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Regelungen zum Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb sollen den fairen Interessenausgleich aller am Wettbewerb Beteiligten gewährleisten. Das europäische Recht weist diesbezüglich jedoch noch erhebliche Lücken auf: Bis heute gibt es kein einheitliches, systematisch geschlossenes und in ganz Europa gleichermaßen geltendes Lauterkeitsrecht – obwohl der Rechtsangleichung gerade auch in diesem Teil des Wirtschaftsrechts vor dem Hintergrund fortschreitender Europäisierung maßgebliche Bedeutung zukommt. Die Dissertation untersucht, ob und inwieweit eine weitergehende Harmonisierung in diesem Rechtsbereich möglich und aussichtsreich ist. Ausgehend von der These, dass sich eine effektive ...
Die Integration von zuwandernden Menschen in die Aufnahmegesellschaft stellt nach wie vor ein aktuelles Thema dar, das in dieser Arbeit erschöpfend behandelt wird. Chih-Wei Chang unterbreitet verfassungs- und staatstheoretische Konzepte mit der Rechtsentwicklung und arbeitet die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Taiwan und Deutschland im Bereich des Migrationsrechtes heraus. Er entfaltet den rechtlichen Rahmen und Gestaltung für den Integrationsprozess der Migranten.
Die in der täglichen Praxis der Staatsanwaltschaften und Tatgerichte angewandte Vorschrift des § 154 StPO spielt auch in der Revisionsinstanz eine wichtige Rolle. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, welche spezifischen Probleme bei Einstellungen in der Revisionsinstanz auftreten. Die Arbeit konzentriert sich auf die Praxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, wobei sie sich auf eine Bestandsaufnahme der Jahre 2008 bis 2012 beschränkt. Anhand der eingesehenen Entscheidungen werden nicht nur die Häufigkeit, sondern auch Zweck und Anlass der Einstellungsentscheidungen untersucht. Unter besonderer Berücksichtigung der dogmatischen Grundlagen der Norm und ihrer legislatorischen Zweckbestimmung beleuchtet die Abhandlung die Besonderheit des Verfahrensstadiums der Revision. Nach Korrektur des Schuldspruchs stellt sich zudem die Frage des Umgangs mit dem Strafausspruch – welche Folgen haben der Wegfall einer oder mehrerer Taten für die zuvor durch das Tatgericht ausgeurteilte Gesamtstrafe? Abschließend wird ein Lösungsvorschlag für sachgerechte Einstellungen in der Revisionsinstanz erarbeitet.
Bereits seit den Anfängen des Patentrechts sind Algorithmen als mathematische Methoden von einer Patentierung ausgeschlossen. Während dieser Ausschluss einerseits nur noch selten in Frage gestellt wird, erlangt andererseits die Patentierung von Computerprogrammen bzw. computerimplementierten Erfindungen eine immer größere Bedeutung in der Praxis, obwohl jedem Computerprogramm ein Algorithmus zugrunde liegt. Angesichts dieses augenscheinlichen Widerspruchs stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen Algorithmen einem Patentschutz zugänglich sein sollen – und damit auch die sie umsetzenden Computerprogramme. Dabei ist es nicht nur von Bedeutung, ob Algorithmen als solche schutzfähig sind, sondern gerade auch, wie es um die Patentierung von Erfindungen bestellt ist, die neben Algorith-men weitere Merkmale bzw. Lehren enthalten.
Der automatisierte Abruf von Kontoinformationen ermöglicht – zumindest mittelbar – weitreichende Einblicke in die persönliche Lebensführung des Betroffenen. Er wurde als Instrument zur Terrorismusbekämpfung eingeführt und mit dem Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter der Allgemeinheit gerechtfertigt, bereits nach kurzer Zeit aber entgegen der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention auch für steuerliche und sozialrechtliche Zwecke gestattet. Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtlichen Grenzen einer beständigen Ausweitung staatlicher Ermittlungsbefugnisse anhand des automatisierten Kontenabrufs. Sie zeigt auf, dass der Verwendung der auf diese Weise erlangten Erkenntnisse zum Zwecke der Aufklärung von (Nicht-)Steuerstraftaten (un-)selbstständige Beweisverwertungsverbote entgegenstehen, die sich aus dem Nemo-tenetur-Prinzip sowie dem Steuer-, Sozial- oder Bankgeheimnis bzw. deren Verletzung ergeben.
