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English summary: Although of vital significance in legal practice, criminal procedural law does not provide any specific guidelines for how to deal with the confession of the defendant. Jens Andreas Sickor therefore defines the legal nature of a confession based on legal history and comparative legal theory as well as on procedural structure and the law of evidence in the StPO, the code governing criminal procedure. At the same time he critically assesses how criminal procedural practice deals with confessions. German description: Obwohl in der Praxis von uberragender Bedeutung, enthalt das Strafprozessrecht keine konkreten Vorgaben zum Umgang mit einem Gestandnis des Beschuldigten. Die Rech...
English summary: Crime is a part of world history. We also encounter it on a daily basis, be it in reality or in fictions, in the news, general or crime-theme novels, in reports, and dreams. Occasionally we are even the victim or perpetrator of crime. Our perception of crimes and criminals is strongly influenced by feelings, and often, our understanding is distorted, prejudicial, or one-sided, and for that reason, our expectations are to determine how criminal politics should operate. Scholarly reconsideration of this situation is about to help to objectify our vision and preferences. Partially based on his own research, Arthur Kreuzer describes the current, scholarly state of thought about ...
Das Werk behandelt Fragen der Verbindlichkeit und der Rangordnung an die Ärzteschaft gerichteter Verhaltensanforderungen. Ausgehend von den rechtstheoretischen Grundlagen und den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Normenhierarchie werden sämtliche Regelungen mit ärztlichem Bezug vorgestellt und auf ihre Rechtswirkungen hin untersucht. Von den Vorgaben des Völker- und Europarechts über Gesetze und Rechtsverordnungen bis zum Standesrecht, von den Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und der medizinischen Fachgesellschaften über die Regelungen des Vertragsarztrechts bis zu Fragen der ärztlichen Ethik und des medizinischen Standards wird das gesamte Gebiet des Arztrechts in praxistauglicher Weise systematisiert.
Nach Jahren der Rechtsunsicherheit ist die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik in § 3a ESchG mittlerweile gesetzlich geregelt. Die Entscheidung, wann das Verfahren im Einzelfall ausnahmsweise erlaubt ist, trifft das Gesetz jedoch nicht abschließend selbst, sondern überträgt sie sogenannten Ethikkommissionen. Das vorliegende Werk setzt sich umfassend mit deren Einrichtung, Funktion und verfassungsrechtlicher Legitimation auseinander.
Die Arbeit setzt sich mit dem Ursprung der hypothetischen Einwilligung im zivilrechtlichen Arzthaftungsrecht auseinander und untersucht ihren schrittweisen Transfer in das Strafrecht. Den Schwerpunkt bildet dabei die kontrovers diskutierte Frage des "Ob" und "Wie" einer dogmatischen Verortung der Rechtsfigur. Nach einer umfassenden Würdigung der hierzu existierenden Legitimationsmodelle sowie der gegen sie vorgebrachten Kritik zeigt die Verfasserin mögliche alternative Lösungsansätze auf, die sodann in ein - an den Vorgaben der Rechtsprechung des BGH orientiertes - praktikables und interessengerechtes Lösungsmodell münden. Dieses beinhaltet neben einer Differenzierung zwischen fahrlässigen und vorsätzlichen Aufklärungsfehlern eine Begrenzung ihres Anwendungsbereichs unter Berücksichtigung der ihr immanenten Grenzen sowie des allgemeinen Missbrauchsgedankens. Abschließend widmet sich die Verfasserin der in der Wissenschaft bislang wenig diskutierten Frage, ob und inwieweit die hypothetische Einwilligung auch jenseits des Arztstrafrechts einen legitimen Anwendungsbereich besitzt.
Eine 14-Jährige sucht zwecks Verschreibung von Kontrazeptiva ihren Frauenarzt auf, die Eltern sollen nichts davon erfahren. Muss der Gynäkologe den Eltern auf entsprechendes Verlangen Auskunft erteilen? Diese Fallkonstellation verdeutlicht das Spannungsverhältnis zwischen der ärztlichen Schweigepflicht, dem Informationsinteresse der Eltern und dem auf dem Selbstbestimmungsrecht beruhenden Geheimhaltungsinteresse des minderjährigen Kindes. Dabei stehen sich Schweigepflicht und Auskunftsanspruch diametral gegenüber. Gegenstand der Arbeit ist eine umfassende Analyse des klagbaren materiell-rechtlichen Auskunftsanspruchs der Eltern minderjähriger Kinder gegen den Arzt. Dadurch wird eine weitere ungeklärte Rechtsfrage bezüglich dieser spezifischen Patientengruppe in die Diskussion aufgenommen.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Er legt maßgeblich fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Das vorliegende Werk setzt sich mit dem Normsetzungsinstrument der Richtlinie auseinander. Besondere Beachtung findet dabei die Frage der Einordnung der Richtlinien in die Rechtsquellensystematik und die Problematik der demokratischen Legitimation des G-BA zur Normsetzung. Daran schließt sich eine ausführliche Darstellung der Verfahren zur Integration neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die ambulante und stationäre Versorgung an. In diesem Zusammenhang wird auch die Vorgehensweise des G-BA beim Richtlinienbeschluss auf der Grundlage seiner Verfahrensordnung erläutert. Dabei spielen die Grundsätze der evidenzbasierten Medizin und Gesundheitsversorgung eine besondere Rolle.