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Hat die moralische Urteilsfähigkeit eines Menschen Einfluss auf sein kriminelles Verhalten? Entwickelt sie sich nach dem Modell von Lawrence Kohlberg? Welche Rolle spielt die Schicht bei der Moralentwicklung und bei der Kriminalität? Diesen Fragen widmet sich die Dissertation im Wege der Reanalyse verschiedener empirischer Studien.
Die Videoüberwachung des öffentlichen Raums zur präventiven Bekämpfung von Kriminalität erfreut sich sowohl in Deutschland als auch weltweit großer Popularität. Weite Bereiche des öffentlichen Lebens werden heute durch Kameras in den Blick genommen. Die zunehmende Erfassung des Einzelnen hat erhebliche Belastungen für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zur Folge. Diese Arbeit widmet sich den verfassungsrechtlichen Implikationen der Videoüberwachung und würdigt die Rechtsgrundlagen dieses polizeilichen Instruments vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus der kriminologischen Forschung zur kriminalpräventiven Wirksamkeit der Maßnahme.
Der Tatbestand des Vollrauschs (º 323a StGB) stellt das vorsätzliche oder fahrlässige Sich-Berauschen unter Strafe, sofern der Täter im berauschten Zustand eine rechtswidrige Tat begeht. Die Arbeit ermittelt unter Verwendung quantitativer und qualitativer Methoden, von welchen Umständen die Strafzumessung bei Vollrausch in der Praxis maßgeblich bestimmt wird. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, welches Gewicht der Art und Schwere der im Rausch begangenen Tat zukommt und inwieweit die Ergebnisse mit dem Schuldprinzip in Einklang zu bringen sind.
Sport ist ein meist positiv besetzter Begriff, und die Annahme, körperliche Ertüchtigung, ein klares Regelwerk und leistungsorientiertes Handeln in einem kameradschaftlichen Wettbewerb kompensierten kriminogene Faktoren bzw. verhinderten deren Entstehen, ist intuitiv und - jedenfalls in der sozialen Arbeit - landläufig. Diese Arbeit untersucht, ob kriminalpräventive Effekte des Sports auf theoretischer Ebene plausibel und inwieweit sie empirisch gesichert sind. Sie spricht sich für ein differenziertes Sportverständnis und das Ausschöpfen des sich dadurch ergebenden Potenzials des Sports aus.
Die Arbeit widmet sich der Freiheitsstrafe als eingriffsintensivster Strafe des Sanktionensystems in ihrer kürzest möglichen Form. Untersucht werden die Anwendung und Wirksamkeit kurzer Freiheitsstrafen gemäß § 47 StGB im Hinblick auf die Strafzwecke und ihre gesetzeshistorische Intention. Vor dem Hintergrund einer evidenzbasierten Kriminalprävention bildet dabei die Analyse älterer und aktueller empirisch-kriminologischer Befunde zur spezial- und generalpräventiven Effektivität kurzer Freiheitsstrafen den Schwerpunkt der Arbeit.
Am Beispiel von vier hessischen Kommunen befasst sich die Arbeit mit der Verteilung von polizeilich registrierter Kriminalität und wahrgenommenen Unsicherheitsgefühlen aus einer (möglichst) kleinräumigen Perspektive. Neben einer Analyse der mikroräumlichen Konzentration von dokumentierter Kriminalität im kommunalen Raum erfolgt eine nähere Betrachtung der besonders hochbelasteten Mikroräume (Hotspots). Daran schließt sich eine Untersuchung kommunaler Angsträume an. Schließlich wird der Frage nachgegangen, ob subjektiv wahrgenommene Angsträume und Kriminalitätshotspots räumlich zusammenfallen.
Die Arbeit analysiert die Bedeutung von Persönlichkeitsmerkmalen für Kriminalität. Es wird untersucht, ob und wie bestimmte Persönlichkeitsmerkmale kriminelles Verhalten begünstigen oder abmildern. Hierzu werden – methodenkritisch reflektiert – elf Längsschnittstudien aus sieben Ländern herangezogen. Es erfolgt eine vergleichende Analyse einschlägiger Untersuchungsergebnisse dieser Studien zu den bedeutsamsten Persönlichkeitsmerkmalen: Aggressivität, Selbstkontrolle, Emotionalität sowie psychopathischen Merkmalen. Dabei werden relevante Aspekte herausgearbeitet, wie etwa die besondere Bedeutung des jeweiligen Persönlichkeitsmerkmals für Gewaltdelikte oder für persistente Kriminalität.
Der Missbrauch von Suchtmitteln ist in den Justizvollzugsanstalten ein zentrales Problem. Es besteht ein dringendes Bedürfnis, den Drogenmissbrauch so weit wie möglich einzudämmen und den damit einhergehenden Problemen entgegenzuwirken. Anliegen der Arbeit ist die Untersuchung der Maßnahmen zur Feststellung und Bekämpfung von Suchtmittelmissbrauch in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Der Fokus liegt dabei auf derjenigen Kontrollmaßnahme, der in der Praxis die größte Bedeutung zukommt - den Urinkontrollen. Neben der Betrachtung der existierenden Rechtsgrundlagen und der Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelmissbrauch unter dem Aspekt der Selbstbelastungsfreiheit, wurde die Praxis im Umgang mit Urinkontrollen zur Feststellung von Drogenmissbrauch im nordrhein-westfälischen Justizvollzug untersucht.
Die Schuldfeststellung nach § 27 JGG bietet dem Gericht bei Unsicherheiten über den Umfang vorhandener schädlicher Neigungen die Möglichkeit, sich auf die Feststellung der Schuld des Jugendlichen zu beschränken. Gleichzeitig wird die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Mit dieser Arbeit wird das Aussetzungsverfahren nicht nur einer die bisherige Kritik aufgreifenden, sondern den Fokus erstmals in dieser Deutlichkeit auf das Nachverfahren legenden Würdigung unterzogen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Frage, ob das Nachverfahren tatsächlich der Findung einer sachgerechten Lösung für einen jugendlichen Straftäter dient oder ob es sich im Nachverfahren als “zahnloser Tiger” entpuppt.