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1. Kölner Symposium der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V., 11. November 1989
Es liegt auf der Hand, dass sich die Behandlungsqualität in einem Krankenhaus der Grundversorgung von der einer Universitäts- oder Spezialklinik deutlich unterscheiden kann. Ein entsprechendes "Qualitätsgefälle" ist auch zwischen dem "durchschnittlichen" Arzt und dem Spezialisten denkbar. Und auch Art und Umfang der Krankenversicherung bestimmen die Behandlungsqualität maßgeblich. Hieran schließt sich die in letzter Zeit kontrovers diskutierte und vom Verfasser untersuchte Frage an, ob der Patient darüber aufzuklären ist, dass die Behandlung andernorts risikoärmer oder mit besseren Erfolgsaussichten durchgeführt werden kann bzw. die Kosten der beabsichtigten Behandlung von der Krankenversicherung nicht übernommen werden.
Den Krankenhäusern wird Unwirtschaftlichkeit vorgeworfen. Der Gesetzgeber hat hierauf inzwischen mit Einführung von Fallpauschalen, Sonderentgelten und einer strikten Budgetierung reagiert. Die Autoren gehen den rechtlichen Auswirkungen der sich verändernden Finanzierungsgrundlagen, Organisationsstrukturen und neuen Versorgungsformen für den klinischen Betrieb nach. Sie arbeiten gleichzeitig die Folgen für die Darbietung des medizinischen Standards und die arbeitsrechtliche Problematik heraus. Über die herkömmliche zivilrechtliche Betrachtung der Arzt-Patienten-Beziehung hinaus vermitteln die Aufsätze und Erfahrungsberichte den Stand der Qualitätssicherung, Informationen zum Risikomanagement und Managed Care.
Wie, in welcher Form und vor allem durch wen wird bestimmt und entschieden, dass der aus haftungsrechtlicher Sicht geforderte Facharztstandard bzw. Standard in der medizinischen Behandlung eingehalten worden ist? Kann überhaupt aus rechtswissenschaftlicher Sicht das Recht den Standard festlegen? Wird nicht vielmehr durch den so häufig kritisierten „Richter in Weiߓ, d.h. dem gerichtlich bestellten Sachverständigen der Standard definiert und das Tatgericht an dessen Ausführungen und Definitionen gebunden? Die Autoren stellen dar, welche rechtlichen und naturgemäß auch medizinischen Vorgaben berücksichtigt werden müssen, um den Standard zu definieren und zur Grundlage einer tatrichte...
Das Werk nimmt seinen Ausgang in einer weiten Begriffsbestimmung der „neuen Behandlungsmethode“ und deren Einordnung in das System des ärztlichen Tätigwerdens. Die gefundenen Kategorien bezieht es nach einem Überblick über das System der Arzthaftung unter Berücksichtigung ihrer allgemeinen Legitimationsvoraussetzungen in selbiges ein. Den Schwerpunkt bildet ein haftungsrechtlicher Durchlauf des gesamten Behandlungsgeschehens mit speziellem Blick auf die bei neuen Methoden möglichen Fehlerquellen in Behandlung, Aufklärung und Organisation. Im Vordergrund stehen die mannigfachen Fragestellungen bei individueller Neulandbehandlung. Die haftungsrechtlichen Probleme bei forschendem ärztlichem Handeln werden im Anschluss erörtert. Die Beleuchtung der aus den haftungsrechtlichen Gefahren folgenden Besonderheiten im Bereich der ärztlichen Haftpflichtversicherung leitet über zu einer umfassenden Darstellung der Probandenversicherung, die in die Diskussion der Fragen der Analoganwendung mündet.
Die Sterbemedizin ist ein emotionsgeladenes und tabubehaftetes Thema. Deren rechtliche Aufarbeitung hat gerade erst begonnen. Der behandelnde Arzt sieht sich einer Situation gegenüber, in der er die Verantwortung und das Irrtumsrisiko, und damit auch das strafrechtliche Risiko trägt. Die Beiträge dieses Buches beleuchten die Thematik umfassend aus unterschiedlicher Perspektive. Sie analysieren Fragen der Patientenautonomie aus Sicht des klinischen Alltags und der Rechtsdogmatik, setzen sich mit dem Kostendruck auseinander, erläutern die haftungsrechtlichen Konsequenzen und zeigen die Brisanz der Übernahme des Mandates "Sterben" auf.
Nach einigen problemorientierten Einzeldarstellungen zur Einführung versammelt der Band vergleichende Studien, in denen vorfindliche Alternativen induktiv Ausgangspunkt von Überlegungen und Schlussfolgerungen sind. Die nächsten Texte widmen sich der normativen (statt naturwissenschaftlichen) Medizin und setzen die vorgefundenen Ergebnisse in Bezug zu Menschenbildern und Sozialmodellen. Im Bereich des Sozialen werden dann Struktur und Intention der Sicherungs- und Förderungssysteme erörtert. Den Schluss bilden Arbeiten über theoretisch interessierende Fragen nach Stellenwert und Funktion von Sozialpolitik in Sozialistischen Gesellschaften. Damit stellt der Band grundlegende Materialien ...
Der Konferenzband umfasst sämtliche Referate und Diskussionsbeiträge zum Thema Lifestyle-Medizin des Kölner Symposiums Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. Das Thema wird von verschiedenen Fachmedizinern und Fachjuristen im Medizinrecht beleuchtet. Es gibt den aktuellen medizinischen und medizinrechtlichen Diskussionsstand wider. Thematisch werden sowohl die ästhetische Chirurgie als auch Geburtshilfe diskutiert.
Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklärung spaltet die im Medizinrecht tätigen Anwälte ebenso wie die Ärzteschaft in Lager. Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenügende Bereitschaft der Ärzte, Patienten über die mit medizinischer Behandlung verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklären. Beklagt wird andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der Medizin noch Risiken für aufklärungspflichtig halte, die weit unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener Risiken liege. Die Beiträge liefern neben einer Analyse der bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen für die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.