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Particularly in the humanities and social sciences, festschrifts are a popular forum for discussion. The IJBF provides quick and easy general access to these important resources for scholars and students. The festschrifts are located in state and regional libraries and their bibliographic details are recorded. Since 1983, more than 639,000 articles from more than 29,500 festschrifts, published between 1977 and 2010, have been catalogued.
Der Besondere Teil des Strafgesetzbuches ist seit der letzten Auflage um verschiedene neue oder neu gefasste Tatbestände erweitert worden, die es zu erläutern gilt: den unrechtmässigen Bezug von Sozialleistungen (Art. 148a StGB), die Zwangsheirat (Art. 181a StGB), die Ergänzung des Hacking-Tatbestandes (Art. 143bis Abs. 2 StGB), das Verschwindenlassen (Art. 185bis StGB), revidierte Sexualdelikte wie das Ausnützen sexueller Handlungen und die Pornografie (Art. 195–197 StGB) sowie weitere, weniger bedeutsame Änderungen. Die umfangreiche Praxis des Bundesgerichts ist auf ihrem aktuellen Stand eingearbeitet und wird kritisch analysiert. Eigene Positionen sind ebenfalls einer kritischen Würdigung unterzogen und, wo nötig, revidiert worden. Das Werk enthält weiter Hinweise auf ausgewählte Publikationen. Ein Gesetzes- und ein ausführliches Sachregister erleichtern die Benutzung der Neuauflage.
Procédure administrative, territoire, patrimoine et autres horizons Mélanges en l'honneur du Professeur Benoît Bovay Procédure administrative, territoire, patrimoine et autres horizons Mélanges en l'honneur du Professeur Benoît Bovay
Vols. for include section on the Principality of Liechtenstein.
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Der strafrechtliche Umgang mit der medizinisch nicht notwendigen männlichen Genitalbeschneidung im Kindesalter ist in der Schweiz umstritten und beschäftigt die Strafrechtspraxis und -wissenschaft. Es existiert weder eine Strafvorschrift wie im Falle der weiblichen Genitalverstümmelung noch eine Norm, die die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision an noch urteilsunfähigen Jungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie im deutschen Recht. Die Frage, ob die sog. Knabenbeschneidung tatbestandlich Körperverletzung ist und unter welchen Voraussetzungen sie ggf. als gerechtfertigt erscheint, lässt sich genauso nur interdisziplinär beantworten wie die Frage der Gebotenheit einer strafrechtlichen Verfolgung. Es greifen straf-, zivil- und verfassungsrechtliche Aspekte ineinander und diese treffen auf medizinische, anthropologische, theologische und kulturelle Gegebenheiten. Im April 2022 fand eine Tagung an der Universität Luzern statt, die diese Perspektiven aufgegriffen und diskutiert hat.