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Increasingly, international governmental networks and organisations make it necessary to master the legal principles of other jurisdictions. Since the advent of international criminal tribunals this need has fully reached criminal law. A large part of their work is based on comparative research. The legal systems which contribute most to this systemic discussion are common law and civil law, sometimes called continental law. So far this dialogue appears to have been dominated by the former. While there are many reasons for this, one stands out very clearly: Language. English has become the lingua franca of international legal research. The present book addresses this issue. Thomas Vormbaum is one of the foremost German legal historians and the book's original has become a cornerstone of research into the history of German criminal law beyond doctrinal expositions; it allows a look at the system’s genesis, its ideological, political and cultural roots. In the field of comparative research, it is of the utmost importance to have an understanding of the law’s provenance, in other words its historical DNA.
Conrad Ferdinand Meyer (geboren 1825 in Zürich, gestorben 1898 in Kilchberg bei Zürich) repräsentiert neben Gottfried Keller einen der bedeutendsten Vertreter des »Literarischen Realismus« aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sein literarisches Interesse gilt vorzugsweise der historischen Novelle wie „Die Richterin" (1885), die ein rechtshistorisch kompliziertes Selbstjustizdrama aus der Karolingischen Zeit mit einer fast missglückten Liebesleidenschaft mit literarisch facettenreicher Erzählkunst verbindet - „Ich ziehe sie dem Zeitroman vor, weil sie mich besser maskiert. [...] Auf diese Art und Weise bin ich mittels einer sehr objektiven und außerordentlichen künstlerischen Form vollkommen subjektiv und individuell." Aus dieser „maskierten" Subjektivität lässt sich Meyers Nähe zum ›Symbolismus‹ herleiten, der an die Epochenschwelle der europäischen ›Literatur der Moderne‹ grenzt.
Bereits v. Liszt verstand die Strafrechtswissenschaft als eine zusammenhängende Gesamtheit. In diesem Sinne beleuchten bedeutende Strafrechtswissenschaftler/-innen die allgemeine Entwicklung ihrer Disziplin seit der letzten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In den Selbstdarstellungen wird nicht nur das eigene Wirken in der juristischen Lehre und/oder Praxis erörtert, sondern auch allgemeine Fragen der Strafrechtswissenschaft behandelt.
Wer kennt sie nicht, die spannenden Ereignisse um E.T.A. Hoffmanns berühmtes Fräulein von Scuderi. Über die historischen Vorgänge, auf die sie zurückgehen, hat bekanntlich einst Voltaire in seinem Siècle de Louis XIV. berichtet. In der Reihe Recht in der Kunst – Kunst im Recht, die der Hagener Strafrechtler ThomasVormbaum herausgibt, kommen im Anschluss an E.T.A. Hoffmanns Werk zwei namhafte Kommentatoren zu Wort: Marion Bönnighausen als Literaturwissenschaftlerin und Heinz Müller-Dietz als Jurist.
Der Begriff des »Geistigen Eigentums« ist mit den technologischen, kulturellen, sozialen und ökonomischen Umwälzungen im Übergang zur Informationsgesellschaft seit den 1990er Jahren in den Mittelpunkt einer Debatte geraten - begleitet von Diskussionen um die Reform des Urheberrechts, um das massenweise Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke, um Filesharing, um Open Access, um die Ausweitung des Patentrechts usw. Die in diesem Band vertretenen Beiträge von Juristen, Politikwissenschaftlern und Philosophen bringen die unterschiedlichen Perspektiven in einen interdisziplinären Dialog über ein Feld, in dem wie nirgendwo sonst Recht (Schutz des geistigen Eigentums) und alltägliche Praxis (massenhaftes Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke) voneinander abweichen.
"Meister Floh" ist das letzte Werk des Schriftstellers, Komponisten und Kammergerichtsrates Ernst Theodor Amadeus Hoffmann. Fast ein Jahrhundert lang war es nur in unvollständiger Gestalt erhältlich. Erst 1906 wurden die fehlenden Teile veröffentlicht. Und gerade sie sind es, die für den Juristen und Rechtshistoriker von besonderem Interesse sind – nicht nur, weil sie ein beredter Reflex der zeitgenössischen Demagogenverfolgungen sind, sondern auch, weil sie zeigen, wie problematische Seiten des Strafverfahrens, wenn sie schon nicht "zeitlos" sind, sich doch bis heute "forterben". In der Frage, ob die damals unterdrückten Passagen des Werkes – die sog. "Knarrpanti-Episode" – organische Bestandteile des Ganzen oder entbehrliche Versatzstücke sind, treffen sich die Interessen der juristischen Zeitgeschichte und der Literaturwissenschaft. Beide Disziplinen stellen jedoch auch eigenständige Fragen, wie die beiden hier versammeltenKommentare deutlich machen.
Während der Zeit der NS-Herrschaft wurden v.a. nach Beginn des Krieges in zunehmendem Maß Sondergerichte eingerichtet, die für besonders schnelle und strenge Entscheidungen bekannt waren. Die Tätigkeit eines dieser Gerichte wird hier - vor allem anhand von Archivmaterial - von der Gründung bis zu seinem Ende eingehend behandelt, einschließlich dessen Rechtsprechung und Personal.
Leonidas, mit Amelie Paradini aus einer der reichsten Wiener Familien vermählt und Sektionschef im österreichischen Unterrichtsministerium, erhält im Oktober 1936, wenige Tage nach seinem fünfzigsten Geburtstag, einen privaten Brief in blaßblauer Frauenschrift. Darin bittet ihn die Jüdin Vera Wormser, mit der ihn vor achtzehn Jahren, gleich zu Beginn seiner Ehe, während einer Dienstreise nach Heidelberg ein Liebesverhältnis verbunden hat, um Protektion für einen „jungen begabten Mann". Dieser müsse Deutschland „aus den allgemein bekannten Gründen" verlassen und könne seine Gymnasialstudien dort nicht fortsetzen. Für Leonidas, einen der ranghöchsten Beamten Österreichs, des...
Das historische Vorbild für Büchners letztes Drama Woyzeck ist der im Jahr 1824 hingerichtete Johann Christian Woyzeck, dessen Fall eine Debatte über die Frage der Unzurechnungsfähigkeit auslöste. Der vorliegende Band zeichnet das historische Strafverfahren sowie die wissenschaftliche Diskussion, die der Verurteilung und Hinrichtung folgte, nach und beleuchtet die literarische Verarbeitung des Falls durch Büchner sowie aktuelle Bezüge.