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Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) stellt den deutschen Gesetzgeber vor große Herausforderungen. Die neue Gesellschaftsform eröffnet deutschen Unternehmen die Wahl des international vorherrschenden Verwaltungsratssystems, in dem Geschäftsführung und Kontrolle bei einem einheitlichen Organ liegen. Das für die SE geltende Mitbestimmungsniveau orientiert sich an den nationalen Standards. Für Deutschland gilt die quasi-paritätische Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 und damit ein europaweit einzigartiges Beteiligungsniveau. Weiterhin ist die deutsche Mitbestimmung für das zweistufige Aufsichtsratssystem konzipiert. Die Arbeit untersucht die Überführung der deutschen Mitbestimmung in den Verwaltungsrat der SE. Dabei werden Vorschläge für eine sachgerechte und den Erfordernissen einer guten Corporate Governance gerechten Gestaltung der Mitbestimmung im Verwaltungsrat unterbreitet.
Der Großkommentar zum AktG bietet die umfassendste und vollständigste Darstellung des geltenden Aktienrechts, die in deutscher Sprache erhältlich ist. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, was nicht zuletzt dadurch gewährleistet wird, dass auch für die 4. Auflage hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewonnen werden konnten. Die Kommentierung verfolgt nicht nur das Ziel, gleichzeitig den Ansprüchen der Wissenschaft, den breit gefächerten Bedürfnissen der Praxis und den besonderen Wünschen der Gerichte an Informationen und kritischer Aufbereitung zu entsprechen. Der Benutzer soll auch zu abgelegenen Spezialfragen fündig werden, die in keinem anderen Werk behandelt werden. Auch wird der Blick durchweg auf Europa gerichtet, denn die Einflüsse der Europäischen Union auf das Aktien- und Kapitalmarktrecht sind immer häufiger spürbar und werden künftig noch deutlich zunehmen.
Patrick Ulrich entwickelt Anforderungen an eine integrierte Corporate Governance-Konzeption. Neben einem Corporate Governance-Modell leitet der Autor Handlungsempfehlungen im Sinne eines Code of Best Practice ab.
Inhaltsangabe:Einleitung: Am 1. November 2008 trat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Das MoMiG bildet den vorläufigen Abschluss verschiedenster Bestrebungen das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) seit dessen Inkrafttreten am 20. Mai 1892 umfassend zu reformieren. Mit dem MoMiG reagiert der deutsche Gesetzgeber vor allem auf nationale und internationale Entwicklungen in der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Rechtsprechung. Die Schwerpunkte des MoMiG liegen zum einen in der Beschleunigung von Unternehmensgründungen, zum anderen in der Erhöhung der Attraktivität der GmbH im Wettbewerb ...
English summary: Conflicts among shareholders are the weak spot in closed corporations. Frauke Wedemann shows how it might be possible to make improvements in the prevention and solution of these conflicts. She bases her suggestions on a broad methodological foundation comprised of comparative law, socio-legal studies, economy and sociology. Her suggestions for improvement will be of interest to shareholders and their advisors, lawmakers and the courts as well. German description: Gesellschafterkonflikte begrunden rund um den Globus ein Kardinalproblem geschlossener Kapitalgesellschaften. National wie international kommt der Optimierung der Pravention und Losung solcher Streitigkeiten daher ...
English summary: There are various reasons board members, directors or supervisory board members can officiate despite their appointments being invalid. Vincent Gobbel examines to what extent and why an invalid appointment has to be treated as a valid one in German civil law. German description: Werden Organmitglieder unwirksam bestellt, so haben sie nach allgemeinen Regelungen nicht die Rechte, Rechtsmacht und Pflichten, die sonst mit ihrer Stellung einhergehen. Die herrschende Ansicht behandelt daher die fehlerhafte Bestellung von Geschaftsleitern mit der Lehre vom fehlerhaften Organ als wirksam. Anlasslich der in BGHZ 196, 195 getroffenen Entscheidung des BGH, dies nicht auf die fehlerhaf...
"Satzungsdurchbrechende Beschlüsse weichen im Einzelfall von den Vorgaben der Satzung ab, lassen diese für die Zukunft jedoch unverändert. Moritz Pöschke stellt den Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum hierzu dar und entwickelt ein dogmatisch geschlossenes und praktisch handhabbares Konzept. Dabei berücksichtigt er auch den Sonderfall, dass die Satzung eine sog. Öffnungsklausel enthält, nach der im Einzelfall durch Gesellschafterbeschluss von den Vorgaben der Satzung abgewichen werden darf."--Camisa.
Die Societas Europaea ist in Deutschland seit ihrer Einführung ein Erfolgsmodell - nicht zuletzt, weil sie es gestattet, durch Vereinbarung mit der Arbeitnehmerseite von den ansonsten zwingenden Mitbestimmungsregimen abzuweichen. Können auch Tochtergesellschaften einer Societas Europaea von dieser Flexibilität profitieren? Moritz Maier untersucht diese Frage de lege lata und de lege ferenda. Dabei vermisst er auch den rechtlichen Graubereich der vertraglichen Mitbestimmungsgestaltung in autonom-nationalstaatlich verfassten Gesellschaften. Es zeigt sich, dass das deutsche Recht der Unternehmensmitbestimmung die Anforderungen einer modernen Konzernleitung in einem zusehends zusammenwachsenden europäischen Wirtschaftsraum verfehlt. Gleichzeitig spricht die Verfügbarkeit praktikabler Umgehungsmöglichkeiten für eine Modernisierung des Gesetzeswerks. Auf dieser Basis entwickelt Moritz Maier ein zweistufiges Reformkonzept zur schrittweisen Einführung der Verhandlungslösung in deutsche Konzerne und stellt einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag zur Diskussion.