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Während der 2009 kulminierenden Finanzmarktkrise wurde kaum ein Thema so kontrovers diskutiert wie die zum Teil horrenden Bonifikationen in der Finanzbranche. Der Gesetzgeber machte die Boni als eine der Hauptursachen der Krise aus. Die §§ 64b, 81b Abs. 1a VAG und die Versicherungs-Vergütungsverordnung (VersVergV) sind die Reaktion des Gesetzgebers auf diesen Missstand. Durch bindende Mindest¬anforderungen an die Vergütungssysteme von Versicherungsunternehmen sollen künftige Krisen verhindert werden. Mit diesem Buch leistet der Autor einen Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs und gibt Hilfen für die Praxis. Der Wissenschaft dient die tiefgreifende Auseinandersetzung mit dem schwier...
Ist für Schäden, die bei einer Gefälligkeitstätigkeit verursacht werden, nach allgemeinen Grundsätzen zu haften oder ist aufgrund von Altruismus bzw. Unentgeltlichkeit eine gemilderte Haftung sachgerecht? Zu dieser Frage herrscht nach wie vor Uneinigkeit in der Literatur und existiert mangels klarer höchstrichterlicher Vorgaben eine unübersichtliche Einzelfallrechtsprechung, die für den Rechtsanwender große Unsicherheit birgt. Die Untersuchung bietet erstmals eine ganzheitliche Betrachtung dieser Problematik. In einem ersten Teil behandelt der Autor, ob im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses bereits eine grundsätzliche Modifizierung des Haftungsmaßstabs (kraft Gesetzes) zu e...
In diesem Buch wird das im Schrifttum bisher wenig beleuchtete Absonderungsrecht zugunsten des Haftpflichtgläubigers nach § 110 VVG umfassend analysiert. Es ist die erste Monographie, die dieses Absonderungsrecht unter Geltung der InsO und nach Durchführung der VVG-Reform von 2008 beleuchtet. Im Mittelpunkt steht die Herausarbeitung der dogmatischen Grundlagen des Absonderungsrechts. Die Besonderheit des Absonderungsrechts besteht darin, dass es an der Schnittstelle von Versicherungsrecht und Insolvenzrecht steht. Ferner strahlen die Dogmatik des vertraglichen Freistellungsanspruchs sowie der (analog anzuwendenden) Vorschriften über das Einziehungsrecht an einer verpfändeten Forderung a...
In der Erkenntnis, dass die gesetzliche Rentenversicherung künftig nicht mehr in der Lage sein wird, allgemein eine tragfähige Altersversorgung zu gewährleisten, wird verstärkt der moderne Lebensversicherungsvertrag zur privaten Altersvorsorge als Kapital- und als Rentenversicherung oder als Kombination aus beiden eingesetzt. Gegenstand dieser Arbeit ist der Besondere Teil der privatrechtlichen Rentenversicherung zur Altersvorsorge. Darunter werden Altersvorsorgeverträge verstanden, denen besondere gesetzgeberische Bemühungen gelten, sie zu fördern. Das sind: In Österreich - die Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (Pensionszusatzversicherung) - die Prämienbegünstigte Zukunftsvors...
Der Band dokumentiert das 57. Karlsruher Forum, das im Februar 2015 in Karlsruhe abgehalten worden ist. Es liefert einen auf das außervertragliche Haftungsrecht und auf das Versicherungsvertragsrecht begrenzten Beitrag zu dem großen Thema der Europäisierung und damit der Harmonisierung des materiellen Rechts der Unionsstaaten. Den ersten der drei Teile des Bandes bildet der Vortrag über die Europäisierung des Haftungsrechts von Hans Schulte-Nölke, OsnabrückAls zweiter Teil folgt der Vortrag von Jürgen Basedow, Hamburg, mit dem Titel „Die Europäisierung des Versicherungsvertragsrechts in der Warteschleife“. Der (abschließende) dritte Teil des Bandes bringt die ausführliche, 70 Seiten umfassende Dokumentation der Diskussion, die hauptsächlich auf die beiden Vorträge bezogen ist.
Der Gruppenlebensversicherungsvertrag ist ein Erfolgskonzept im Wirtschaftszweig der Lebensversicherung, doch herrscht bei der rechtlichen Behandlung desselben in der Praxis große Unsicherheit. Das liegt unter anderem an einer fehlenden gesetzlichen Regelung, dem diesem Vertrag immanenten Mehrpersonenverhältnis, der rechtlichen Interdisziplinarität der Thematik und einer bis dato unzureichenden wissenschaftlichen Durchdringung. Als Beitrag zur Beseitigung dieser Rechtsunsicherheit widmet sich die Arbeit zwei zentralen Fragen: Derjenigen nach der Identifizierung der Gruppenlebensversicherung als Vertragswerk und derjenigen nach ihrer Einordnung als Versicherungsvertragsform in das heutige ...