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Dass Rainer Hamm zu den profiliertesten Strafverteidigern hierzulande zahlt, beruht nicht nur auf seiner Tatigkeit in zahlreichen - nicht zuletzt in der Offentlichkeit viel beachteten - Strafprozessen, sondern vor allem auch auf mehr als 200 Veroffentlichungen zu aktuellen und grundsatzlichen Fragen des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts. Neben einer Reihe von Monographien, darunter das von ihm neu bearbeitete Standardwerk zur "Revision in Strafsachen", gibt es eine Vielzahl von "kleineren" Schriften und Aufsatzen, die wegen ihrer Prazision bei der Darstellung der Fragestellungen und der Bereitschaft, konventionelle Antworten in Frage zu stellen, einen wichtigen Beitrag zur rechtspolitischen und rechtsdogmatischen Diskussion liefern. Der Band sammelt - aus Anlass des 70. Geburtstags von Rainer Hamm - Arbeiten aus den letzten drei Jahrzehnten. Auch wenn einige der darin behandelten Themen durch den Gesetzgeber als erledigt erscheinen, erweist die Lekture, dass die zugrundeliegenden Probleme zumeist nicht gelost, sondern nur verschoben sind und sich rechtstheoretisch und rechtspraktisch nach wie vor stellen.
Ausgehend von dem Begriff des "Zentralen Ortes" (Christaller) untersucht Hafer die vielfältigen Bezüge der kaiserlichen Pfalz udn späteren Reichsstadt Wimpfen zu ihrem näheren und weiteren Umland. Die zunehmende Bedeutung der mächtig aufstrebenden Nachbarstadt Heilbronn, die auf fast allen Bereichen an Wimpfen vorbeizog, verwandelte das Raumsystem in ein bipolares mit sich überlagernden Macht- und Einflußsphären. Lediglich die Funktion als Oberhof, in der Hafer eine Restaufgabe der ehemaligen Pfalz erkennt, blieb Wimpfen uneingeschränkt erhalten. Zahlreiche Karten verdeutlichen die Ergebnisse. Der Autor: Dr. Andreas Hafer promovierte mit dieser Arbeit an der Technischen Hochschule Darmstadt.
In den modernen Wohlfahrtsstaaten sind Nivellierungstendenzen der sozialen Schichtung unübersehbar.Sie wirken sich auch auf die Politik des Strafens aus, die im Strafrecht und seiner Anwendung ihren Ausdruck findet. Dabei ergibt sich im ganzen das Bild eines milden Wohlfahrtsstaates, der Devianzen "unten" wie "oben" duldet und nur vereinzelt Sanktionen erhält und erhöht. Dieser Befund ergibt sich aus der Analyse der Entwicklungen der Kriminalität unddes Strafens in den modernen Gesellschaften Westeuropas und darüber hinaus den USA und Japans sowie aus Fallstudien zur Auseinandersetzung um das 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und über die Gesetzgebung zur Strafaussetzung für "Lebenslängliche".
Die Festschrift ist dem anerkannten Strafverteidiger und Honorarprofessor an der Universität Frankfurt gewidmet.
Die Frage der Strafbarkeit von Vertragsärzten beschäftigt Praxis und Lehre nach wie vor in besonderem Maße. Die vorliegende Arbeit stellt die seit einigen Jahren bestehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur – vermeintlichen – Untreue des Vertragsarztes in Frage. Der Autor arbeitet zunächst heraus, dass der Vertragsarzt bei der Verordnung von Leistungen Dritter (z.B. Arzneimittel) nicht als Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen beim Vertragsschluss mit diesen Leistungserbringern (z.B. Apotheken) fungiert. Danach widmet er sich der Fragestellung einer Vermögensbetreuungspflicht. Er nimmt eine Analyse der Stellung und Funktion des Vertragsarztes und der rechtlichen Beziehung...
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