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The book deals with tax planning with holding companies located in Europe, Asia of the Caribbean. It analyses the problem of repatriating U.S. profits from Europe, going far beyond the routing of income via different companies. Instead, the approach includes an analysis of the interdependencies between international tax competition, holding company regimes, and tax planning concepts in order to establish a basis for tax planning measures regardless of the fast changing legal environment for holding companies in the different countries.
Der Stellenwert des internationalen Steuerrechts nimmt in der Beratungspraxis vehement zu. Mandanten gänzlich ohne internationale Beziehungen sind in der Vermögensverwaltung oder im Konzernbereich so gut wie ausgeschlossen. Das Werk bietet einen zielgerichteten Einstieg in das komplexe Thema. So werden alle wichtigen Aspekte des internationalen Steuerrechts angesprochen, unter anderem: - Nationales Außensteuerrecht - Doppelbesteuerungsabkommen - Einfluss des Europarechts - Missbrauchsdiskussion ("BEPS") - Mitarbeiterentsendung - Internationales Erbschaftsteuerrecht - Internationales Steuerstrafrecht Mit der Einbeziehung des Themas "Internationales Erbschaftsteuerrecht" geht das Werk weit über den üblichen Rahmen hinaus. Durch die Ausführungen zum "Internationalen Steuerstrafrecht" wird die praktischen Bedeutung dieses Werkes unterstrichen. Die Inhalte des Buches werden bei der Ausbildung der "Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht" eingesetzt.
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Esta obra trata das inibições de voto dos sócios por conflito de interesses com a sociedade, sendo abordados os seguintes temas: (I) a história das inibições de voto dos sócios por conflito de interesses com a sociedade; (II) as características dos conflitos de interesses entre sócios e sociedade no dealbar do século XXI, no contexto da discussão sobre o governo das sociedades comerciais, a textura heterogénea dos sócios das sociedades de capitais hodiernas e os “novos” conflitos de interesses entre sócios e sociedade; (III) os casos em que os sócios têm o dever de não exercício do direito de voto por conflito de interesses com a sociedade.
m Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes wurde die Besteuerung ausländischer Familienstiftungen nach § 15 AStG im Jahr 2013 einer grundlegenden Reform unterzogen. Auch die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG unterlag in den letzten Jahren kontinuierlichen Ergänzungen und Reformen, welche insbesondere unionsrechtlichen Bedenken und systematischen Veränderungen des nationalen deutschen Steuerrechts Rechnung tragen sollten, jedoch oft verspätet und in systematisch fragwürdiger Weise umgesetzt wurden. Die vorliegende Abhandlung unterzieht vor diesem Hintergrund die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7-14 AStG und die Besteuerung ausländischer Familienstiftungen g...
Inhaltsangabe:Kleine und mittlere Unternehmen gelten wie große Unternehmen als treibende Kraft in der Wirtschaft. Bis März 1997 war es für die kleineren und mittleren Unternehmen allerdings schwer, für mögliche Innovationen Eigenkapital zu beschaffen, um am Markt bestehen zu können. Diese Unternehmen sind dann schon recht bald an die Grenzen ihrer Selbstfinanzierungskraft gestoßen. In dieser Situation hat dann nur der Verkauf, die Förderung durch staatliche Subventionen oder eben die Aufnahme von neuen Anteilseignern zur Auswahl gestanden. Neue Anteilseigner können durch Venture-Capital-Gesellschaften oder durch einen Börsengang aufgenommen werden. Nachdem in den USA mit der NASDAQ...
In der Praxis hat die Steuerverwaltung im Wesentlichen zwei Ermittlungsmöglichkeiten um einen internationalen Sachverhalt aufzuklären: die Ermittlung mittels Amtshilfe einer ausländischen Steuerverwaltung und die Mitwirkung des Steuerpflichtigen. Ausgehend von der Vollzugspraxis der Finanzverwaltung zeigt der Autor auf, wie weit die Verpflichtung der Amtshilfe der Finanzverwaltung sowie die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei internationalen Steuerfällen gehen. Dabei werden die Ermittlungsmethoden sowohl einer Prüfung des nationalen als auch des Gemeinschaftsrechts unterzogen.