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English summary: Mirjam Lubrich analyses the peculiarities of recourse claims made by jointly liable parties under the framework of the Brussels Ia Regulation, focussing on the issue of jurisdiction. German description Mirjam Lubrich untersucht die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Gesamtschuldnerruckgriffs im Rahmen der Europaischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO). Im Mittelpunkt steht die Frage nach der internationalen Zustandigkeit fur eine Ruckgriffsklage eines Gesamtschuldners gegen einen anderen Gesamtschuldner. Das materielle Recht sieht hierfur verschiedene Ruckgriffsmoglichkeiten (originarer Ausgleichsanspruch und Ruckgriff aus ubergeleitetem Recht) vor. Anders als im europaischen Kollisionsrecht der Rom I- und Rom II-VO existiert eine besondere Zustandigkeitsnorm fur den Gesamtschuldnerruckgriff indes nicht. Anhand der zustandigkeitsrechtlichen Wertungen und unter Einbeziehung rechtsvergleichender Erkenntnisse entwickelt Mirjam Lubrich ein einheitliches Zustandigkeitskonzept, das nicht zu Differenzierungen bei der Qualifikation des jeweils geltend gemachten Ruckgriffsanspruchs zwingt.
English summary: Felix Berner brings current issues, legal-historical and comparative sources together for his study of method pluralism in international private law, developing a model to reveal its driving interests and systemise it. German description: Die Geschichte des Internationalen Privatrechts ist eine Geschichte des Methodenpluralismus. Durch die Europaisierung des Internationalen Privatrechts bestimmen die Konflikte zwischen den verschiedenen Methoden nun auch das geltende Recht. Felix Berner entwickelt ein Saulenmodell, welches den Methodenpluralismus des Kollisionsrechts als Spannungsfeld zwischen Kollisionsnormen, Hoheitsinteressen und wohlerworbenen Rechten beschreibt. Dieses Modell soll die im Kollisionsrecht wirkenden Interessen offenlegen und das Internationale Privatrecht systematisieren. Ferner bietet es Anhaltspunkte, einzelne Fragen des Internationalen Privatrechts zu beantworten. Dies vertieft er am Beispiel von drei aktuellen Fragen: drittstaatliche Eingriffsnormen, die kollisionsrechtliche Behandlung der Leih- bzw. Mietmutterschaft und der gleichgeschlechtlichen Ehe.
Die Vorschriften in Art. 17 ff. Brussel Ia-VO und Art. 6 Rom I-VO sollen Verbraucher bei grenzuberschreitenden Geschaften im europaischen Binnenmarkt schutzen. Der EuGH hat den situativen Anwendungsbereich dieser Verbraucherschutzvorschriften immer weiter ausgelegt und dafur rege Kritik erfahren. Marc Dietrich nahert sich den Problemen bei der Auslegung des situativen Anwendungsbereiches durch einen umfangreichen Vergleich der europaischen Vorschriften mit der Rechtslage in den USA. Aus einer weitreichenden Analyse des US-Fallrechts, bundesstaatlicher Normen und der Vorschriften des Second Restatement of Conflict of Laws entwickelt er einen unternehmerzentrierten Ansatz zur Losung des Auslegungsproblems und setzt sich im Anschluss mit den Auswirkungen der Verbote der neuen Geoblocking-VO auf den unternehmerzentrierten Ansatz auseinander.
Welche sachliche und personale Reichweite haben Vertrage im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht? Simon Horn untersucht diese Frage auf der Grundlage der EuGH-Rechtsprechung zum Vertragsgerichtsstand des Art. 7 Brussel Ia-VO. Dabei beobachtet er eine vis attractiva contractus, d. h. eine Ausstrahlungswirkung von Vertragen auf den ausservertraglichen Bereich. Diese Erkenntnis bildet den Ausgangspunkt einer umfassenden Studie, in deren Verlauf Horn die Auswirkungen seiner Hypothese von der Existenz einer vis attractiva contractus auf das Internationale Privatrecht und die Sondervorschriften fur Verbraucher- und Individualarbeitsvertrage untersucht. Seine Kritik der vis attractiva contractus mundet in ein Pladoyer fur die Ruckkehr zu einem funktional-relativen Vertragsbegriff, zu dessen naherer Ausgestaltung er konkrete Vorschlage unterbreitet.
