You may have to Search all our reviewed books and magazines, click the sign up button below to create a free account.
Die Beiträge des vorliegenden Buches sind im Rahmen der Forschung des Lehrstuhls von Uwe Scheffler zum Thema „Kunst und Strafrecht" entstanden. Sie beleuchten die Berührungspunkte zwischen der Freiheit der Kunst und strafrechtlich geschützten Rechtsgütern. Wesentliches Ziel ist es dabei die verfassungsrechtliche Garantie und die Schranken der Kunstfreiheit sowie den Schutz des Kunstwerks gegenüber einfachem Strafrecht zu verdeutlichen.
Für den erfolgreichen Abschluss strafrechtlicher Mandate! Der AnwaltKommentar StGB erläutert alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Auch die Neuauflage des Kommentars - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung, - bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen, - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst, - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen, - überzeugt durch besondere Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen. Der Kommentar ist in 1. Auflage beim Deutschen Anwaltverlag erschienen.
Diese Festschrift ist dem Berliner Strafrechtsprofessor Klaus Geppert zu seinem 70. Geburtstag gewidmet.
Die Disziplin "Juristische Zeitgeschichte" entwickelt sich seit einigen Jahren im Grenzbereich von Rechtswissenschaft, Rechtsgeschichte und Allgemeiner Geschichte. Juristen und Historiker lernen hier voneinander. Juristische Zeitgeschichte umfasst mehr als nur die Dogmengeschichte von Rechtsinstituten (schließt diese aber nicht aus); sie erweitert das traditionelle rechtshistorische Instrumentarium einerseits in allgemeinhistorischer Sicht und in der Sicht historischer Nachbardisziplinen. Mehr als früher berücksichtigen Rechtshistoriker statistische Methoden und Erkenntnisse, aber auch kunst- und literaturgeschichtliche Erkenntnisse. Andererseits werden Fragen an das Quellenmaterial und dessen Interpretation auch unter dem Gesichtspunkt der rechtstheoretischen bzw. rechtsphilosophischen Kritik der (oder einer) Rechtsentwicklung formuliert, Kontinuitäten und Diskontinuitäten der Rechtsentwicklung diskutiert. Die Frage nach dem zeitlichen Rahmen Juristischer Zeitgeschichte wird nicht einheitlich beantwortet. Die Schriftenreihe legt- ausgehend von der wohl am weitesten greifenden Auffassung - den Zeitraum seit der Sattelzeit an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert zugrunde.
Mit der Transformation der Digitalisierung in allen Lebensbereichen kommt auch einer zeitgemäßen und auf die heutige Schüler- und Studierendengeneration zugeschnittenen Lehre eine besondere Bedeutung zu. Die Digitalisierung hat längst Einzug in die Seminarräume sowie Lehr- und Hörsäle der Bildungseinrichtungen gehalten. Zugegeben fehlt es vielerorts nicht nur an den technischen Voraussetzungen, sondern nach wie vor sind Fragen zu Lehrdeputaten, mediendidaktischen Beratungsangeboten und strategischen Verankerungen nicht oder nur unzureichend beantwortet. Die größten Hemmnisse für die Etablierung lehr- und lernbegünstigender digitaler Settings tragen jedoch noch die Lehrenden selbst...
Conrad Ferdinand Meyer (geboren 1825 in Zürich, gestorben 1898 in Kilchberg bei Zürich) repräsentiert neben Gottfried Keller einen der bedeutendsten Vertreter des »Literarischen Realismus« aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sein literarisches Interesse gilt vorzugsweise der historischen Novelle wie „Die Richterin" (1885), die ein rechtshistorisch kompliziertes Selbstjustizdrama aus der Karolingischen Zeit mit einer fast missglückten Liebesleidenschaft mit literarisch facettenreicher Erzählkunst verbindet - „Ich ziehe sie dem Zeitroman vor, weil sie mich besser maskiert. [...] Auf diese Art und Weise bin ich mittels einer sehr objektiven und außerordentlichen künstlerischen Form vollkommen subjektiv und individuell." Aus dieser „maskierten" Subjektivität lässt sich Meyers Nähe zum ›Symbolismus‹ herleiten, der an die Epochenschwelle der europäischen ›Literatur der Moderne‹ grenzt.
Particularly in the humanities and social sciences, festschrifts are a popular forum for discussion. The IJBF provides quick and easy general access to these important resources for scholars and students. The festschrifts are located in state and regional libraries and their bibliographic details are recorded. Since 1983, more than 659,000 articles from more than 30,500 festschrifts, published between 1977 and 2011, have been catalogued.
Introduction -- American exceptionalism : perspectives -- American exceptionalism in crime, punishment, and disadvantage : race, federalization, and politicization in the perspective of local autonomy / Nicola Lacey and David Soskice -- The concept of American exceptionalism and the case of capital punishment / David Garland -- Penal optimism : understanding American mass imprisonment from a Canadian perspective / Cheryl Marie Webster and Anthony N. Doob -- The complications of penal federalism : American exceptionalism or fifty different countries? / Franklin E. Zimring -- American exceptionalism in crime -- American exceptionalism in comparative perspective : explaining trends and variatio...
Die Studie, hervorgangen aus einem Vortrag des Autors auf der Tagung der deutschen, österreichischen und schweizerischen Strafrechtslehrer 2005 in Frankfurt (Oder), beschäftigt sich mit dem in der Strafgesetzgebung ""immerwährenden Pendelschlag"" zwischen der generalisierender Technik einerseits und andererseits der Kasuistik, die zur Zeit wieder insbesondere bei der Umschreibung strafbarer Verhaltensweisen an Boden gewinnt. Im Mittelpunkt der Analyse stehen die Regelbeispieltechnik, eine deutsche Spezialität, sowie die - vom Autor so bezeichnete - Schrotschusstechnik, eher angloamerikanischer.
Musik und Strafrecht scheint auf den ersten Blick ein Begriffspaar ohne näheren Zusammenhang zu sein. Die Beiträge dieses Buches verknüpfen aber beide Themen, indem sie die Konflikte beleuchten, in denen die Musik als Kunstform strafrechtlich Anstoß erregt oder umgekehrt rechtlich anstößig angegangen wird: Sie kann nämlich sowohl aktiv „Täter" (z.B. durch beleidigende Texte) als auch passiv „Opfer" (etwa bei Plagiaten) von Delikten sein. Zwischen Musik und Strafrecht steht in diesem Band somit die Kunstfreiheit als „Vermittler" im Mittelpunkt und ist zentraler Bestandteil der Diskussion über das Verhältnis dieser beiden Welten. Zwischen diesen Sphären stehen noch die Fälle‚ in denen Kriminalität als Inspiration der Musik dient. Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie von Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler befasst sich seit Jahren mit dem Thema „Kunst und Strafrecht", das breite Spektrum der Beiträge dieses Werkes zeigt den Facettenreichtum dieser Forschung.