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Beschäftigungssicherung ist eine zentrale Aufgabe der Gewerkschaften und Betriebsräte. Grundsätzlich wird sie von beiden Parteien getrennt im Rahmen ihrer jeweiligen Regelungskompetenz durchgeführt. Um die Sicherung der Arbeitsplätze effektiv zu gestalten und lebenspraktische Lösungen zu finden, gehen Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat nunmehr einen neuen Weg und schließen gemeinsam sogenannte «dreiseitige Vereinbarungen». Die dogmatische Einordnung dieser Chimären des kollektiven Arbeitsrechts und ihre Ausgestaltungsmöglichkeiten nimmt diese Arbeit in den Blick. Ausgangspunkt ist die Frage nach der Rechtsnatur dreiseitiger Vereinbarungen. Zentrale Bedeutung kommt dabei dem...
Die Arbeit ist ein weiterer Mosaikstein bei der gründlichen Aufarbeitung der durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffenen Rechtslage. Der Verfasser untersucht die bislang weniger beleuchteten kollektiven Bezüge des AGG, die insbesondere dem Betriebsrat eine zentrale Rolle bei der Verhinderung von diskriminierendem Verhalten zuweisen. Es wird praxisnah herausgearbeitet, welche verbesserten Möglichkeiten zur Durchsetzung der Gleichbehandlung im Betrieb nach Verabschiedung des Gesetzes bestehen und inwieweit der Betriebsrat sich dieser als Instrument bedienen kann. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Untersuchung von § 17 Abs. 2 AGG, dessen zahlreiche Streitfragen einer Lösung zugeführt werden. Daran schließt sich eine Untersuchung möglicher Beteiligungsrechte im Rahmen der kollektivbezogenen Normen des AGG an, bevor in einem letzten Schritt die Auswirkungen des AGG auf das Betriebsverfassungsrecht ausführlich analysiert werden.
Das Thema Mindestlohn steht im Zentrum einer breiten gesellschaftspolitischen Debatte um die Existenzsicherung von Arbeitnehmern. Anfang 2009 wurde der Gesetzgeber tätig und hat mit der Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes die verstärkte Einführung gesetzlicher Mindestlöhne in einzelnen Branchen ermöglicht. Die Neuerungen beruhen im Wesentlichen auf einer Verdrängung konkurrierender Tarifverträge nach den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und einer Abschaffung des Tarifvorrangs nach den Regelungen des Mindestarbeitsbedingungengesetzes. Diese Arbeit zeigt die Schwächen des vom Gesetzgeber gewählten Weges auf und widmet sich ins...
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Die tarifvertragliche Regelungspraxis nimmt Zugriff auch auf grundlegende unternehmerische Entscheidungen. Auf diese Weise wird kollektivvertraglich weit mehr geregelt als Gegenstand des Arbeitsvertrages ist. Ob bestimmte Entscheidungsbereiche des Unternehmers frei bleiben müssen, war deshalb seit jeher eine der grundlegenden Fragen des Tarifrechts. Gisela Hütter-Brungs kombiniert diese Frage mit einer weiteren zentralen Frage des kollektivarbeitsrechtlichen Grundlagendiskurses der vergangenen Jahre: der nach der legitimatorischen Grundlage tarifvertraglicher Regelungen. Ausgehend von der Rückführung der Tarifautonomie auf ihre privatautonomen Wurzeln entwickelt sie ein stimmiges Konzept, wie Konflikte zwischen tarifautonomer Rechtsetzung und der unternehmerischen Freiheit aufzulösen sind. Die Erkenntnis, dass eine privatautonome Legitimation an ihre Grenzen stoßen kann, soweit tarifvertragliche Regelungen auch Außenseiter-Arbeitnehmer erfassen, ist hierbei ebenso zentral wie die Bedeutung privatautonomer Legitimation für eine grundrechtliche Kontrolle des Tarifvertrages.
Časopis pro zábavu a poučení.
Insbesondere in Krisensituationen sind Standortsicherungsvereinbarungen ein geeignetes Mittel, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern und Arbeitsplätze zu sichern. Ein häufiges Phänomen ist, dass solche Vereinbarungen zwischen drei Parteien, nämlich Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat abgeschlossen werden. Hierbei ist den Parteien in der Regel nicht bewusst, dass sie durch den gemeinsamen Vertragsabschluss die Wirksamkeit der Vereinbarung gefährden. Das deutsche Arbeitsrecht kennt im Wesentlichen nämlich nur den Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarung als Gestaltungsvarianten für kollektivrechtliche Normenverträge. Die vorliegende Arbeit untersucht die dogmatische Einordnung solcher dreiglidriger Vereinbarungen und gibt Hinweise, wie mit ihnen in der Praxis umzugehen ist.
If politics is a serious matter and humour a funny one, this volume investigates how and why the boundaries between the two are blurred: politics can be represented in a humorous manner and humour can have a serious intent. It shows how political humour can be manipulated in public debates or become an integral part of postmodern art.