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The Congressional Record is the official record of the proceedings and debates of the United States Congress. It is published daily when Congress is in session. The Congressional Record began publication in 1873. Debates for sessions prior to 1873 are recorded in The Debates and Proceedings in the Congress of the United States (1789-1824), the Register of Debates in Congress (1824-1837), and the Congressional Globe (1833-1873)
Das vorliegende Werk stellt die Lehre von der strafrechtlichen Zurechnung in ihren historischen und systematischen Zusammenhängen dar, wie sie sich in der Schweiz bis zur Gegenwart entwickelt hat. Über ein Jahrzehnt nach Erscheinen der Vorauflage war eine Überarbeitung des vorliegenden Bandes mehr als dringlich; er ist auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Doktrin gebracht worden. Dabei liegt das Augenmerk auf der umfangreichen Praxis des Bundesgerichts. Die Literaturnachweise hingegen beschränken sich zur Hauptsache auf die gängigen Lehrbücher und Kommentare. Die Menge an Monografien, Beiträgen in Zeit- und Festschriften, von Urteilsanmerkungen ganz zu schweigen, lässt deren Berücksichtigung in einem Lehrbuch nicht mehr zu, ohne seine inhärenten Begrenzungen zu sprengen. Einzelfragen sind der Beantwortung durch die Kommentarliteratur anheimgestellt. In den Grundlinien entspricht das Werk der Vorauflage. Bedingt durch den Autorenwechsel sind indessen einzelne Positionen einer kritischen Prüfung unterzogen und, wo nötig, revidiert worden. Ein Gesetzes- und ein ausführliches Sachregister sollen die Benutzung der Neuauflage erleichtern.
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Der Besondere Teil des Strafgesetzbuches ist seit der letzten Auflage um verschiedene neue oder neu gefasste Tatbestände erweitert worden, die es zu erläutern gilt: den unrechtmässigen Bezug von Sozialleistungen (Art. 148a StGB), die Zwangsheirat (Art. 181a StGB), die Ergänzung des Hacking-Tatbestandes (Art. 143bis Abs. 2 StGB), das Verschwindenlassen (Art. 185bis StGB), revidierte Sexualdelikte wie das Ausnützen sexueller Handlungen und die Pornografie (Art. 195–197 StGB) sowie weitere, weniger bedeutsame Änderungen. Die umfangreiche Praxis des Bundesgerichts ist auf ihrem aktuellen Stand eingearbeitet und wird kritisch analysiert. Eigene Positionen sind ebenfalls einer kritischen Würdigung unterzogen und, wo nötig, revidiert worden. Das Werk enthält weiter Hinweise auf ausgewählte Publikationen. Ein Gesetzes- und ein ausführliches Sachregister erleichtern die Benutzung der Neuauflage.
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