You may have to Search all our reviewed books and magazines, click the sign up button below to create a free account.
Few instruments in international law have become as clearly and successfully established worldwide as the 1958 New York Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards. It has continued to prove itself throughout the fourteen years since the publication of the first edition of this preeminent commentary – a period during which the Convention’s scope and application have been greatly augmented by numerous court decisions rendered in jurisdictions around the globe and regarding arbitral awards resulting from both commercial and investor-State disputes, as well as by abundant legal scholarship, calling for an updated edition. The second edition retains the book’s ...
Welches Gericht ist fur eine Klage des Zessionars gegen den Schuldner international zustandig, wenn Forderungen grenzuberschreitend abgetreten wurden oder im Wege der Legalzession ubergegangen sind? Inwieweit ist noch das Verhaltnis zwischen Zedent und Schuldner oder nunmehr dasjenige zwischen Zessionar und Schuldner ausschlaggebend? Die mitunter vom EuGH verwendete Formel, dass die Forderungsabtretung fur sich alleine keinen Einfluss auf die Bestimmung der internationalen Zustandigkeit haben konne, lasst offen, ob dies fur alle Falle der Zession und fur alle internationalen Gerichtsstande verallgemeinerungsfahig ist. Dominik Stefer unternimmt es daher, die Auswirkungen von Abtretung und Legalzession vor Klageerhebung auf die internationale Zustandigkeit unter der Brussel Ia-Verordnung aufzuzeigen. Dabei berucksichtigt er sowohl die Leitprinzipien des europaischen Zivilprozessrechts als auch rechtsordnungsubergreifende Wertungen des materiellen Zessionsrechts.
Die Abhandlungen des Bandes spannen den Bogen von der neu eingeführten Privatscheidung über den Kündigungsschutz in Italien, die EuErbVO und das italienische Kennzeichenrecht bis bin zum elektronischen Zivilprozess. Die Beiträge befassen sich mit einer Vielzahl unterschiedlicher Fragestellungen, vom Güterrecht über das Dauerthema des Haftungsumfangs bei Verkehrsunfällen, die Rechtsfigur des Project Financing und die Klauselkontrolle bis hin zu der seit der Weber-Entscheidung des EuGH wieder vermehrt in der Diskussion stehenden Torpedoklage. Auch dieser Band beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation der deutschen Judikatur und Literatur zum italienischen Recht und zum deutsch-italienischen Rechtsverkehr.
Das Fortführungsprinzip wirft zahlreiche praktisch bedeutsame Fragen für die Bilanzierungs- und Prüfungspraxis im Schnittbereich von Rechnungslegungs-, Insolvenz- und Restrukturierungsrecht auf. Ausgehend von der geltenden Rechtslage liefert das Werk eine umfassende rechtliche Analyse der Grundlagen des Fortführungsprinzips und der Auswirkungen einer (drohenden) Insolvenz darauf. Neben aktuellen Entwicklungen wie der Corona-Pandemie und dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) behandelt die Arbeit erstmals auch die einschlägige Rechtsprechung. Darüber hinaus werden erstmals die europarechtlichen Hintergründe des Fortführungsprinzips eingehend untersucht. Die Arbeit schließt mit einem Rechtsvergleich mit der Schweiz ab.
Der neue Jahrbuchband beinhaltet drei Referate, die auf dem XXV. Kongress der Associazione per gli scambi culturali tra giuristi italiani e tedeschi und ihrer Schwesterorganisation, der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen, vom 10. bis 12. Oktober 2014 in Mailand gehalten wurden und der das 50-Jährige Jubiläum beider Vereinigungen markiert. Thematisch reichen die Aufsätze in diesem Band vom Arbeitsrecht über das internationale Erbrecht bis hin zum Design- und Urheberrecht und zur grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung bei Verkehrsunfällen. Weitere Themen sind die Erwachsenenadoption, die Beteiligung Italiens am europäischen Integrationsprozess, der Unternehmenskauf, die GmbH light nach italienischem Recht und die jüngsten Änderungen im Recht der Anwaltsvergütung. Auch dieser Band enthält wiederum eine umfangreiche Dokumentation der deutschen Judikatur und Literatur zum italienischen Recht und zum deutsch-italienischen Rechtsverkehr.
Welche sachliche und personale Reichweite haben Vertrage im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht? Simon Horn untersucht diese Frage auf der Grundlage der EuGH-Rechtsprechung zum Vertragsgerichtsstand des Art. 7 Brussel Ia-VO. Dabei beobachtet er eine vis attractiva contractus, d. h. eine Ausstrahlungswirkung von Vertragen auf den ausservertraglichen Bereich. Diese Erkenntnis bildet den Ausgangspunkt einer umfassenden Studie, in deren Verlauf Horn die Auswirkungen seiner Hypothese von der Existenz einer vis attractiva contractus auf das Internationale Privatrecht und die Sondervorschriften fur Verbraucher- und Individualarbeitsvertrage untersucht. Seine Kritik der vis attractiva contractus mundet in ein Pladoyer fur die Ruckkehr zu einem funktional-relativen Vertragsbegriff, zu dessen naherer Ausgestaltung er konkrete Vorschlage unterbreitet.
Wird eine Forderung abgetreten, entsteht eine Vielzahl von rechtlichen Beziehungen zwischen den betroffenen Personen. Was ohnehin schon kompliziert anmutet, wird auf kollisionsrechtlicher Ebene noch komplexer. Die derzeit drangendste Frage ist: Welches Recht wird angewandt, wenn ein Dritter auf eine Forderung zugreifen mochte, die abgetreten wurde? Wie bestimmen wir, ob diese Abtretung ihm gegenuber wirksam ist oder nicht? Hinter diesen Fragen steht ein spannendes Zusammenspiel aus Regelungslucken, EuGH-Rechtsprechung und dem Versuch der Europaischen Kommission, ein Problem zu losen, bei dem sich die Geister der Mitgliedstaaten scheiden. Theresa Frech zeigt die aktuell bestehende Problematik unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten auf, stellt die diskutierten Losungsansatze vor und erarbeitet einen eigenen Regelungsvorschlag, welcher den Interessen samtlicher Beteiligter gerecht wird.
In Europa ist man sich einig: Das anwendbare Sachenrecht folgt der Belegenheit der Sache (lex rei sitae). Infolge dieser vermeintlichen Einigkeit sind die Vereinheitlichungsbemuhungen der EU trotz der Bedeutung des internationalen Sachenrechts fur den Binnenmarkt zuruckhaltend. Befragt man aber die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, was unter "Sachenrecht" oder einer "Sache" zu verstehen ist, bleibt vom Gesamtbild einer faktisch harmonisierten Anknupfungsregel wenig ubrig. Vor diesem Hintergrund lenkt Joseph Rumstadt den kollisionsrechtlichen Blick weg von den Objekten des Sachenrechts hin zu einem einheitlichen Mechanismus dinglicher Guterzuordnung. Er entwickelt daraus einen ubergreifenden, im europaischen Recht verankerten Anwendungsbereich fur ein internationales "Sachenrecht" fur alle Vermogensgegenstande, den er rechtsvergleichend erprobt, von anderen Systembegriffen des europaischen IPR abgrenzt und schliesslich in konkrete Normtextvorschlage giesst.