You may have to Search all our reviewed books and magazines, click the sign up button below to create a free account.
As the struggle to combat tax abuse and tax avoidance gains momentum, ways of making a tax jurisdiction ‘manipulation-proof’ continue to proliferate, from new or revised provisions in model tax treaties to a dramatic increase in the number and variety of anti-abuse and anti-avoidance rules at all levels of government. These measures interact with national tax systems, general anti-abuse clauses and tax treaties. The conflicts and other legal difficulties that inevitably result deserve intensive scrutiny. This book provides an in-depth analysis of current issues concerning the relations of various anti-abuse rules to each other and their impact on the application of tax treaties. The topi...
Für die Beurteilung eines internationalen Steuersachverhalts kommt es neben dem nationalen Steuerrecht nicht nur auf die genaue Anwendung des AStG, sondern auch auf die Kenntnis der DBA an. Dieser Heidelberger Kommentar bietet mit seiner systematischen, praxisnahen Kommentierung des AStG und des OECD-MA 2017 in einem Band einen präzisen ersten Zugriff auf die Instrumente des internationalen Steuerrechts und somit Entlastung in der Steuerpraxis. Im 1. Teil, der Kommentierung des AStG, liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung praxisrelevanter Probleme der Unternehmen, wie z.B. Verrechnungspreise oder Hinzurechnungsbesteuerung. Der 2. Teil enthält die Kommentierung des OECD-MA 2017 mit den wichtigsten Besonderheiten und Abweichungen der mit anderen europäischen Staaten, USA, Japan und China geschlossenen DBA vom OECD-MA. Die Neuauflage berücksichtigt u.a.: die Neukommentierung des AStG i.d.F. des ATADUmsG; den neuen Anwendungserlass zum AStG; neue Entwicklungstendenzen auf OECD-Ebene; neueste Rechtsprechung (z.B. zur Dienstleistungsbetriebsstätte).
Kommunalfinanzen reflektieren gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen wie z.B. soziale Spaltung, Migrationsbewegungen oder Rezessionen. Die daraus resultierenden Herausforderungen können einen Kommunalhaushalt vor immense Probleme stellen. Dieses Buch ist bundesweit einsetzbar und analysiert die Grundzüge der Kommunalfinanzen praxisnah und anschaulich anhand von sieben häufigen Problemlagen wie z.B. Haushaltsdefizit, Gemeindefinanzreform oder Fiskalföderalismus. Es gibt keine Beschränkung auf Stadtfinanzen, auch Kreisfinanzen werden beleuchtet. Über die Analyse hinaus werden profunde und z.T. weitreichende Lösungsansätze aufgezeigt – damit eine möglichst hohe Lebensqualität in den Kommunen erhalten bleibt.
Die GrSt in Deutschland weist in ihrer Ausgestaltung fundamentale Mängel auf und ist ohne Zweifel dringend reformbedürftig. Die überwiegende Kritik richtet sich an die Verwendung von vollständig veralteten Einheitswerten als Grundlage für die Bemessung der GrSt. Dies verhindert, dass die Steuer ihrem eigenen Besteuerungskonzept – dem Zugriff auf periodisch aktualisierte sowie realitätsnah bewertete Steuerobjekte – gerecht werden kann. Die stattdessen weit rückwärts gerichtete Besteuerungsgrundlage auf den 01.01.1964 bzw. 01.01.1935 hat sich nicht nur von den heute realen Grundstückswerten erheblich entfernt, sondern zugleich zu einer problematischen Verschiebung der Wertrelation...
Geschäftsmodelle in der digitalen Ökonomie, die darauf angelegt sind, Gewinne aus der Nutzung von Daten zu erzielen, stellen die herrschenden Regeln der Gewinnbesteuerung vor besondere und neuartige Herausforderungen. Das fängt bereits bei der rechtlichen Zuordnung der Daten an, die wiederum für die Einordnung als steuerbilanzrechtliches Wirtschaftsgut von Bedeutung ist. Im internationalen Kontext ist entscheidend, wo die Wertschöpfung zu verorten ist und welchem Staat das Besteuerungsrecht deshalb zusteht. Hier setzt die Arbeit von Stephan Kristl an, indem der Datenfluss im Automobilkonzern steuerlich gewürdigt wird.
Die Grundsteuer in Deutschland weist in ihrer Ausgestaltung fundamentale Mängel auf und ist ohne Zweifel dringend reformbedürftig. Die überwiegende Kritik richtet sich an die Verwendung von vollständig veralteten Einheitswerten als Grundlage für die Bemessung der GrSt. Dies verhindert, dass die Steuer ihrem eigenen Besteuerungskonzept - dem Zugriff auf periodisch aktualisierte sowie realitätsnah bewertete Steuerobjekte - gerecht werden kann. Die stattdessen weit rückwärts gerichtete Besteuerungsgrundlage auf den 01.01.1964 bzw. 01.01.1935 hat sich nicht nur von den heute realen Grundstückswerten erheblich entfernt, sondern zugleich zu einer problematischen Verschiebung der Wertrelat...