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Unveränderter Nachdruck der Originalausgabe von 1861.
Murray surveys literature written by lawyers for their amusement, and the amusement of their peers. Much of this genre is humorous; it includes such forms as law lyrics, whimsical dissertations, reports in verse and facetious precedents. Other examples, such as proverbs and memorial verses, have a didactic intent. A final group includes elegantly written legal works and examples based on literary conventions. Moving from the textual to the visual, Murray also considers illustrated law books and legal livres de luxe. An appealing survey, it is also a useful starting point for further research into this fascinating genre. xiv, 302, [2] pp. Frontispiece. Illustrations. Plates.
A selection of outstanding papers from the 24th British Legal History Conference, celebrating scholarship in comparative legal history.
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Die Studie untersucht das Phänomen der spätmittelalterlichen Oberhöfe am Beispiel der Gerichte in Frankfurt, Gelnhausen und Ingelheim in vergleichender Perspektive. Dabei rekonstruiert der Autor die Entstehung, Wirkungsweise und grundsätzliche Funktionsmechanismen von mit nichtstudierten Schöffen (»Laien«) besetzten Oberhöfen und zeigt ihre Bedeutung als neue Vernetzung der Gerichte innerhalb vielschichtiger Gerichtslandschaften. Er arbeitet heraus, dass größere Oberhöfe letztlich in zwei Richtungen wirken konnten, nämlich einerseits nach innen, indem sie eine organisierte, binnenstrukturierte, in gewisser Weise »professionalisierte« Gerichtsbarkeit notwendig machten. Andererseits konnten sie teilweise in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet nach außen rechtsvereinheitlichend wirken, indem sie anderen Gerichten Rechtsauskunft gaben.
History of Universities XXXV/2 contains the customary mix of learned articles and book reviews which makes this publication an indispensable tool for the historian of higher education.
Organisationsformen von Gericht und Prozess In der Prozessrechtsgeschichte gab es zwei große Epochen: die ohne staatliches Gewaltmonopol und diejenige mit staatlichem Gewaltmonopol seit 1495. Das Studienbuch zeigt, wo und in welchem historischen Umfeld diese Weichenstellungen entstanden sind und welche anderen Möglichkeiten es gab und bis heute gibt, Gericht und Prozess zu organisieren. Dabei geht es immer um den Zusammenhang von Staatsgewalt (Herrschaft, Obrigkeit) und Professionalisierung der Juristen (gelehrtes, ungelehrtes Recht). Die Untersuchung erstreckt sich von der Völkerwanderungszeit bis zur Gegenwart, sie berücksichtigt älteste einheimische und auch kirchliche Traditionen. Zahlreiche Quellen und Beispiele zeigen, wie Recht und Gericht in der Praxis funktionierten. So wird hier Grundwissen zum einem zentralen Thema der Rechtsgeschichte anschaulich und lebensnah vermittelt.