offensteht. Christian Fix unterzieht die neu geschaffene franzosische Sicherungstreuhand einer Untersuchung aus rechtsvergleichender Perspektive. Die Herausarbeitung der dogmatischen Grundlagen der fiducie-surete steht dabei im Vordergrund der Betrachtung. Zugleich liefern die gewonnenen Untersuchungsbefunde wichtige Hinweise fur die praktische Verwendung der fiducie-surete als Kreditsicherheit.
Long description: Die deutsche und die portugiesische Rechtsordnung stehen sich in Bezug auf die Eigentumsübertragung beweglicher wie unbeweglicher Sachen diametral gegenüber. Das brasilianische Zivilrecht hat sich für einen Mittelweg entschieden. Dass auch dies nicht der Königsweg ist, den eine internationale Harmonisierung verfolgen sollte, zeigt diese Untersuchung