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Crimes against humanity were one of the three categories of crimes elaborated in the Nuremberg Charter. However, unlike genocide and war crimes, they were never set out in a comprehensive international convention. This book represents an effort to complete the Nuremberg legacy by filling this gap. It contains a complete text of a proposed convention on crimes against humanity in English and in French, a comprehensive history of the proposed convention, and fifteen original papers written by leading experts on international criminal law. The papers contain reflections on various aspects of crimes against humanity, including gender crimes, universal jurisdiction, the history of codification efforts, the responsibility to protect, ethnic cleansing, peace and justice dilemmas, amnesties and immunities, the jurisprudence of the ad hoc tribunals, the definition of the crime in customary international law, the ICC definition, the architecture of international criminal justice, modes of criminal participation, crimes against humanity and terrorism, and the inter-state enforcement regime.
Die Frage der Strafbarkeit von Vertragsärzten beschäftigt Praxis und Lehre nach wie vor in besonderem Maße. Die vorliegende Arbeit stellt die seit einigen Jahren bestehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur – vermeintlichen – Untreue des Vertragsarztes in Frage. Der Autor arbeitet zunächst heraus, dass der Vertragsarzt bei der Verordnung von Leistungen Dritter (z.B. Arzneimittel) nicht als Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen beim Vertragsschluss mit diesen Leistungserbringern (z.B. Apotheken) fungiert. Danach widmet er sich der Fragestellung einer Vermögensbetreuungspflicht. Er nimmt eine Analyse der Stellung und Funktion des Vertragsarztes und der rechtlichen Beziehung...
Das bereits in 7. Auflage vorliegende Standardwerk zum Revisionsrecht bietet eine hervorragende und gründliche Darstellung des schwierigen Rechtsgebiets der Revision im Strafprozeß. Das Werk wendet sich an alle mit der Revision in Strafsachen befaßten Juristen in Praxis, Ausbildung und Wissenschaft, indem es insbesondere aus der Perspektive der Bearbeiter von Revisionsbegründungen den gesamten Gang des Rechtsmittels - von der Verkündung des anzufechtenden Urteils bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts bzw. des neu mit der Sache befaßten Tatgerichts - behandelt. Die bereits in den Vorauflagen bewährte Struktur der Darstellung wurde beibehalten und ermöglicht so ein rasches Einarbe...
Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Großkommentar erläutert die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren betreffenden Vorschriften der EMRK und des IPBPR. Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen sind vollständig dargestellt. Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen. Band 4 2. Teil enthält die umfassende Kommentierung der Vorschriften zur Verteidigung (§§ 137 ff. StPO), inkl. des reformierten Pflichtverteidigungsrechts.
Diese Festschrift ist einem Wissenschaftler gewidmet, dessen berufliches Wirken untrennbar mit dem deutschen Strafprozessrecht verbunden ist.
Strafprozessuale Durchsuchungen ermoglichen tiefe Einblicke in das rivatleben Betroffener. Diese haben zu befurchten, dass der Staat bei der Suche nach Beweismitteln auch in ihre hochstpersonliche Sphare vordringt und Informationen erhebt, die dem in der Menschenwurdegarantie wurzelnden Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen sind. Trotz der Kernbereichsrelevanz von Durchsuchungen gibt es in der Strafprozessordnung keine Regelungen zum Schutz der Intimsphare bei Durchsuchungen. Fritz Kroll analysiert die aktuelle Rechtslage und kommt zu dem Ergebnis, dass diese dem verfassungsrechtlichen Anspruch des Einzelnen auf Achtung seines Kernbereichs bei Durchsuchungen nicht gerecht wird. Der Autor zeigt auf, dass der Gesetzgeber Regelungen dazu einzufuhren hat, und entwickelt einen Vorschlag fur einen wirksamen Kernbereichsschutz de lege ferenda.
Christoph Wolf untersucht die Relevanz rechtlicher Wertungen des Taters fur den strafrechtlichen Vorsatz. Seine diesbezugliche These, dass Rechtsirrtumer fur den Vorsatz irrelevant sind, sucht der Autor durch eine breit angelegte Untersuchung abzusichern. Diese nimmt ihren Ursprung in Uberlegungen zur Funktion der Strafrechtsdogmatik und unterzieht das dogmatische Instrumentarium der h.M. und dessen Anwendung im Kern- und Nebenstrafrecht einer eingehenden Kritik. Integriert sind in die Untersuchung die Bereiche des untauglichen Versuchs, des Erlaubnistatumstandsirrtums und der Rechtsanwendungspraxis. Am Ende gelangt der Autor zu dem Ergebnis, dass das propagierte Modell besser als das noch herrschende Konzept des vorsatzausschliessenden Rechtsirrtums zu einer adaquaten Entlastung des Burgers geeignet ist, der sich dieser Tage mit immer komplexeren rechtlichen Anforderungen konfrontiert sieht.
Der vorliegende Tagungsband behandelt die weit reichenden und intensiven Kontroversen, die gegenwärtig über - gesellschaftsrechtlich-ökonomisch wichtige Teile berührende - Grundfragen der staatlichen Wirtschaftsverfassung geführt werden. Dabei geht es auch darum, den Stellenwert staatlicher Regulierungen neu zu bestimmen. Rechtlich geht es um - weitere - Reformen des Gesellschaftsrechts, Fortschreibung der Regeln der "Corporate Governance" und auch um neue Interpretationen einschlägiger verfassungsrechtlicher Normen. Organisatorisch sind Wirtschaftsaufsicht durch die Behörden und die Einrichtung bzw. Fortentwicklung von Compliance-Abteilungen in den Unternehmungen das Arbeitsfeld.