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Welche Eigentumsrechte hatten Frauen um 1800? Wie funktionierte die Rechtssprechung, wenn sie ihre Rechte am Erbe, an Grundstücken oder an Wegen und Bächen einklagten? Vor dem Jenaer Schöppenstuhl wurden zwischen 1780 und 1800 zahlreiche solcher Fälle der zivilen Gerichtsbarkeit begutachtet. Wie dabei der Spagat zwischen zeitgenössischen Vorstellungen über das Geschlechterverhältnis und die Eigentumsfähigkeit von Frauen auf der einen Seite sowie juristischen Normen und fakultativ anzuwendenden Rechten auf der anderen Seite gelang, zeigt diese Studie.
Als fundamentaler Leitwert strukturierte Eigentum den Zugang sowie die Qualität von Rechten im Alten Reich. Besonders für die Zivilrechtspraxis wird dabei sinnfällig, dass Eigentum mehr noch als Stand oder Geschlecht Unterschiede in der ständischen Gesellschaft markierte. Diesen Zusammenhang entfaltet die Studie anhand von Eigentums- und Besitzrechtskonflikten von Frauen vor dem Jenaer Hofgericht, dem höchsten Landesgericht Sachsen-Weimar-Eisenachs. Dabei werden erstmals die in den gerichtlichen Konflikten um Eigentumstransfer (Erbe), die „gerechte Forderung“ (Schuldkonflikte) und konkurrierende Eigentumsrechte (Nachbarrecht) virulenten Eigentumssemantiken sowie die mit dem Eigentum mitverhandelten gesellschaftlichen Leitbilder ausgelotet. Damit geben die Konflikte zugleich einen eindrucksvollen Einblick in das Normen- und Wertesystem der frühneuzeitlichen Gesellschaft.
La 4e de couverture indique : "Der Theologe Johann Christoph Döderlein (1746-1792) vollendete die Etablierung der Aufklärungstheologie an der vormals traditionell-lutherischen Theologischen Fakultät in Jena und trug damit zu einer Modernisierung der Universität bei. Johanna Hilpert zeigt, wie er mit seinen Schriften, in denen er eine neologische Theologie entfaltete, die deutschsprachige Aufklärungstheologie nachhaltig prägte."