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This book examines the emergence and early development of forensic psychology in Germany from the late nineteenth century until the outbreak of the Second World War, highlighting the field’s interdisciplinary beginnings and contested evolution. Initially envisaged as a psychology of all those involved in criminal proceedings, this new discipline promised to move away from an exclusive focus on the criminal to provide a holistic view of how human fallibility impacted upon criminal justice. As this book argues, however, by the inter-war period, forensic psychology had largely become a psychology of the witness; its focus narrowed by the exigencies of the courtroom. Utilising detailed studies of the 1896 Berchtold trial and the 1930 Frenzel trial, the book asks whether the tensions between psychiatry, psychology, forensic medicine, pedagogy and law over psychological expertise were present in courtroom practice and considers why a clear winner in the “battle for forensic psychology” had yet to emerge by 1939.
Global finance is in the middle of a radical transformation fueled by innovative financial technologies. The coronavirus pandemic has accelerated the digitization of retail financial services in Europe. Institutional interest and digital asset markets are also growing blurring the boundaries between the token economy and traditional finance. Blockchain, AI, quantum computing and decentralised finance (DeFI) are setting the stage for a global battle of business models and philosophies. The post-Brexit EU cannot afford to ignore the promise of digital finance. But the Union is struggling to keep pace with global innovation hubs, particularly when it comes to experimenting with new digital form...
Die Neuauflage des HK DS-GVO/BDSG von Schwartmann/Jaspers/Thüsing/Kugelmann bietet der Datenschutzpraxis eine topaktuelle Kommentierung am Puls der Zeit. Anlass für die Neuauflage waren umfangreiche aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Aufsichtspraxis, auf die sich alle Verantwortliche in der Datenverarbeitung einstellen müssen. Ganz besonders an Fahrt aufgenommen hat die Problematik rund um den Einsatz der KI, der die Datenschutzpraxis bereits intensiv beschäftigt. Neu ist im Datenschutzrecht insbesondere: die Anforderungen an die Praxis durch das Hinweisgeberschutzgesetz und die Änderungen im Nachweisgesetz mit neuen Transparenzpflichten etwa beim Kündigungs...
Mit dem Beginn der Elektrifizierung deutscher Stadte zu Beginn des 20. Jahrhunderts geriet die rechtliche Einordnung der Elektrizitat zu einem drangenden Problem. Im Fokus standen die umstrittene Strafbarkeit der Elektrizitatsentziehung sowie die Fragen nach der Erforderlichkeit von Eigentumsrechten an Elektrizitat und dem angemessenen Vertragstypus von Versorgungsvertragen. Welches Verstandnis von Korperlichkeit lag den juristischen Sachbegriffen zugrunde? War Elektrizitat etwas Korperliches? Sollte aus dem Konzept der Energie ein volliger Umbau der Eigentumsrechte und des strafrechtlichen Rechtsguterschutzes folgen? Jan Hovermann untersucht den juristischen Diskurs uber die Elektrizitat aus methoden- und wissensgeschichtlichen Perspektiven. Dabei analysiert er, wie Juristen naturwissenschaftliches Wissen in einen rechtlichen Kontext ubersetzten und den Grad der Autonomie des Rechtssystems zu fremden Wissensdisziplinen bestimmten.
Das NS-Regime zielte von Anfang an darauf ab, wahrend des Zweiten Weltkriegs im Bereich des alltaglichen Wirtschaftens der nicht verfolgten Bevolkerungsmehrheit an der "Heimatfront" von vornherein jene Probleme zu vermeiden, von denen anhand der Erinnerung an den Ersten Weltkrieg eine Wiederkehr erwartet wurde. Unter anderem Preis- und Marktregulierung, Kriegsverfahrensrecht und eine ausserst weit gefasste Reichshaftung fur Kriegsschaden sorgten dafur, dass eine Reihe von Themen gar nicht oder nur auf Umwegen der Gegenstand von Zivilprozessen vor Ort werden konnten. Bei Schadensersatzprozessen und besonders bei Verkehrsunfallen mit Wehrmachtbeteiligung war dies jedoch anders: Hier wurde die schon vor Kriegsbeginn nachweisbare Tendenz, die Amtshaftung im als "unpolitisch" deklarierten Bereich auszubauen, zum Sprungbrett dafur, die im ubrigen Rechtssystem verankerte Kriegsfolgenkompensation in Zivilurteilen nachzubilden, ohne dass dies vom Regime explizit angeordnet w orden ware. Dominik A. Thompson liefert unter anderem die erste juristisch fundierte Darstellung des Kriegssachschadenrechts.