Die vorliegende Dissertation beschäftigt sich mit den Herausforderungen des demografischen Wandels für die Verwaltungsorganisation. Sie untersucht, ob und wie sich der demografische Wandel auf die Strukturen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland auswirkt und was dies für die öffentliche Verwaltung bedeutet. Insbesondere stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Anpassung der Verwaltungsstrukturen und inwieweit eine solche durch die rechtlichen Rahmenbedingungen determiniert ist. Im Fokus der Untersuchung stehen dabei mögliche Ansätze für eine demografieresiliente Ausgestaltung von Verwaltungsorganisation.
Ergänzende Schutzzertifikate bieten einen hinsichtlich der Laufzeit erweiterten Patentschutz. Ihnen sind Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel zugänglich. Ein ergänzendes Schutzzertifikat kann für ein Pflanzenschutzmittel erteilt werden, wenn sein Inverkehrbringen endgültig oder – im Unterschied zu Arzneimitteln – vorläufig zugelassen wurde. Das vorliegende Buch zeigt in Weiterentwicklung zur Rechtsprechung, dass ein ergänzendes Schutzzertifikat auch nach der neuen Rechtslage bereits auf der Grundlage einer vorläufigen Zulassung für das Inverkehrbringen erteilt werden kann und rechtsbeständig ist. Ferner wird gezeigt, dass vorläufige und endgültige Zulassungen für das Inverkehrbringen nicht nur hinsichtlich der Erteilung des ergänzenden Schutzzertifikats an sich, sondern entgegen anders lautender Vorschriften auch hinsichtlich der Berechnung der Laufzeit des ergänzenden Schutzzertifikats gleich zu behandeln sind.
Das Buch folgt der Ausgangsvermutung, dass die EU nach wie vor keine kohärente Immaterialgüterrechtspolitik verfolgt, sondern über punktuelle, meist anlassbezogene Maßnahmen agiert. Die Schutzrechte erfüllen die ihnen zugedachten Funktionen damit oft nicht. Vor allem entfalten sie nicht ihr volles Potenzial für den Binnenmarkt.Untersucht wird, inwieweit die Regelungen der einzelnen Schutzrechte in sich selbst, im Verhältnis zu einander sowie zum sie umgebenden Wettbewerbsrecht, aber auch zum nationalen Recht funktionsadäquat sind.Dieser breit angelegte Gesamtblick auf den Acquis Communautaire erlaubt es aufzuzeigen, wo Handlungsbedarf besteht, wie alternative Regelungen aussehen könnten und welche Mechanismen dafür zur Verfügung stehen.
Nicht nur Unternehmen unterliegen der Pflicht zur Rechtstreueorganisation (Compliance). Vielmehr besteht sie in allen Organisationen, in denen der Arbeitsprozess im weitesten Sinne auf mehrere Personen verteilt wird und damit Gefahren für die Normbefolgung einhergehen. Benjamin Schmittlein legt dies für Wirtschaftsverbände und Koalitionen i. S. d. Art. 9 Abs. 3 GG anhand einer umfassenden Analyse des deutschen Haftungs- und Sanktionssystems dar. Er zeigt auf, inwiefern sie als Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht einer Rechtstreueorganisationspflicht unterliegen und welche spezifischen Gefahrenquellen sie infolgedessen zu beherrschen haben.
Das vorliegende Werk befasst sich mit der kriminalpolitischen Notwendigkeit einer allgemeinen Strafzumessungsregelung als Mittel zur Steigerung der Kooperationsbereitschaft von Straftätern zur Straftatenaufklärung und Kriminalitätsprävention im Bereich organisierter Kriminalität und des Terrorismus (der sogenannten »großen« Kronzeugenregelung). Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf der Rechtskonformität der Neuregelung in § 46b StGB, welche im Jahr 2009 durch das »43. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches bei Aufklärungs- und Präventionshilfe« in den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches aufgenommen wurde und im Jahr 2013 durch das »Sechsundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz – Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (46. StrÄndG)« auf tatbestandlicher Ebene erheblich eingeschränkt wurde.