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Die Haftung fur die Verletzung von Schutzpflichten erfasst das BGB sowohl im allgemeinen Schuld- als auch im Deliktsrecht. Trotz grosser Angleichungen der Rechtsgebiete, was Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung fur Integritatsschaden angeht, bleiben Unterschiede. Das betrifft insbesondere die Ausgestaltung der Haftung fur das Verhalten Dritter in ,278 bzw. ,831 BGB. Die Arbeit befasst sich mit der Dogmatik der Haftung fur Schutzpflichtverletzungen und der Frage, in welchen Fallen sie nach allgemeinem Schuldrecht und in welchen Fallen sie nach Deliktsrecht zu sanktionieren sind. Diesbezuglich entwickelt der Autor in Ablehnung der sog. Sonderverbindungslehre ein Zuordnungsmodell auf Grundlage der Ratio des ,278 BGB.