In welchem Staat kann oder muss bei grenzüberschreitenden Schadensersatzstreitigkeiten die Klage erhoben werden? Innerhalb der EU regelt die EuGVVO die internationale Zuständigkeit. Besonders komplex wird es aber, wenn sowohl vertragliche als auch deliktische Ansprüche geltend gemacht werden. Magdalena Januszkiewicz untersucht die Abgrenzung des Vertrags- und Deliktsgerichtsstands und entwickelt eine praxisgerechte Abgrenzungsformel. Stehen Vertrags- und Deliktsgerichtsstand in einem Exklusivitätsverhältnis zueinander oder steht der Klagepartei ein Wahlrecht zwischen diesen Gerichtsständen zu? Die Autorin befasst sich mit den Auswirkungen auf die zuständigkeitsspezifischen Interessen der Parteien und klärt die Grundlagen der funktionalen Qualifikation im IPR. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Haftungsregime in acht europäischen Rechtsordnungen.
Obwohl der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft manchen Rechtsordnungen schon seit mehr als zwei Jahrhunderten bekannt ist, stellt das Institut auch heute noch Rechtsprechung und Lehre vor große Herausforderungen. Die vorliegende Arbeit möchte einen Beitrag zum besseren Verständnis des Instituts sowie zur grundlegenden Frage leisten, ob es sich empfiehlt, einen solchen Gerichtsstand überhaupt in das Recht der internationalen Zuständigkeit aufzunehmen. Dazu wird in einem ersten Teil ein umfangreicher Rechtsvergleich zwischen dem englischen, französischen, österreichischen und dem europäischen Recht vorgenommen. Im zweiten Teil erfolgt eine umfassende Analyse der involvierten Zuständigkeitsinteressen. Im dritten Teil wird die Diskussion um eine praktische Facette, die Debatte um die sogenannten «Menschenrechtsklagen» gegen Unternehmen, ergänzt.
Welches Gericht ist fur eine Klage des Zessionars gegen den Schuldner international zustandig, wenn Forderungen grenzuberschreitend abgetreten wurden oder im Wege der Legalzession ubergegangen sind? Inwieweit ist noch das Verhaltnis zwischen Zedent und Schuldner oder nunmehr dasjenige zwischen Zessionar und Schuldner ausschlaggebend? Die mitunter vom EuGH verwendete Formel, dass die Forderungsabtretung fur sich alleine keinen Einfluss auf die Bestimmung der internationalen Zustandigkeit haben konne, lasst offen, ob dies fur alle Falle der Zession und fur alle internationalen Gerichtsstande verallgemeinerungsfahig ist. Dominik Stefer unternimmt es daher, die Auswirkungen von Abtretung und Legalzession vor Klageerhebung auf die internationale Zustandigkeit unter der Brussel Ia-Verordnung aufzuzeigen. Dabei berucksichtigt er sowohl die Leitprinzipien des europaischen Zivilprozessrechts als auch rechtsordnungsubergreifende Wertungen des materiellen Zessionsrechts.
Wie sich Geschlechternormen auf die Erinnerung und ihre Darstellung in zeitgenössischen Erzähltexten jüdischer Autorinnen und Autoren auswirken. Die Zusammenhänge zwischen Gedächtnisdarstellungen und Geschlechternormen und -bildern in der neueren jüdischen Literatur sind vielfältig: Prozesse des Erinnerns und Vergessens werden als geschlechtertypisch inszeniert; die Funktionsweisen des menschlichen Gedächtnisses werden in den Kontext von Geschlechterperformanzen gestellt; Gedächtnismetaphern sowie Sexualisierungen als Tabubruchstrategie produzieren Geschlechtercodierungen der so dargestellten Gedächtnisse; geschlechtertypische Erfahrungen führen zu unterschiedlichen Auswirkungen d...
Nur wenige Namen in der Schweiz sind so eng mit dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und dem Internationalen Privatrecht der Schweiz verknüpft wie derjenige von Jolanta Kren Kostkiewicz. Für mehr als eine Generation Juristinnen und Juristen, seien es Praktiker, Studierende oder Akademiker, ist der Griff zu einem der zahlreichen Werke Jolanta Kren Kostkiewicz' mittlerweile ein zwingender Schritt auf dem Weg, in diesen Rechtsgebieten die Rechtsnorm, die Rechtsprechung dazu, eine systematische Einführung oder eine gründliche Auseinandersetzung mit einer Auslegungsfrage zu finden. Die vorliegende Festschrift widerspiegelt Vielfalt und Reichtum des wissenschaftlichen Werkes der Geehrten. D...
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