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Aus dem Inhalt: Marcelo Da Veiga: Selbstdenken und Stil bei J.G. Fichte und Goethe. - Bernward Loheide: Artistisches Fichtisieren: Zur Hoheren Wissenschaftslehre bei Novalis. - Ruth Pouvreau: Schopferische Weltbetrachtung: zum Verhaltnis von Einbildung und Erkenntnis in Texten der deutschen Romantik. - Martin Goetze: Das praktische Ich in der 'Wissenschaftslehre' und in der fruhromantischen Philosophie des Lebens."
Aus dem Inhalt: Heinz EIDAM: Die Identitat von Ideal- und Realgrund im Begriff der Wirksamkeit: Fichtes Begrundung des kritischen Idealismus und ihr Problemzusammenhang. - Katsuaki OKADA: Fichte und Schelling. - Robert MARZALEK: Das Poetische in der spaten Wissenschaftslehre aus dem Blickpunkt von Schellings Philosophie der Mythologie. - Hitoshi MINOBE: Die Stellung des Seins bei Fichte, Schelling und Nishida. - Yoichi KUBO: Transformation der Deduktion der Kategorien: Fichte in Hegel. - Arkadij V. LUKJANOW: Die Beziehung zwischen Geist und System bei Fichte und Reinhold. - Susanna KAHLEFELD: Standpunkt des Lebens und Standpunkt der Philosophie: Jacobis Brief an Fichte aus dem Jahr 1799. - Hartmut TRAUB: J.G. Fichte, der Konig der Juden spekulativer Vernunft - Uberlegungen zum spekulativen Anti-Judaismus."
Dieser Band ist dem Andenken des 200. Todesjahres Fichtes gewidmet, mit der Absicht, seine letzten Schriften und die Aktualität seiner Philosophie zu würdigen. Nach dem Abschluss der Fichte-Gesamtausgabe im Jahre 2012 stehen alle Materialien zur Verfügung, die der Fichte-Forschung ermöglichen, eine schlüssige Interpretation der letzten Gedanken Fichtes zu liefern. Dementsprechend ist der Band in vier Teile gegliedert. Der erste Teil beschäftigt sich mit der theoretischen und systematischen Darlegung seines Denkens in den letzten Berliner Jahren; der zweite Teil thematisiert den Freiheitsgedanken als grundlegende Annahme seines Systems und unternimmt unter Berücksichtigung verschiedene...
Johann Gottlieb Fichtes „Grundlage des Naturrechts“ stellt einen Wendepunkt der Rechts- und Staatsphilosophie dar. Der erste Teil (1796) begründet den Begriff des Rechts und seine systematische Anwendung weder durch eine Grundanthropologie wie im klassischen Naturrecht noch, wie Kant, durch einen kategorischen Imperativ. Vielmehr wird der Rechtsbegriff als Bedingung des Selbstbewußtseins eines endlichen Vernunftwesens deduziert. Dabei erweist sich das Recht als eine notwendige Bedingung der Intersubjektivität und diese wiederum als eine notwendige Bedingung der Subjektivität. Der zweite Teil (1797) liefert eine für ihre Originalität, Radikalität und Systematizität bekannte Anwendung. In kritischer Auseinandersetzung mit Immanuel Kants „Rechtslehre“ (1797) entwickelt Fichte eine Vertragstheorie der Regierung und ihrer Kontrollinstanz, eine Theorie des Eigentumsrechts, des Strafrechts, des Ehe- und Familienrechts und des Völkerrechts. In 14 Originalbeiträgen bietet der kooperative Kommentar eine differenzierte, für den Seminargebrauch geeignete Interpretation des umstrittenen rechtsphilosophischen Klassikers.
Aus dem Inhalt: Christian HANEWALD: Absolutes Sein und Existenzgewissheit des Ich. - Marina A. PUSCHKAREWA: Der Begriff der nicht offenbaren Tatigkeit und Fichtes Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre. Frank WITZLEBEN: Wer weia? Eine Re-Interpretation der Theorie der Handlung und des Wissens in Fichtes Wissenschaftslehre von 1794. - Diogo FERRER: Die pragmatische Argumentation in Fichtes Wissenschaftslehre 1801/1802."