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Commentary to the so-called Multilateral Instrument (MLI), which was the outcome of base erosion and profit shifting (BEPS) Action 15: developing a multilateral instrument to modify bilateral tax treaties. The German text of the various articles is provided, followed by the purpose of the provision, reference to the OECD Model, a commentary, and the implementation in Germany.
Für die Beurteilung eines internationalen Steuersachverhalts kommt es neben dem nationalen Steuerrecht nicht nur auf die genaue Anwendung des AStG, sondern auch auf die Kenntnis der DBA an. Dieser Heidelberger Kommentar bietet mit seiner systematischen, praxisnahen Kommentierung des AStG und des OECD-MA 2017 in einem Band einen präzisen ersten Zugriff auf die Instrumente des internationalen Steuerrechts und somit Entlastung in der Steuerpraxis. Im 1. Teil, der Kommentierung des AStG, liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung praxisrelevanter Probleme der Unternehmen, wie z.B. Verrechnungspreise oder Hinzurechnungsbesteuerung. Der 2. Teil enthält die Kommentierung des OECD-MA 2017 mit den wichtigsten Besonderheiten und Abweichungen der mit anderen europäischen Staaten, USA, Japan und China geschlossenen DBA vom OECD-MA. Die Neuauflage berücksichtigt u.a.: die Neukommentierung des AStG i.d.F. des ATADUmsG; den neuen Anwendungserlass zum AStG; neue Entwicklungstendenzen auf OECD-Ebene; neueste Rechtsprechung (z.B. zur Dienstleistungsbetriebsstätte).
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 10. April 2018 die Bewertung im Rahmen der Erhebung der Grundsteuer durch Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Die Einheitsbewertung ist mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist zur Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regeln weiterhin. Nach getroffener Neuregelung dürfen die beanstandeten Regelungen noch für weitere fünf Jahre ab der Verkündung - längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 - unverändert angewendet werden. Infolgedessen einigten sich der Bund und die Bundesländer zum 26. November 2019 auf das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG). Für Eigentümer von unbebauten (sog. baureifen) Grundstücken stellt sich die Frage, wie viel kostet die Grundsteuer ab 2025?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 10. April 2018 die Bewertung im Rahmen der Erhebung der Grundsteuer durch Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Die Einheitsbewertung ist mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist zur Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regeln weiterhin. Nach getroffener Neuregelung dürfen die beanstandeten Regelungen noch für weitere fünf Jahre ab der Verkündung - längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 - unverändert angewendet werden. Infolgedessen einigten sich der Bund und die Bundesländer zum 26. November 2019 auf das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG). Für Eigentümer von Einfamilienhäuser stellt sich die Frage: Wie teuer wird die Grundsteuer ab 2025?