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Der vorliegende Band bildet den Abschluss eines umfangreichen Forschungsprojekts zur "Zivilrechtskultur der DDR". Drei vorbereitende Bände zeigen die Rahmenbedingungen der Justiz in der DDR auf. Zudem enthalten sie bereits erste Ergebnisse aus neuen methodischen Annäherungen an das Thema, so unter anderem einen Blick auf das Selbstverständnis der Juristen durch Auswertung von Zeitzeugeninterviews.Kern des von der DFG geförderten Projekts war eine umfangreiche empirische Untersuchung, um die aus den Vorarbeiten gewonnenen Thesen überprüfen zu können. Zuvor mussten allerdings 10.000 Akten, größtenteils in erbarmungswürdigem Zustand auf dem Dachboden des Amtsgerichts Berlin-Mitte gela...
Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft? Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Anders als in den westlichen Besatzungszonen und der Bundesrepublik, wo der in der Weimarer Republik begonnene Weg hin zu einer nahezu luckenlosen gerichtlichen Verwaltungskontrolle vollendet wurde, hatte die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der SBZ und fruhen DDR kaum eine Chance. Der alliierten Gesetzgebung zufolge mussten in ganz Deutschland Verwaltungsgerichte wieder errichtet werden, sodass nach Thuringen, das hierin bereits 1945/46 vorangegangen war, zwar auch in Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt neue gesetzliche Grundlagen geschaffen wurden. In diesen schlug sich allerdings der Unwille der SED nieder, die 'eigene' Verwaltung durch unabhangige Gerichte kontrollieren zu lassen. Trotz Unvereinbarkeit mit den immer wirksamer werdenden Staatsstrukturprinzipien wie Gewalteneinheit und Zentralismus konnten die Verwaltungsgerichte dennoch fur wenige Jahre einen gewissen Rechtsschutz gewahren, bis sie 1952 mit dem proklamierten Aufbau des Sozialismus entfi elen.
Die Rechtsprechung der ersten Instanz pragt das Rechtserleben der Burger in besonderer Weise. Wie sehr wird dieser - justizorganisatorisch gesehen - "unterste" Funktionstrager durch politische und weltanschauliche Vorfragen gepragt? Raphaela Etzold geht dieser Frage durch einen Vergleich zweier Aktenbestande nach: Sie untersucht erstinstanzliche Scheidungsurteile der 1950er Jahre aus Ost- und Westdeutschland auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Umgang mit offenen Rechtsfragen. Das Familienrecht kurz nach Grundung beider Teilstaaten bietet sich fur eine solche Untersuchung an, denn die Gleichberechtigung von Mann und Frau fuhrte bei auf Wortlautebene gleichen Rechtsgrundlagen in DDR und BRD zu Reformbestrebungen und ungelosten Rechtsproblemen. Die Autorin rekonstruiert, wie die Richter sich diesen stellten und inwieweit sich in den Urteilen jeweils politische und gesellschaftliche Grosswetterlagen wiederfinden.Die Arbeit wurde mit dem Fakultatspreis 2018 der rechtswissenschaftlichen Fakultat Regensburg (juratisbona-Preis) ausgezeichnet.
Band 1 der Reihe "Jenaer Schriften zum DDR Recht" beinhaltet Aufsätze, die im Oktober 2019 anlässlich der Eröffnung der Forschungsstelle unter der Schirmherrschaft und mit Förderung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in Jena in Vortragsform präsentiert worden sind. Die hier versammelten Aufsätze fragen nach aus rechtshistorischer Perspektive bestehenden Forschungsdesideraten, was einen - bis hierhin noch nicht unternommenen - Überblick über das bisher schon Geleistete nötig macht, nach Grundbegriffen des sozialistischen "Rechts", nach dem ideologischen Rahmen/Korsett, in dem "Recht" in der DDR stattfand bzw. gestaltet wurde, nach den Strukturen, in denen in der DDR juristisches Wissen erworben wurde, weil das das Design, die Zwecksetzung und die Anwendung von Rechtsregeln durch Experten besonders prägt sowie nach dem engen Nexus zwischen "Recht" und Arbeit, der die gesamte "Rechts"-Wirklichkeit der DDR grundiert hat. Abgeschlossen wird der Band durch einen kurzen Überblick zur Arbeit der Forschungsstelle DDR-Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich Schiller-Universität Jena.
This book explores why Ethiopian kings pursued long-distance diplomatic contacts with Latin Europe in the late Middle Ages. It traces the history of more than a dozen embassies dispatched to the Latin West by the kings of Solomonic Ethiopia, a powerful Christian kingdom in the medieval Horn of Africa. Drawing on sources from Europe, Ethiopia, and Egypt, it examines the Ethiopian kings’ motivations for sending out their missions in the fifteenth and early sixteenth centuries – and argues that a desire to acquire religious treasures and foreign artisans drove this early intercontinental diplomacy. Moreover, the Ethiopian initiation of contacts with the distant Christian sphere of Latin Eur...