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Ergänzende Schutzzertifikate bieten einen hinsichtlich der Laufzeit erweiterten Patentschutz. Ihnen sind Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel zugänglich. Ein ergänzendes Schutzzertifikat kann für ein Pflanzenschutzmittel erteilt werden, wenn sein Inverkehrbringen endgültig oder – im Unterschied zu Arzneimitteln – vorläufig zugelassen wurde. Das vorliegende Buch zeigt in Weiterentwicklung zur Rechtsprechung, dass ein ergänzendes Schutzzertifikat auch nach der neuen Rechtslage bereits auf der Grundlage einer vorläufigen Zulassung für das Inverkehrbringen erteilt werden kann und rechtsbeständig ist. Ferner wird gezeigt, dass vorläufige und endgültige Zulassungen für das Inverkehrbringen nicht nur hinsichtlich der Erteilung des ergänzenden Schutzzertifikats an sich, sondern entgegen anders lautender Vorschriften auch hinsichtlich der Berechnung der Laufzeit des ergänzenden Schutzzertifikats gleich zu behandeln sind.
Die Arbeit untersucht die Frage, ob (respektive unter welchen Voraussetzungen) ein Erblasser berechtigt ist, einer Pflichtteilsberechtigten aufgrund einer von ihr vorgenommenen Abtreibung ihren Pflichtteil des Erbes gem. §2333 BGB zu entziehen. Ausgehend von der Entwicklung des Pflichtteilsentziehungsrechts in seinen Ursprüngen im römischen Recht bis hin zu der Reform des §2333 BGB im Jahr 2010, verortet die Arbeit das heutige Pflichtteilsentziehungsrecht im Kontext der relevanten Grundrechte und beschäftigt sich mit dem Sinn und Zweck der Pflichtteilsentziehung. Daran anschließend wird vor dem Hintergrund der Geschichte des Abtreibungsrechts im Strafrecht die heutige strafrechtliche R...
Der automatisierte Abruf von Kontoinformationen ermöglicht – zumindest mittelbar – weitreichende Einblicke in die persönliche Lebensführung des Betroffenen. Er wurde als Instrument zur Terrorismusbekämpfung eingeführt und mit dem Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter der Allgemeinheit gerechtfertigt, bereits nach kurzer Zeit aber entgegen der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention auch für steuerliche und sozialrechtliche Zwecke gestattet. Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtlichen Grenzen einer beständigen Ausweitung staatlicher Ermittlungsbefugnisse anhand des automatisierten Kontenabrufs. Sie zeigt auf, dass der Verwendung der auf diese Weise erlangten Erkenntnisse zum Zwecke der Aufklärung von (Nicht-)Steuerstraftaten (un-)selbstständige Beweisverwertungsverbote entgegenstehen, die sich aus dem Nemo-tenetur-Prinzip sowie dem Steuer-, Sozial- oder Bankgeheimnis bzw. deren Verletzung ergeben.
Die technische Entwicklung im Bereich der Robotik schreitet voran: Wurden Roboter in der Vergangenheit vornehmlich im industriellen Kontext eingesetzt, begegnen uns diese technischen Systeme zunehmend in anderen Bereichen. Auch ist zu beobachten, dass einige solcher Systeme »intelligenter« werden, über einen höheren Grad an Autonomie verfügen und für den Menschen nicht immer einschätzbar sind. Das Werk widmet sich der Frage, wer für Aktionen von solchen technischen Systemen rechtlich verantwortlich ist. Insbesondere wird diskutiert, wer im Schadensfall haften kann. Aus zivil- und strafrechtlicher Perspektive wird ein Blick auf die Verantwortung des Benutzers und des Herstellers geworfen. Überdies werden zukünftige Haftungskonzepte vorgestellt.
