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Der Unmittelbarkeitsgrundsatz zahlt zu den traditionellen Verfahrensgrundsatzen der ZPO. Dennoch ist sein dogmatischer Gehalt in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Daruber hinaus verfolgte der Gesetzgeber in den letzten Jahren immer mehr die Tendenz, den Unmittelbarkeitsgrundsatz zugunsten der Prozessokonomie abzuschwachen. Aufbauend auf einer rechtsvergleichenden und rechtshistorischen Untersuchung analysiert Matthias Wallimann Inhalt und Reichweite der Unmittelbarkeit und ordnet aktuelle Gesetzesanderungen in dieses Konzept ein. Der so ermittelte gegenwartige Stellenwert des Unmittelbarkeitsgrundsatzes lasst Ruckschlusse auf dessen konkrete Zukunftsperspektiven zu. Dabei zeigt sich, dass der Unmittelbarkeitsgrundsatz als Korrektiv fur ein uberwiegend okonomisch gepragtes Prozessverstandnis dienen kann und damit nach wie vor seine Berechtigung als ein Grundpfeiler des Zivilprozesses hat.
Inklusion ist ein Grundstein der demokratischen Gesellschaft, denn sie bedeutet vorbehaltlose Einbeziehung aller Menschen, ihre selbstverständliche Dazugehörigkeit und gleichberechtigte Teilhabe. Trotz internationaler, europäischer und deutscher Rechtsnormen werden Millionen BundesbürgerInnen an den gesellschaftlichen Rand gedrängt, darunter der große Bevölkerungsteil der Menschen mit erschwerenden Beeinträchtigungen. Sie werden als "behinderte" Personen benachteiligt und abgeschoben: in Sonderkindergärten, Sonderschulen, Sondertagesstätten und eine Sonderwelt aus Wohn- und Arbeitsstätten. Den bedenklichen Mangel an sozialer Inklusion beschreiben Fachleute in diesem Buch aus eigen...
Herausgegeben vom Verein Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg e.V. bietet die StudZR dem juristischen Nachwuchs Deutschlands die Chance wissenschaftlicher Publikationstätigkeit in einem von Studierenden selbst begründeten und betreuten Fachorgan. Die Qualität der studentischen Beiträge, deren Grundlage hervorragende Seminar- und Übungsarbeiten sind, wird von einem wissenschaftlichen Beirat gesichert, dem Professoren und wissenschaftliche Assistenten der Juristischen Fakultät Heidelberg angehören. Als Publikationsplattform steht die StudZR Studierenden aller juristischen Fakultäten Deutschlands offen.
Die Juristische Gesellschaft Augsburg, im Jahre 1988 mit der Zielsetzung eines Gedankenaustauschs zu rechtlichen Fragen jeglicher Art gegründet, nahm im Jahre 1989 ihren Veranstaltungsbetrieb auf. Drei Jahrzehnte später weisen mehrere hundert durchgeführte Vortragsabende, Diskussionen, Mittagsgespräche und andere Veranstaltungen die Gesellschaft mit ihren Damen und Herren Referenten, Diskutanten und Gästen als Zeitzeugin aus. Der Herausgeber ließ in zwei Seminaren der Wintersemester 2017/2018 und 2018/2019 die nachwachsende Generation sich mit Themen der zurückgelegten Zeit und ihren Akteuren auseinandersetzen. Daraus entstand der vorliegende Band als Dokumentation jüngster Rechtsgeschichte und ihrer Reflexion. Der Herausgeber hält den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte der Universität Augsburg inne und ist Vorsitzender der Juristischen Gesellschaft Augsburg.
Die deutsche Handelsgerichtsbarkeit steht im Wettbewerb mit internationalen staatlichen und privaten Konfliktlosungsmechanismen. Als Reaktion wurde bereits im Jahr 2009 ein Gesetzesentwurf erarbeitet, der die Zulassung der englischen Sprache vor sogenannten Kammern fur internationale Handelssachen ermoglichen sollte. Nicole Grohmann beschaftigt sich mit der Frage, ob der Gesetzesentwurf im Jahr 2021 noch zeitgemass ist, um auf den Wettbewerb der Justizstandorte zu reagieren. Unter Berucksichtigung der Bedurfnisse internationaler wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten sowie durch eine Analyse der wichtigsten Handelsjustizstandorte wie London, Singapur oder Amsterdam erarbeitet sie ein Konzept fur die Internationalisierung der deutschen Handelsgerichtsbarkeit, um die Verfahrensfuhrung vor den Kammern fur Handelssachen zu optimieren, und unterbreitet einen Vorschlag fur eine wettbewerbsfahige Justiz fur nationale sowie internationale Handelssachen.
Der deutsche Gesetzgeber hat sich für eine digitale Zukunft der Justiz entschieden. Insbesondere mit dem ERV-Gesetz vom 10.10.2013 hat er verpflichtende Vorgaben für den ERV geschaffen. Ausweislich des eAkte-Gesetzes wird zudem ab 01.01.2026 in Zivilsachen die Führung einer eAkte in neu angelegten Verfahren obligatorisch. Dies macht eine Erörterung der damit verbundenen Probleme und Chancen nicht überflüssig. Erst eine nähere Analyse kann zeigen, ob die Änderungen im zivilprozessualen Verfahrenskonzept ausreichen, um die spezifischen Sachfragen überzeugend zu lösen. In Kapitel 1 werden die zentralen methodischen und inhaltlichen Ausgangsüberlegungen, in Kapitel 2 die wesentlichen ...
Der Offentlichkeitsgrundsatz erlaubt nicht nur "gewohnlichen" Burgern, sondern auch Medienvertretern, den Verhandlungen deutscher Gerichte beizuwohnen. Der Medienberichterstattung aus dem Gerichtssaal werden durch das Gesetz und die Gerichte allerdings enge Grenzen gesetzt, die seit den 1960er Jahren weitgehend unverandert sind. Seitdem haben sich die Medienbranche und der Medienkonsum jedoch grundlegend gewandelt. Anna K. Bernzen widmet sich daher der Frage, ob und inwiefern der aktuelle Rechtsrahmen fur Medienberichte aus dem Gerichtssaal noch zeitgemass ist. Sie analysiert die schutzwurdigen Interessen, die bei der Berichterstattung kollidieren, und unternimmt eine vergleichende Betrachtung der englischen Rechtslage. Sie kommt zu dem Schluss, dass Reformbedarf besteht. Deshalb entwickelt die Autorin einen Gesetzesvorschlag, der eine zeitgemasse Berichterstattung ermoglichen soll.
Das Verbot der vorweggenommenen Beweiswurdigung zahlt zu den Eckpfeilern des deutschen zivilprozessualen Beweisverfahrens. Es untersagt dem Richter, einen Beweisantrag mit der Begrundung abzulehnen, dass die Beweisaufnahme keinen Einfluss auf die richterliche Uberzeugungsbildung haben werde. Doch muss der Richter auch dann Beweise erheben, wenn er sich aus guten Grunden nichts von ihnen verspricht? Das Thema, dem sich Steffen Worner widmet, ist trotz seiner grossen praktischen wie theoretischen Bedeutung fur den deutschen Zivilprozess bislang nicht wissenschaftlich aufgearbeitet. Diese Lucke schliesst die Arbeit. Sie geht der Frage nach, worin das Verbot der vorweggenommenen Beweiswurdigung ...