You may have to Search all our reviewed books and magazines, click the sign up button below to create a free account.
English summary: Wolfgang Kahl deals with general right of liberty in the German constitution, Article 2 Sub-Section 1. He takes a look at this provision from the perspective of competing fundamental rights. Taking the general right of personality (protection of privacy) as an example, he gives a critical examination of the judicial decisions of the Bundesverfassungsgericht and the systematic fundamental understanding which is expressed in them, either explicity or implicitly. German description: Der Art. 2 Abs. 1 bildet das Hauptfreiheitsrecht des Grundgesetzes. Trotz ihrer fundamentalen Bedeutung zahlt diese Bestimmung jedoch bis heute zu den am wenigsten geklarten Grundrechten. Wolfgang K...
None
Die Edition „Ius Publicum Europaeum“ behandelt das Verfassungsrecht nebst Verfassungsprozessrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien. Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Die einzelnen Länd...
English summary: In the present-day theory of constitutional and administrative law, the concept of the relationship between law, administration and the individual continues to be seen from a lawmaking standpoint. One of its dogmas is that the administration should regard a parliamentary law as applicable even if in doing so it has to bring about or accept a situation which is contrary to the constitution. In this work, Hans-Detlef Horn gives the reader a new analysis of this problem, surveying it on the basis of constitutional law as seen from the dogmatical and the theoretical angle and coordinates the dependence of administrative action on the law and the obligation of each administration...
Die Bedeutung von bürgerschaftlichem Engagement wird in den Sozialwissenschaften seit Jahren diskutiert, in den Rechtswissenschaften hingegen kaum. Dabei ist es gerade die verfassungsrechtliche Einordnung von bürgerschaftlichem Engagement, die im Hinblick auf eine mögliche Förderung von Engagement und der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung ist. An ihr hat sich eine Aufgabenteilung zwischen Staat und Engagierten als Teil der Gesellschaft zu orientieren. Ausgehend von einer Begriffsklärung und der Verortung von bürgerschaftlichem Engagement im Verhältnis von Staat und Gesellschaft werden Verfassungsprinzipien und Grundrechte auf ihre Relevanz in Bezug auf bürgerschaftliches Engagement untersucht, wobei der Engagierte als Grundrechtsträger im Mittelpunkt steht.
Die Arbeit widmet sich dem Kernpunkt aller Bundesstaatlichkeit, nämlich der Frage, welches Maß an bundesstaatlicher Integration in einem bundesstaatlichen Gebilde notwendig ist. Im Mittelpunkt stehen hierbei gerade auch Überlegungen, wann diesbezüglich ein Grad erreicht ist, der die Leistungsfähigkeit des Bundesstaates gefährdet. Die Untersuchung nähert sich ihrem juristischen Kern über eine zunehmende Konkretisierung von allgemeinpolitischen Beobachtungen über politwissenschaftliche und empirische Erwägungen und mündet am Ende in verfassungspolitische Handlungsempfehlungen. Dabei wird insbesondere dem normativen Leistungsvermögen der im Grundgesetz enthaltenen Formeln von der «...
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 1964, die Auslieferung eines auslandischen Straftaters sei auch dann zulassig, wenn dem Betroffenen im Ausland die Todesstrafe droht. Ausgehend von dieser Entscheidung untersucht der Verfasser den Stellenwert des Rechts auf Leben, das nach heutiger Auffassung einen -Hochstwert- in der Werteordnung des Grundgesetzes darstellt. Der Verfasser kommt zum Ergebnis, die Auslieferung sei in einem solchen Fall heute verfassungswidrig. Rechtsvergleiche mit der Schweiz und Osterreich sowie eine Untersuchung der -Ubergabe- gemass NATO-Truppenstatut runden das Ergebnis ab. Im Anschluss untersucht der Verfasser, ob aufenthaltsbeendende Massnahmen des Auslandergesetzes und des Asylverfahrensgesetzes zulassig sind, wenn dem Betroffenen im Ausland Lebensgefahr droht. Diese Frage wird lediglich fur den Fall einer erheblichen, auf andere Weise nicht abwendbaren Gefahr fur die Sicherheit und den Bestand des Staates bejaht."