Die in der täglichen Praxis der Staatsanwaltschaften und Tatgerichte angewandte Vorschrift des § 154 StPO spielt auch in der Revisionsinstanz eine wichtige Rolle. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, welche spezifischen Probleme bei Einstellungen in der Revisionsinstanz auftreten. Die Arbeit konzentriert sich auf die Praxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, wobei sie sich auf eine Bestandsaufnahme der Jahre 2008 bis 2012 beschränkt. Anhand der eingesehenen Entscheidungen werden nicht nur die Häufigkeit, sondern auch Zweck und Anlass der Einstellungsentscheidungen untersucht. Unter besonderer Berücksichtigung der dogmatischen Grundlagen der Norm und ihrer legislatorischen Zweckbestimmung beleuchtet die Abhandlung die Besonderheit des Verfahrensstadiums der Revision. Nach Korrektur des Schuldspruchs stellt sich zudem die Frage des Umgangs mit dem Strafausspruch – welche Folgen haben der Wegfall einer oder mehrerer Taten für die zuvor durch das Tatgericht ausgeurteilte Gesamtstrafe? Abschließend wird ein Lösungsvorschlag für sachgerechte Einstellungen in der Revisionsinstanz erarbeitet.
Die Integration von zuwandernden Menschen in die Aufnahmegesellschaft stellt nach wie vor ein aktuelles Thema dar, das in dieser Arbeit erschöpfend behandelt wird. Chih-Wei Chang unterbreitet verfassungs- und staatstheoretische Konzepte mit der Rechtsentwicklung und arbeitet die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Taiwan und Deutschland im Bereich des Migrationsrechtes heraus. Er entfaltet den rechtlichen Rahmen und Gestaltung für den Integrationsprozess der Migranten.
Nicht nur Unternehmen unterliegen der Pflicht zur Rechtstreueorganisation (Compliance). Vielmehr besteht sie in allen Organisationen, in denen der Arbeitsprozess im weitesten Sinne auf mehrere Personen verteilt wird und damit Gefahren für die Normbefolgung einhergehen. Benjamin Schmittlein legt dies für Wirtschaftsverbände und Koalitionen i. S. d. Art. 9 Abs. 3 GG anhand einer umfassenden Analyse des deutschen Haftungs- und Sanktionssystems dar. Er zeigt auf, inwiefern sie als Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht einer Rechtstreueorganisationspflicht unterliegen und welche spezifischen Gefahrenquellen sie infolgedessen zu beherrschen haben.
Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung muss sich die deutsche Rechtswissenschaft immer häufiger mit Rechtsinstituten fremder Staaten auseinandersetzen. Es ist schon lange keine Seltenheit mehr, dass sich deutsche Gerichte mit der US Rechtsordnung, mitunter auch dem »amerikanischen« Schadensrecht auseinandersetzen müssen. In Anbetracht der Tatsache, dass das »amerikanische« Schadensrecht sowohl in Rechtsprechung als auch Literatur besondere Aufmerksamkeit gefunden hat, überrascht es sehr, dass bisher keine ausführliche Untersuchung der multiple damages, also des mehrfachen Schadensersatzes, stattgefunden hat. Die Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf die multiple damages u...
Offensichtlich ist, dass Fälle von Gebrauchsanmaßung mangels Zueignungsabsicht seitens des Täters straflos sind. Es liegen jedoch zwei Bestimmungen der strafbaren Gebrauchsanmaßung in Deutschland und in Taiwan vor: der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs im deutschen StGB und der Diebstahl eines Grundstücks im taiwanischen StGB. Das Ziel dieser Untersuchung besteht darin, durch die Rechtsvergleichung der Vorschriften der ausnahmsweise strafbaren Gebrauchsanmaßung in Deutschland und in Taiwan herauszufinden, ob die Gebrauchsanmaßung allgemein oder aber nur unter bestimmten Voraussetzungen strafwürdig ist. Unter welchen Voraussetzungen und aus welchen Gründen aber ist die Gebrauchsanmaßung mit Kriminalstrafe zu sühnen, falls die Gebrauchsanmaßung ausnahmsweise strafbar ist?
Welchen Einfluss hat mediale Berichterstattung auf die Durchführung und das Ergebnis von Strafprozessen? Ausgehend von dieser Frage untersucht die Arbeit die spezielle Konstellation, dass das Opfer einer Straftat sich medienwirksam zu Wort meldet. Eine systematische Analyse, was dies für das Strafverfahren und seine Struktur bedeutet, wo hier Einfallstore für Beeinträchtigungen liegen und wie diesem Einfluss begegnet werden kann, ist vor allem deshalb angezeigt, weil es schon im Verfahren besondere Verletztenrechte gibt, die dem Opfer die Chance zur Einwirkung auf das Prozessgeschehen bieten.