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Für die Beurteilung eines internationalen Steuersachverhalts kommt es nicht nur auf die genaue Anwendung des AStG, sondern auch auf die Kenntnis der DBA an. Der nunmehr in 2. Auflage vorliegende Heidelberger Kommentar bietet mit einer systematischen, praxisorientierten Kommentierung des AStG und des OECD-Musterabkommens in einem Band einen präzisen 1. Zugriff auf die Instrumente des internationalen Steuerrechts und somit Entlastung in der Beraterpraxis. Die Neuauflage war vor allem durch das Update 2010 des OECD-Musterabkommens (insbesondere mit den zentralen Änderungen des Art. 7) sowie die fortwährenden Änderungen des AStG durch die jährlichen Jahressteuergesetze notwendig geworden. ...
Commentary on the German Foreign Tax Law and tax treaties. The law is stated as at May 2016.
Für die Beurteilung eines internationalen Steuersachverhalts kommt es neben dem nationalen Steuerrecht nicht nur auf die genaue Anwendung des AStG, sondern auch auf die Kenntnis der DBA an. Dieser Heidelberger Kommentar bietet mit seiner systematischen, praxisnahen Kommentierung des AStG und des OECD-MA 2017 in einem Band einen präzisen ersten Zugriff auf die Instrumente des internationalen Steuerrechts und somit Entlastung in der Steuerpraxis. Im 1. Teil, der Kommentierung des AStG, liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung praxisrelevanter Probleme der Unternehmen, wie z.B. Verrechnungspreise oder Hinzurechnungsbesteuerung. Der 2. Teil enthält die Kommentierung des OECD-MA 2017 mit den wichtigsten Besonderheiten und Abweichungen der mit anderen europäischen Staaten, USA, Japan und China geschlossenen DBA vom OECD-MA. Die Neuauflage berücksichtigt u.a.: die Neukommentierung des AStG i.d.F. des ATADUmsG; den neuen Anwendungserlass zum AStG; neue Entwicklungstendenzen auf OECD-Ebene; neueste Rechtsprechung (z.B. zur Dienstleistungsbetriebsstätte).
Das Handbuch "Der Deutsche Wirtschaftsanwalt" entwickelt sich zu einer kleinen Erfolgsgeschichte. Es hat all den Unternehmen, die rechtlichen Rat suchten, geholfen, den richtigen Partner zu finden. Und guter Rat ist Geldes wert. Haufig bilden sich so auch langfristige personliche Beziehungen in der Zusammenarbeit. "Der Deutsche Wirtschaftsanwalt" hat eine Auswahl von 250 Kanzleien getroffen, die portratiert sowie mit ihren jeweils besonderen Kompetenzen und Ansprechpartnern dargestellt werdenDas Spektrum der Auswahl reicht von grossen Sozietaten mit einem Full-Service-Angebot bishin zu hochspezialisierten Anwaltsboutiquen. Dadurch ist "Der Deutsche Wirtschaftsanwalt"genau auf die Bedurfnisse der Rechtsabteilungen der Unternehmen zugeschnitten.
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