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English summary: The burden of presentation and the burden of proof are of key practical significance in proceedings before the Court of Justice of the European Union. Despite this, EU legislation has very few norms where the law of evidence is concerned. The Court therefore has the opportunity to develop its own regulations with regard to burden of presentation and burden of proof and to apply these when conducting proceedings. Based on the Court's jurisdiction relating to different areas of internal market legislation, such as the four freedoms and the law of competition, Katayun Zierke investigates the various aspects of the influential effect that the burden of presentation and the burde...
This book provides a comparative assessment of the procedural law governing facts and evidence with references to over 900 judgments and decisions of the European and the Inter-American Court of Human Rights as well as the UN Human Rights Committee. It identifies underlying principles which govern the procedural law of these international human rights institutions. Based on the premise of a contextualized procedural law governing facts and evidence, the book analyzes where current approaches lack a foundation in the contextualization premise and offers solutions for recurring procedural problems relating to questions of subsidiarity in fact-finding, burden and standard of proof, as well as the admissibility and evaluation of evidence.
Der Sachverhalt spielt für Gerichtsentscheidungen eine zentrale Rolle. Auch in der Normenkontrolle sind Gerichte mit Tatsachenfragen konfrontiert. Jedoch geht es hier um andere Tatsachen: um allgemeine Wirkungszusammenhänge, nicht um Einzelfälle. Die Sachverhaltsfeststellung kann deshalb nicht in gleicher Weise in ein Gerichtsverfahren eingebettet werden. Zugleich sehen sich die Gerichte in der Normenkontrolle dem Gesetzgeber gegenüber, der im Modus der politischen Entscheidung mit Tatsachen und Unsicherheiten ganz anders umgeht. Wie können Gerichte trotz dieser Unterschiede den Begründungserfordernissen des eigenen Verfahrens genügen? Und wie wirken sich die verschiedenen Vorgehensweisen auf das Gesetzgebungsverfahren aus? Johannes Bethge erarbeitet diese Fragestellungen vergleichend und mit Blick auf den Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht.
Long description: Welche Anforderungen die Verfassung an die innere Entscheidungsfindung des Gesetzgebers stellt, bleibt kontrovers. In einer Weiterentwicklung der Verfahrensdimension der Grundrechte begründet Arno Wieckhorst umfassende legislative Sorgfaltspflichten zur Abschätzung der Folgen von Gesetzen für die Lebensverhältnisse und Rechtspositionen des Einzelnen
English summary: What role does democracy as a norm in international law play for the concept of peace building within the UN system? In contrast to the common perspective in which the question of the international legal normativity of democracy is almost always associated with the admissibility of military interventions or non-military sanctions, Ferry Buhring focuses on post-conflict responsibility. In a post-conflict situation, the conflict-torn community typically faces the challenge of having to redesign its institutional framework. In this post-conflict phase, 'the' principle of democracy as represented in international law can have an effect on the course of action taken. Using the ex...
Am Beispiel der Warenausfuhrfreiheit (Art. 35 AEUV) reflektiert der Autor kritisch die herrschende Methodik der Auslegung der Europaischen Grundfreiheiten. Diese sollte zu einem ganzheitlichen, interdisziplinar informierten Auslegungsansatz fortentwickelt werden: Rechtsokonomische, demokratie- und integrationstheoretische Erwagungen mussen dabei mit (unions-)verfassungsrechtlichen, entstehungsgeschichtlichen und systematisch-grammatischen Auslegungsgesichtspunkten sowie der (inkonsistenten) "Fallrechtsprechung" des Europaischen Gerichtshofs versohnt werden. Als zentrale Leitlinie fur die Auslegung der Grundfreiheiten erweist sich der Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit. Mit diesem Grundsatz ist die Marginalisierung von Art. 35 AEUV in der Rechtsprechung des EuGH nicht vereinbar. Warenexporteure sollten (unter bestimmten Bedingungen) das aus der Warenausfuhrfreiheit abgeleitete Recht besitzen, die Rechtsnormen ihrer Sitzstaaten "abzuwahlen" und diese durch EU-auslandische Rechtsnormen zu "ersetzen".
Vielfach mussen die Unionsgerichte komplexe okonomische Bewertungen der Europaischen Kommission gerichtlich uberprufen. In aller Regel verzichten die Unionsgerichte jedoch auf die Einholung von Sachverstandigengutachten. Wie kann dennoch eine gerichtliche Kontrolle stattfinden, wenn die Entscheidungsmassstabe primar wirtschaftlicher Natur sind? Am Beispiel des Beihilfeverbots zeigt Gustav Ollinger, dass die Unionsgerichte mit der nachvollziehenden Verfahrenskontrolle ein eigenstandiges Kontrollkonzept fur Beurteilungsspielraume der Kommission bei komplexen wirtschaftlichen Bewertungen entwickelt haben. Unter Berucksichtigung der primarrechtlichen und unionsprozessrechtlichen Grundlagen erarbeitet und systematisiert er im Spannungsfeld zwischen Verfahrens-, Prozess- und Beweisrecht die Voraussetzungen einer beschrankten gerichtlichen Uberprufung komplexer wirtschaftlicher Bewertungen. Er zeigt die dafur erforderliche Rechtfertigung und strukturiert die Funktionsweise und Intensitat der unionsgerichtlichen Uberprufung.
Seit 2014 beaufsichtigt die Europaische Zentralbank die grossten Banken der Eurozone. Dabei wendet sie auch Rechtsnormen an, die die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung europaischer Vorgaben erlassen haben. Bislang galt im Europaischen Verwaltungsrecht allerdings der Grundsatz, dass Einrichtungen der EU im direkten Vollzug lediglich das Unionsrecht durchfuhren. Davon ausgehend beleuchtet Tobias Pascher die Auswirkungen des neuartigen umgekehrten Vollzugs auf den Rechtsschutz, Entscheidungsspielraume und Nichtanwendungspflichten der Verwaltung sowie das Haftungsrecht. Besonderes Augenmerk legt er auf die Vereinbarkeit dieses Durchfuhrungsmodus mit dem Primarrecht und den grundgesetzlichen Integrationsschranken, um so der Frage nachzugehen, ob der umgekehrte Vollzug in der Finanzaufsicht kunftig fur weitere Sachgebiete Modell stehen konnte.
English summary: Cyber attacks are not only a relatively new phenomenon, but also raise serious technical and legal concerns. Usually the victim does not possess any information about the origin of the attacker and/or the attack. Sven-Hendrik Schulze reveals whether, and if so how, the concept of state responsibility applies in such situations of uncertainty, and, if this concept is reaching its limits, which alternative measures should be taken in the future. German description: Cyber-Angriffe sind ein Kind des Informationszeitalters, ein Resultat enormer Abhangigkeiten und globaler Vernetzung, eine Konsequenz zunehmender finanzieller sowie technologischer Kluftenbildung zwischen den Staate...