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In welchem Staat kann oder muss bei grenzüberschreitenden Schadensersatzstreitigkeiten die Klage erhoben werden? Innerhalb der EU regelt die EuGVVO die internationale Zuständigkeit. Besonders komplex wird es aber, wenn sowohl vertragliche als auch deliktische Ansprüche geltend gemacht werden. Magdalena Januszkiewicz untersucht die Abgrenzung des Vertrags- und Deliktsgerichtsstands und entwickelt eine praxisgerechte Abgrenzungsformel. Stehen Vertrags- und Deliktsgerichtsstand in einem Exklusivitätsverhältnis zueinander oder steht der Klagepartei ein Wahlrecht zwischen diesen Gerichtsständen zu? Die Autorin befasst sich mit den Auswirkungen auf die zuständigkeitsspezifischen Interessen der Parteien und klärt die Grundlagen der funktionalen Qualifikation im IPR. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Haftungsregime in acht europäischen Rechtsordnungen.
The Research Handbook on International Family Law brings together a carefully selected array of experts to address legal topics pertaining to family relationships in a cross-border context, and international family law disputes. It shows how this independent field of study has developed, and continues to develop, and adeptly surveys the practice and regulation of international family law.
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Dieser Band enthält die Referate und Diskussionen der Tagung der Staatsrechtslehrervereinigung in Bremen vom 5. bis 7. Oktober 2022: VERFASSTE FREIHEIT Ino Augsberg, Helen Keller, Josef Franz Lindner: Selbstbestimmung und Fremdbestimmung in der liberalen Demokratie Antje von Ungern-Sternberg, Andreas Funke: Zugehörigkeit und Partizipation Ulrich Hufeld, Peter Bußjäger: Individuen und Intermediäre
Die Zuordnung zu einem Geschlecht hat fur die individuelle Identitat eines Menschen herausragende Bedeutung. Gleichzeitig wird diese Frage von den Rechtsordnungen der Europaischen Union nach wie vor sehr unterschiedlich beantwortet. Wahrend immer mehr Staaten dazu ubergehen, einer Person eine selbstbestimmte Entscheidung uber ihr rechtliches Geschlecht zu ermoglichen, stellen zahlreiche Staaten weiterhin hohe Anforderungen an dessen Anderung. Angesichts der Diversitat nationaler Regelungen untersucht Alix Schulz, wie das rechtliche Geschlecht eines Menschen in grenzuberschreitenden Sachverhalten bestimmt wird und welche grund- und menschenrechtlichen Vorgaben hierbei zu beachten sind.
Die Frage nach den materiellen Grenzen der Strafgesetzgebung ist bisher weder durch die strafrechtliche Rechtsgutslehre noch durch das verfassungsrechtliche Verhaltnismassigkeitsprinzip zufriedenstellend beantwortet. Mit dem verfassungsrechtlichen Schuldprinzip nimmt Inga Schuchmann einen neuen Anknupfungspunkt in den Blick. Grundlage fur die Entwicklung von inhaltlichen Massstaben ist die Beschreibung des strafrechtsspezifischen sozialethischen Unwerturteils als wirkmachtiges staatliches Fremdbild. Als solches stellt es einen staatlichen Eingriff in das vom allgemeinen Personlichkeitsrecht umfasste Recht auf Selbstdarstellung dar. Die Autorin untersucht die Rechtfertigung des Eingriffs auf seine verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und prasentiert die Ergebnisse anhand konkreter Anwendungsfalle.